Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 444 (NJ DDR 1962, S. 444); Die Auffassung von Buchholz, daß wir das bürgerliche Postulat der Gesetzlichkeit weiterzuentwiekeln haben, geht fehl. Mit Forderungen nach Weiterentwicklung des bürgerlichen Prinzips der Gesetzlichkeit werden Vorstellungen von einer Kontinuität des Rechts oder Identität genährt und wird das Wesen des bürgerlichen Rechts verschleiert. Walter Ulbricht deckte auf der 5. Tagung des Staatsrates worauf sich Buchholz gleichfalls bezieht gerade das Wesen des bürgerlichen Rechts als eines Instrumentes zur Sicherung der Ausbeutung und der anderen bürgerlichen Verhältnisse'auf. Er sagte: „Dem scheinheiligen und barbarischen Schematismus des bürgerlichen Rechts, das vorgibt, ,ohne Ansehen der Person“, in Wahrheit aber ohne Rücksicht auf den Menschen ,Recht und Gesetz“ wirken zu lassen, stellen wir eine Rechtspflege und eine Gesetzlichkeit entgegen, die nicht nur alle Umstände der Begehung der Tat, sondern auch den konkreten Bewußtseinsstand des Täters berücksichtigt.“11 Damit wird die Unvereinbarkeit des bürgerlichen Rechts mit dem sozialistischen Recht und die Unvereinbarkeit ihrer Prinzipien, wie das Prinzip der Gesetzlichkeit, festgestellt. So, wie ihr Recht nicht unser Recht ist, ist ihre „Gesetzlichkeit“ nicht die unsere. Die Gefahr der Reduzierung des Verhältnisses von bürgerlichem und sozialistischem Recht auf ein quantitatives was in der Arbeit von Buchholz allerdings nicht durchgängig der Fall ist wird auch noch bei der Behandlung des sozialistischen und des bürgerlichen Juristen deutlich. Buchholz schreibt u. a.: „Damit wird an den sozialistischen Juristen eine weit höhere Anforderung gestellt als an den des bürgerlichen Staates. Dort geht es von gesetzesfeindlichen Erscheinungen abgesehen auf Grund der bürgerlichen Rechtsvorstellung im wesentlichen um eine formallogische Subsumtion, bei der im Prinzip die Spontaneität der bürgerlichen Rechtsideologie das politisch gewünschte Ergebnis liefert. Vom sozialistischen Juristen dagegen wird eine bewußte schöpferische Anwendung der gesetzlich fixierten staatlichen Leitungsprinzipien auf die Besonderheiten des einzelnen Falles verlaogt.“1- Diese Formulierung erweckt den Eindruck, daß es hier um ein Mehr oder Weniger ginge. Die klassenmäßige Unterscheidung zwischen dem sozialistischen und dem kapitalistischen Justizfunktionär ist hier verlorengegangen. Übrig bleibt, daß der eine ein Formalist ist und der andere das Recht schöpferisch anwendet. Das Fehlen des klaren Klassenstandpunktes aber hemmt nur was Buchholz nicht will den sozialistischen Richter wie überhaupt den sozialistischen Juristen, seine Fähigkeiten und Eigenschaften voll zum Nutzen der neuen Gesellschaftsordnung zu entwickeln. Es wäre wünschenswert, wenn unsere Justizpraktiker auch ihre Auffassung zum Profil des sozialistischen Justizfunktionärs mit zur Diskussion stellen würden. Buchholz zeigt in seiner Arbeit anschaulich, daß das bloße theoretische Wissen nicht genügt, sondern auch der richtige Klassenstandpunkt bezogen sein muß. Er schreibt aber z. B. in bezug auf den Klasseninstinkt und das Klassengefühl: „Diese schwierigen Fragen {der sozialistischen Rechtsanwendung G. St.) können nicht routinemäßig praktizistisch, allein mit dem Gefühl oder Klasseninstinkt, sondern nur mit einem hohen theoretischen Niveau und dem ernsthaften Bemühen, tiefer in die einzelnen Erscheinungen einzudringen, gelöst werden “. Trotz dieses richtigen Gedankens darf der proletarische Klassenstandpunkt über dem bloßen theoretischen Wissen nicht untergehen. H NJ 1961 s. 115. !2 NJ 1961 S. 747. Marx und Engels haben überdies den bürgerlichen Juristen bereits im Kommunistischen Manifest treffend charakterisiert. Sie schrieben: „Die Bourgeoisie hat alle bisher ehrwürdigen und mit frommer Scheu betrachteten Tätigkeiten ihres Heiligenscheines entkleidet. Sie hat den Arzt, den Juristen, den Pfaffen, den Poeten, den Mann der Wissenschaft in ihre bezahlten Lohnarbeiter verwandelt.