Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 504

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 504 (NJ DDR 1962, S. 504); Kräfte der sozialistischen Gesellschaft bewußt zu entfalten. Folglich ist auch der Hauptweg zur Überwindung der Kriminalität beim Aufbau des Sozialismus/Kommu-nismus grundsätzlich nicht in einer Ausdehnung und Verschärfung des strafrechtlichen Zwangs zu suchen, sondern in der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und in der Verstärkung der gesellschaftlichen und staatlichen erzieherischen Einwirkung auf solche Personen, die Einflüssen unterliegen, welche dem Sozialismus fremd sind. Eben deshalb forderte der Staatsrat auf seiner 20. Sitzung, der Entwicklung und Tätigkeit der Konfliktkommissionen der Betriebe mehr Unterstützung angedeihen zu lassen und ihnen mehr Fälle zur Entscheidung zu übertragen. Ferner ist es notwendig, die Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen und der Justiz mehr zu entfalten, um die Kräfte der Gesellschaft im Kampf gegen Straftaten voll zur Geltung kommen zu lassen. Die Zerreißung des Zusammenhangs zwischen Tat und Täter widerspricht dem Wesen des sozialistischen Rechts Die These, daß jedes Verbrechen eine und zwar die zugespitzteste Form des Klassenkampfes sei, ist eine falsche Verallgemeinerung der Wirklichkeit, die für keine Phase unserer gesellschaftlichen Entwicklung und im übrigen auch nicht für die Ausbeuterordnungen zutrifft18. Sie beruht außer auf der bereits dargestellten falschen Einschätzung des Wesens und der Erscheinungsformen des Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Triebkräfte in der DDR auf einer der bürgerlichen kriminalistischen Betrachtungsweise entlehnten unzulässigen Zerreißung des Zusammenhangs zwischen Tat und Täter. Danach erscheint die Kriminalität als eine von den konkreten Tätern losgelöste Kategorie und wird mehr oder minder als Summe isolierter einzelner Taten betrachtet, die ohne Rücksicht auf die Täterpersönlichkeit in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit beurteilt werden. Dies aber ist gerade die bürgerliche Art und Weise der Betrachtung der Kriminalität, von der sich die Strafrechtswissenschaft, ausgehend von den Erkennt- 19 * 19 Hierdurch wird keineswegs behauptet, daß die Kriminalität nunmehr eine klassenneutrale Erscheinung sei, die von den historischen Klassenkämpfen ganz unabhängig und auf sie ohne Einfluß sei. Nach wie vor sind die konterrevolutionären Verbrechen des deutschen Imperialismus Erscheinungsformen des von ihnen mit erbitterter Schärfe geführten Klassenkampfes. Die übrige Kriminalität kann jedoch, wenn wir von einigen auf kapitalistische Restauration abzielende Erscheinungsformen der Kriminalität während der ersten Etappe unserer revolutionären Umwälzung absehen, nicht als Ausdruck und Kampfform einander antagonistisch gegenüberstehender Klassen bezeichnet werden. Damit wird durchaus nicht bestritten, daß bis auf den heutigen Tag manche Wirtschaftsdelikte und andere Straftaten ihre Wurzel im Egoismus und in der Gewinnsucht von Privateigentümem haben. Mit dem Klassenkampf sind die nichtkonterrevolutionären Verbrechen insofern verbunden, als sie Ausdruck in den Köpfen der Menschen noch wirksamer „Reste des egoistischen, menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Zeit“ sind, mithin ihre historische Wurzel in den Widerwärtigkeiten der antagonistischen Klassengesellschaft haben, die auf uns als Rudimente überkommen sind. Sie stehen schließlich zum Klassenkampf auch insofern in Beziehung, als sie sich schädlich für die Interessen der Arbeiterklasse und ihre Verbündeten auswirken. All dies leugnen oder in Abrede stellen wollen, hieße in Revisionismus verfallen. Das Schema Verbrechen gleich Klassenkampf läßt sich auch auf die antagonistische Klassengesellschaft selbst nicht anwenden, weil dadurch z. B. weder die politische Kriminalität des deutschen Imperialismus und Militarismus, die sich insbesondere nach dem ersten Weltkrieg zu entwickeln begann und sich im Faschismus zur menschenfeindlichen Herrschaftsform und Form der Politik entwickelte, noch die seit Beginn des Jahrhunderts einsetzende, mit dem ersten Weltkrieg fortschreitende und jetzt in Westdeutschland hohe Blüte treibende kriminelle Verseuchung der herrschenden