Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 668

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 668 (NJ DDR 1962, S. 668); Weg hat sich wie Dornberger ausführte als falsch erwiesen. Im „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ als selbständigem Rechtszweig wurden die vertraglichen Beziehungen zwischen den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen mit staatlichen Maßnahmen zur Planung und Leitung der zwischenbetrieblichen Kooperation zusammengefaßt. Dem lag zweifelsohne das Streben zugrunde, die Isolierung des einzelnen von der Gesellschaft zu überwinden. Aber die Herauslösung der wirtschaftsleitenden Maßnahmen des Staatsapparates aus der einheitlichen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung durch die Volksvertretung mußte letzten Endes zu einer Verwischung der Grenzen zwischen dem Staatsrecht und dem Zivilrecht führen. Daraus haben sich weitere Mängel in der Arbeit ergeben. Es wurden z. B. die Ausarbeitung und die Durchsetzung der konkreten Rechtsformen zur weiteren Festigung und Entwicklung der operativen und materiellen Selbständigkeit und Initiative der Betriebe vernachlässigt. Auch die Rechtsformen zur Herstellung der zwischenbetrieblichen Beziehungen wurden in Verkennung des Wesens des demokratischen Zentralismus nur schematisch mit den staatlichen Maßnahmen zur planmäßigen Leitung der Wirtschaft verbunden. Durch die Konzeption des Rechtszweiges Wirtschaftsrecht wurde die Einheit des sozialistischen Eigentums zerrissen; es wurden die Beziehungen der Bürger bei der Nutzung des gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums vom gesellschaftlichen Produktionsprozeß getrennt und damit die * harmonische Verbindung der Interessen der Gesellschaft und des einzelnen gestört. Nur der noch verbleibende Rest, dessen Gegenstand die Regulierung der Vermögensbeziehungen der Bürger in der Konsumtionssphäre umfaßte, wurde als Zivilrecht angesehen. In dem richtigen Bemühen, das Zivilrecht der Bürger in den Dienst des sozialistischen Aufbaus zu stellen, ging man jedoch auch hier einseitig vor. Das kam darin zum Ausdruck, daß das Entstehen sowie die Formen der Tätigkeit von gesellschaftlichen Kollektiven, wie Hausgemeinschaften, Verkaufsstellenausschüssen usw. allein als das grundlegend Neue angesehen wurden, das es zu fördern galt. Die fehlerhafte Konzeption der Trennung des Wirtschaftsrechts vom Zivilrecht führte dann auch dazu, daß die rechtlichen Probleme der Warenproduktion und des Wertgesetzes im Sozialismus aus dem Blickpunkt der wissenschaftlichen Arbeit gerückt sind. Die Praxis wurde dadurch ungenügend auf die Überwindung von Hemmnissen, z. B. ungenügende Ausnutzung der Vertragsstrafe, orientiert. Die nicht exakte Erkenntnis der gesellschaftlichen Grundlagen und Aufgaben des Zivilrechts führte schließlich dazu, daß prinzipielle Fragen wie z. B. das Eigentumsrecht, die Rechtsstellung der Bürger und der juristischen Personen sowie die Lehre vom Vertrag und den Vertragstypen nicht oder nur unzureichend untersucht wurden. Vernachlässigt wurden aber auch die Untersuchungen über Fragen der staatlichen Beteiligung, des Urheberrechts und des Internationalen Privatrechts. Besonders ernst wertete Dornberger es, daß die Wissenschaftler der DDR es noch lange nach dem Erlaß der Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken nicht für nötig hielten, die Position eines selbständigen Wirtschaftsrechts kritisch zu überprüfen. Die Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken heben hervor, daß dem Zivilrecht die besondere Aufgabe zukommt, die durch die Ausnutzung der Ware-Geld-Form beim kommunistischen Aufbau bedingten Vermögensverhältnisse und die mit diesen verbundenen persönlichen Nichtvermögensverhältnisse im Interesse der planmäßigen Leitung