Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 605

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 605 (NJ DDR 1962, S. 605); rungen erheben oder vom Ausgang des Prozesses in ihren Rechten betroffen werden, den Staatsanwalt, aber auch in Fällen, die vom Gesetz vorgesehen sind aut verschiedene staatliche oder gesellschaftliche Organisationen einschließlich Gewerkschaften, Kolchoswirtschaften, genossenschaftliche Organisationen. Die Grundlagen legen einen breiten Kreis berechtigter Personen fest, die sich am Verfahren beteiligen können. Alle dazu erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen sind gegeben. Zugleich lassen die Grundlagen auch keinen Mißbrauch der prozessualen Rechte zu. Alle Personen, die am Verfahren beteiligt sind, haben die Verpflichtung, ihre prozessualen Rechte gewissenhaft auszuüben (Art. 24, 27, 29, 30). Gemäß den Grundlagen soll die Mitwirkung der Öffentlichkeit im Zivilprozeß eine bedeutsame Entfaltung erfahren. Außer den schon aufgezeigten Formen der Mitwirkung durch Vertreter von Organisationen, die sich am Verfahren unter Wahrnehmung aller ihnen zustehenden prozessualen Rechte beteiligen, sehen die Grundlagen die Möglichkeit der Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und Genossenschaften der Werktätigen am Verfahren vor, die nicht als Partei am Verfahren in Erscheinung treten. Sie können in einem solchen Umfang zugelassen werden, wie es für die Entscheidung der Sache von Bedeutung ist. Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Teilnahme der Öffentlichkeit wird im Zivilverfahren der Republikgesetzgebung eingeräumt (Art. 4, 30, 36). Das wichtigste Recht für die am Zivilverfahren beteiligten . Personen ist das Recht auf gerichtlichen Schutz. Es wird durch eine Reihe von Bestimmungen garantiert, die zu seiner Durchsetzung die Möglichkeit der Unterstützung durch den Staatsanwalt und andere Organisationen zulassen, ferner durch eine erschöpfende Aufzählung der Gründe, wonach dem Gericht das Recht eingeräumt ist, Anträge in Zivilsachen nicht entgegenzunehmen oder wenn sie entgegengenommen worden sind das Verfahren einzustellen (Art. 31 und 41). Durch diese Normen, die keine Erweiterung oder Auslegung zulassen, erhält das umfassende Recht auf Klagerhebung im sowjetischen Zivilprozeß eine zuverlässige Garantie. Bemerkenswert ist in dieser Beziehung was auch die breite Zustimmung der Öffentlichkeit gefunden hat der in den Grundlagen geregelte Unterschied der Institute der Beendigung des Verfahrens ohne gerichtliche Entscheidung mit dem Anspruch auf erneute Klagerhebung, z. B. in dem in Art. 100 der geltenden Zivilprozeßordnung der RSFSR vorgesehenen Fall, oder ohne dieses Recht; letzteres z. B. im Falle der Unzuständigkeit des Gerichts, das die Klage gern. Art. 2 a. a. O. abweist, oder im Falle eines durch das Gericht bestätigten gütlichen Vergleichs. Eine einheitliche Bezeichnung zweier in den Voraussetzungen und in den Folgen der Anwendung verschiedener Institute der Einstellung des Verfahrens würde Verwirrung schaffen. Die Grundlagen machen einen genauen Unterschied zwischen den beiden angeführten Möglichkeiten des Verfahrensabschlusses ohne gerichtliche Entscheidung sowohl für das Verfahren in erster Instanz als auch im Stadium des Rechtsmittel- und des Aufsichtsverfahrens* (Art. 41, 42 Abs. 3, Art. 46 Abs. 3, Art. 50), indem sie ihnen verschiedene Bezeichnungen gegeben haben: a) die Einstellung des Verfahrens und b) die Nichtbehandlung der Klage. Das letztere bedeutet nicht die Verweigerung der Rechtsprechung in der gegebenen Sache, eine Maßnahme, die nur in bestimmten Fällen statthaft ist, * Das Aufsichtsverfahren in der TJdSSR entspricht dem Kassationsverfahren in der DDR. D. Red. wenn das Recht auf gerichtlichen Schutz nicht