und besitzenden Schichten, noch die übrige Kriminalität gestrauchelter oder deklassierter, moralisch degradierter Elemente in ihrer sozialen Funktion wissenschaftlich richtig erfaßt werden kann. Auch hier gilt es, formal-abstrakte Schemata durch dialektische Erkenntnis zu ersetzen. nissen des XX. Parteitages der KPdSU, der 3. Parteikonferenz der SED und der Babelsberger Konferenz, hätte lösen müssen. Man kann die Kriminalität nicht wirklich richtig beurteilen, man kann die sich hinter dem allgemeinen Begriff „Kriminalität“ verbergende unterschiedliche Qualität der verschiedenen Kriminalitätserscheinungen in der sozialistischen Gesellschaft, wie sie durch den Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 differenziert behandelt werden, nicht richtig erfassen, wenn man bei der Analyse der Kriminalität von vonherein von der Täterpersönlichkeit, ihrer sozialen Stellung und ihrer Rolle in der Gesellschaft und dem Prozeß des sozialistischen Aufbaus absieht. Es widerspricht aber zutiefst dem Wesen des sozialistischen Rechts als Instruments der Menschenführung, im Täter nur das abstrakte inhaltslose „Wer“ zu sehen und dadurch die Täterpersönlichkeit aller ihrer sozialen Bindungen in bürgerlicher Manier zu entkleiden28. Die Aufdeckung des unterschiedlichen sozialen Wesens der unterschiedlichen Kriminalitätserscheinungen, die wir in unserem Beitrag in NJ 1962 S. 76 ff. zwar forderten, aber wegen unseres fehlerhaften Ausgangspunktes selbst nicht zu bewältigen vermochten, läßt sich nicht ohne tiefgründige Analyse der sozialen Rolle der verschiedenen Täter im gesellschaftlichen Umwälzungsprozeß und des Verhältnisses der Straftat zur Haltung des Täters in der Gesellschaft vornehmen. Alle unsere Versuche, in das Wesen der neuen Fragen der sozialistischen Rechtspflege einzudringen, konnten deshalb weil wir letztlich eine bürgerlich-positivistische Methode anwandten entweder nur begrenzten Erfolg haben oder mußten gar (wie in unserem Beitrag in NJ 1962 S. 76 ff.) zu Resultaten führen, die dem Rechtspflegebeschluß entgegengesetzt sind. Das von uns seit 1951 verfolgte richtige Anliegen, durch die strenge Betonung des Tatprinzips einen Schlag gegen die imperialistischen Theorien vom Gesinnungsstrafrecht zu führen, mußte infolge der Zerreißung der dialektischen Einheit (und damit auch der Ignorierung der Widersprüche) zwischen Täter und Tat wie sie insbesondere bei der großen Masse der Straftaten auftritt, die aus rückständigen Denk- und Lebensgewohnheiten begangen werden, ohne daß sich der Täter damit außerhalb des Kampfes für den sozialistischen Aufbau stellt nur zu halben Ergebnissen führen. Man wird weder dem sozialistischen Tatprinzip, das nichts anderes als das von der Partei und vom Staatsrat entwickelte Prinzip der Differenzierung zwischen den verschiedenen Straftaten und Tätern ist, noch dem Kampf gegen die imperialistische Gesinnungsjustiz gerecht, wenn man unter Ignorierung der Täterpersönlichkeit einer einseitigen und isolierten Betrachtung der Tat das Wort redet. Dadurch wird lediglich eine vorimperialistische, aber immerhin noch bürgerliche Position bezogen. Die sozialistische Gesellschaft aber, die eben durch ihren Weg zum Sozialismus und Kommunismus alleL Klassen und Schichten des Volkes eine Perspektive aer Entwicklung gibt, kann bei der rechtlichen Beurteilung der Taten der Menschen auch nicht bei der Einschätzung der Straftaten der einzelnen Rechtsbrecher, wie sie in der sozialistischen Rechtspflege vorgenommen werden muß nicht auf die Einschätzung der Persönlichkeit derjenigen verzichten, denen sie zuzuschreiben sind. Sie würde sich sonst von dem sozialen Boden lösen, auf dem sie steht, von dem Bündnis der Arbeiterklasse mit allen werktätigen 20, vgl. hierzu insbes. W. Ulbricht, Zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege, Schriftenreihe des Staatsrates Nr. 4/1961, S. 30; ferner Polak, „Uber die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR“, „Staat und Recht“ 1961, Heft 4, S. 591 ff. (S. 617 ff.). 5 04;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 504 (NJ DDR 1962, S. 504) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 504 (NJ DDR 1962, S. 504)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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