der Entwicklung der sowjetischen Volkswirtschaft übereinstimmend mit dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu organisieren. Das Zivilrecht muß hier über die Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit der Bürger, der Betriebe und der anderen Wirtschaftsorganisationen für die Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus wirken und zur Entwicklung kommunistischer gesellschaftlicher Beziehungen beitragen. Es ist damit ein wichtiges Mittel zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Vermögensverhältnisse und des Schutzes der Rechte der sozialistischen Organisationen und der Bürger. Aus dieser prinzipiellen Einschätzung des sowjetischen Zivilrechts zog Dornberger die Schlußfolgerung, daß die Fragen der sozialistischen Warenproduktion und die Ausnutzung des Wertgesetzes auch in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus große Bedeutung gewinnen und demzufolge wieder in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung rücken müssen. Zur Verwirklichung der Aufgaben des Zivilrechts sei es notwendig, daß die Zivilrechtswissenschaft die gesellschaftlichen Grundlagen der Ware-Geld-Beziehungen erkennt, um nicht wieder in ökono-mistisehe Tendenzen abzugleiten. Das Wirken der Ware-Geld-Beziehungen sowohl zwischen den sozialistischen Betrieben als auch zwischen diesen und den Bürgern und schließlich zwischen den Bürgern untereinander müsse untersucht werden. Dornberger stellte dann die Gemeinsamkeiten der Austauschbeziehungen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Eigentumsformen dar und veranschaulichte darin die Notwendigkeit einer einheitlichen theoretischen und gesetzgeberischen Behandlung. Aufgabe des Zivilrechts sei es so führte Dornberger aus , das Handeln der Staatsorgane, der sozialistischen Betriebe und der Bürger so zu beeinflussen, daß die rationellsten Austauschbeziehungen begründet werden, die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen stets gesichert und gewahrt wird, die Rechte und Pflichten exakt erfüllt werden (Vertrags- und Plandisziplin), eine wirksame Kontrolle über die wechselseitigen Leistungen ermöglicht wird und ungerechtfertigte Eingriffe in Zivilrechtsbeziehungen unterbleiben. Diesen Aufgaben müsse sich das Zivilrecht der DDR zuwenden und die zivilrechtlichen Formen, deren wichtigste der Vertrag ist, exakt herausarbeiten. Bekanntlich hat Posch bei seinen Untersuchungen zum Kaufrechts den rechtlichen Charakter des Vertrages und seine Rolle bei den Austauschbeziehungen negiert. Demgegenüber wies Dornberger nach, daß der Vertrag eine der rechtlichen Formen ist, durch die die eigene verantwortliche Tätigkeit der Bürger, der sozialistischen Organisation und der sozialistischen Kollektive gefördert wird. Gleichzeitig sei er ein geeignetes Mittel zur wechselseitigen Kontrolle, und über die materielle Verantwortlichkeit sichere er die Erfüllung der Vertragspflichten. Soweit zur vollen Wirksamkeit des Vertrages weitere Maßnahmen der staatlichen Leitung erforderlich seien, sei es nicht Aufgabe des Zivilrechts, die Spezifik dieser Maßnahmen zu erforschen, sondern anderer Rechtszweige, z. B. des Staatsrechts, Arbeitsrechts usw. Aus der Einschätzung der Situation der Zivilrechtswissenschaft zog Dornberger u. a. die Schlußfolgerung, diejenigen Probleme, die bisher ungenügend oder noch 5 5 Vgl. u. a. Posch, Neugestaltung des Kaufrechts, Berlin 1961, insbesondere S. 116 ff., wo der Vertragscharakter des Kaufrechtsverhältnisses als reine Fiktion hingestellt wird. 668;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 668 (NJ DDR 1962, S. 668) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 668 (NJ DDR 1962, S. 668)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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