“13 Es wäre nützlich gewesen, davon ausgehend und in Konfrontierung mit dem bürgerlichen Juristen, die Eigenschaften des sozialistischen Juristen schärfer herauszuarbeiten. Die eingangs zitierte These von Buchholz besagt weiter, daß wir das bürgerliche Postulat der Gesetzlichkeit heute in Westdeutschland zu verteidigen haben. Damit ist das Problem der Behandlung westdeutscher Staatsund Rechtsfragen überhaupt aufgeworfen. Walter Ulbricht sagte dazu auf der Babelsberger Konferenz: „Wenn wir nur tief genug hinter die Kulissen ihrer Ideologien schauen, so tritt das Gesicht des Imperialismus immer wieder hervor, und keine Berufung auf Gott kann das verdecken. Es ist unsere Sache, die Sache der Wissenschaftler in der Deutschen Demokratischen Republik, diesen Schleier hinwegzureißen, das erwarten die Werktätigen, das erwartet die Bevölkerung Westdeutschlands von uns. Es geht darum nicht an, die Probleme der zwei deutschen Staaten nur unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Staatsstruktur und der unterschiedlichen staatsrechtlichen Abstraktionen und Gesetzgebungsakte in den beiden deutschen Staaten zu behandeln. Zweifellos ist es wichtig, nachzuweisen, wie im Bonner Staat die demokratischen Rechte und Einrichtungen zerstört und wie sie in der Deutschen Demokratischen Republik ständig entfaltet und ausgebaut werden. Aber es gilt grundsätzlich zu begreifen, daß die Zerstörung der Demokratie im Bonner Staat und die Entfaltung der Demokratie in der DDR Erscheinungsformen der Macht der Monopolbourgeoisie auf der einen, der Macht der Arbeiter und Bauern auf der anderen Seite sind Es geht um tiefgreifende gesellschaftliche und geschichtliche Entwicklungsprozesse, Entwicklungsprozesse von weltgeschichtlicher Bedeutung, und je tiefer wir sie zu analysieren verstehen und sie der Bevölkerung deutlich machen, um so rascher wird sich die gesellschaftliche Bewegung zu unseren Gunsten vollziehen Die Grundlage (der wissenschaftlichen Arbeit G. St.) muß das gesellschaftliche Entwicklungsgesetz selbst sein und die Rolle, die der Staat hier also der Bonner Staat in der Verhinderung der Durchsetzung dieses Entwicklungsgesetzes spielt.“14 Hier wird die Anleitung gegeben, von der Perspektive in ganz Deutschland auszugehen und die westdeutschen Staats- und Rechtsfragen vom sozialistischen Standpunkt, vom Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse aus zu behandeln. Das wird aber mit der Forderung Buchholz’ nicht getan. Er steht mit seiner These von der Wiederherstellung und Verteidigung der bürgerlichdemokratischen Gesetzlichkeit auf einem Standpunkt, der von den gesellschaftlichen Notwendigkeiten ablenkt, illusionäre Vorstellungen über den Klassenkampf, seine Ziele und Fronten weckt oder nährt. Das ist der bürgerlich-demokratische Standpunkt und nicht die marxistisch-leninistische Position. In den verschiedensten Dokumenten von Partei und Staat ist nachgewiesen worden, daß in der weltgeschichtlichen Periode des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus die Deutsche Demokratische Re- * S. 13 Marx/Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. I, S. 26. 1'* Staats- und rechtswissenschaftiiche Konferenz (Protokoll), Berlin 1958, S. 14 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 444 (NJ DDR 1962, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 444 (NJ DDR 1962, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X