gegeben ist oder abgelehnt wird. Dementsprechend sind die Voraussetzungen, unter denen eine Klage nicht behandelt wird, nicht durch eine Aufzählung begrenzt. Wie aus den Grundlagen hervorgeht, können durch die Gesetzgebung der Unionsrepubliken auch andere Gründe angeführt werden (Art. 42). Die Grundlagen legen die wesentlichsten Züge der Gerichtsentscheidungen und die Elemente ihres Inhalts fest. Hierbei wird dem Gericht das Recht eingeräumt, über den Rahmen der vom Kläger in der Klageschrift erhobenen Ansprüche hinauszugehen, wenn dies zur Wahrnehmung der Rechte und der vom Gesetz geschützten Interessen sozialistischer Organisationen und der Bürger erforderlich ist. Unter Wahrung der Gleichberechtigung aller Mitglieder des Gerichts wird dem Richter, der bei der Abstimmung in der Minderheit bleibt, entsprechend dem in den Grundlagen festgelegten Prinzip der Unabhängigkeit der Richter und ihrer Unterordnung nur unter das Gesetz, das Recht eingeräumt, seine Meinung in schriftlicher Form darzulegen und der Akte beizufügen. Seine Motive und der Inhalt seiner Darlegungen sind durch das übergeordnete Gericht bei der Überprüfung der Sache sorgfältig zu studieren. Entsprechend den mehrfachen Hinweisen des Obersten Gerichts der UdSSR kann das Gericht den in der Verhandlung aufgedeckten Mängeln in der Arbeit einzelner Organisationen und Amtspersonen und dem Verhalten einzelner Personen nicht mehr achtlos gegenüberstehen. In derartigen Fällen ist das Gericht verpflichtet, einen Hinweis zu erteilen, mit welchem die Aufmerksamkeit der Organisation und der Kollektive auf die Notwendigkeit der Beseitigung der Unzulänglichkeiten, der Vornahme von organisatorischen und erzieherischen Maßnahmen gelenkt wird. Im Lichte des Programms der KPdSU gewinnt die gerichtliche Signalisierung der Abweichungen von den Verhaltensnormen des Rechts und der Moral, der Unzulänglichkeiten in der Arbeit sozialistischer Organisationen eine erstrangige Bedeutung. Diese Tätigkeit des Gerichts ist in den Grundlagen in Art. 38 festgelegt. Eine Reihe von wesentlichen Bestimmungen, die in den Grundlagen ihren Niederschlag finden, befaßt sich mit dem Verfahrensablauf in den Instanzen, die für das Rechtsmittel- und Aufsichtsverfahren zuständig sind. Es wurde festgelegt, daß die Entscheidungen aller Gerichte, außer denen des Obersten Gerichts der UdSSR, in den von der Gesetzgebung der Unionsrepubliken festgelegten Fristen von den Parteien und anderen Personen, die am Rechtsmittelverfahren teilnehmen, angefochten werden können. Der Staatsanwalt hat unbeschadet dessen, ob er am Verfahren mitgewirkt hat oder nicht, das Recht, gegen die vom Gericht getroffene Entscheidung Protest einzulegen (Art. 44). Die Grundlagen behalten im vollen Umfange die Bestimmungen über den Umfang der Überprüfung des Rechtsmittels bei, da sie durch das Leben ihre Bestätigung gefunden haben. Diese Überprüfung wird weder durch die erhobene Berufung oder durch den Protest noch durch die Interessen der Parteien, die die Berufungen bzw. den Protest eingelegt haben, beschränkt. Das Verfahren wird im vollen Umfang überprüft (Art. 45). Eine wichtige Veränderung wird hinsichtlich der Befugnisse der Rechtsmittelinstanzen eingeführt. Sie erhalten das Recht, in einem beliebigen Verfahren eine Entscheidung abzuändern oder eine neue Entscheidung zu treffen, wenn die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz keine neue oder zusätzliche Beweiserhebung erforderlich macht, jedoch ein Fehler in der Anwendung 605;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 605 (NJ DDR 1962, S. 605) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 605 (NJ DDR 1962, S. 605)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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