Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115); sehen Gesellschaft und des sozialistischen Staates zu den Menschen zum Ausdruck zu bringen und weiter zu entwickeln, den zutiefst humanistischen, sozialistischdemokratischen Charakter des Zivilrechts sichtbar zu machen. Eine unschätzbare Hilfe hierbei ist die umfassende Auswertung der Zivilgesetzgebung der anderen sozialistischen Staaten, vor allem der inzwischen zum Gesetz erhobenen Grundlagen für die Zollgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken einschließlich der in den letzten beiden Jahren hierzu in der Sowjetunion geführten Diskussionen. 2. Die Grundsätze der sozialistischen Demokratie müssen vor allem die politisch, ökonomisch und kulturell wichtigsten zivilrechtlichen Beziehungen der Menschen beherrschen, ihre Beziehungen zu den staatlichen und genossenschaftlichen Versorgungsorganen. Von besonderer Bedeutung sind die Arbeiten an den Grundsätzen des ZGB und an den allgemeinen Bestimmungen über die Vertragsbeziehungen und andere Zivilrechtsverhältnisse, die die Grundgedanken über die gesellschaftliche Funktion der Versorgungsorgane, über die Bedeutung des zivilrechtlichen Vertrags als eines Instruments der Erziehung zur bewußten und freiwilligen Einhaltung der zivilrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der sozialistischen Gesellschaft und der Sicherung und vollen Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips enthalten müssen. Dabei muß volle Klarheit bestehen über das Verhältnis des ZGB zu den Allgemeinen Leistungsbestimmungen, die für eine große Zahl von Versorgungsbeziehungen erlassen werden. Das ZGB enthält in seinen Grundsätzen und in seinen einzelnen Abschnitten über die Versorgungsbeziehungen die bindende gesetzliche Richtlinie für die nähere, elastische, den Erfordernissen des einzelnen Wirtschaftszweigs angepaßte Ausgestaltung der Zivilrechtsbeziehungen in den Allgemeinen Leistungsbestimmungen. Die Grundsätze des Zivilgesetzbuchs, seine allgemeinen Bestimmungen über Vertragsverhältnisse, seine einzelnen Abschnitte über die wichtigsten gesellschaftlichen Versorgungsbeziehungen (wie Einzelhandelskauf, Wohnungsmiete, Dienstleistungen, Transportverhältnisse, Spar- und Kreditverhältnisse, Versicherungsverhältnisse) und nicht zuletzt auch die Allgemeinen Leistungsbestimmungen müssen, sorgfältig aufeinander abgestimmt, das Prinzip der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe, das Prinzip der sozialistischen Gemeinschaft zur Grundlage haben und im Sinne der Hinweise der Programmatischen Erklärung des Staatsrates über das Wesen des sozialistischen Rechts maximal fördern. Die Allgemeinen Leistungsbestimmungen müssen von einer kleinlichen Reglementierung des Verhaltens der Menschen abkommen und stärker auf deren aktive Teilnahme an der Schaffung und Erhaltung des gesellschaftlichen Reichtums und die Achtung gegenüber dem Mitmenschen orientieren. Den Arbeiten am Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen über Vertragsbeziehungen und andere Zivilrechtsverhältnisse“ kommt im gegenwärtigen Stadium der Gesetzgebungsarbeiten eine Schlüsselstellung für die erfolgreiche Weiterführung und die Koordinierung der Arbeit in den Unterkommissionen zu, die die einzelnen Versorgungsleistungen zum Gegenstand haben. Deshalb müssen die bisher fehlenden Arbeitsergebnisse zu diesem grundlegenden Abschnitt des ZGB beschleunigt nachgeholt und allen Unterkommissionen zugänglich gemacht werden. , Besonderes Augenmerk ist ferner der Aufnahme der Dienstleistungen in das ZGB zuzuwenden, für die eine befriedigende Konzeption bisher noch nicht erarbeitet ist. 3. Der XXII. Parteitag hat die Aufgabe gestellt, alle ökonomischen, sozialen, politischen und rechtlichen Hebel für die Erziehung des neuen Menschen zur allseitig gebildeten, sozialistischen Persönlichkeit einzusetzen. Ein wichtiger, in seiner Tragweite bisher nicht voll erkannter Beitrag hierzu liegt in der Ausgestaltung der zivilen Reell te und Pflichten der Bürger und der sozialistischen Organisationen, insbesondere in der organischen Verbindung dieser Rechte und Pflichten zu einheitlichen Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Das entscheidende Grundrecht der Bürger auf Mitwirkung an der Leitung und Kontrolle der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen muß besonders bei der grundsätzlichen Behandlung der gesellschaftlichen Funktion der sozialistischen Versorgungsorgane im ZGB verankert werden. Darüber hinaus gilt es bei den weiteren Arbeiten am ZGB, die zivilrechtliche Seite des umfassenden Rechtsschutzes der sozialistischen Persönlichkeit klar und vollständig aufzuzeigen. Hierbei kommt es nicht allein darauf an, Sanktionen gegen widerrechtliche Eingriffe in bestimmte Persönlichkeitsrechte zu entwickeln, sondern diesen zivil-rechtlichen Persönlichkeitsschutz mindestens in einer Grundsatzbestimmung (z. B. über den zivilrechtlichen Schutz der Ehre unserer Bürger) positiv herauszuarbeiten. 4. Die nach dem XXII. Parteitag vom Obersten Sowjet der UdSSR verabschiedeten Grundlagen für die Zivilgesetzgebung unterstreichen deren große Mitverantwortung für die Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus, für die Einheitlichkeit des sozialistischen Wirtschaftssystems; sie zeigen den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem persönlichen und dem gesellschaftlichen Eigentum, zwischen dem Wohlstand des einzelnen und seiner Teilnahme an der gesellschaftlichen Produktion. Bei voller Berücksichtigung dieser Zusammenhänge wird die Frage nach dem Verhältnis der Zivilgesetzgebung zu den kurz vor ihrem Beginn stehenden Arbeiten an der Weiterentwicklung des Wirtschaftsvertragsrechts akut. Inwieweit das ZGB über den Rahmen der Beziehungen zwischen Bürgern und sozialistischen Organisationen hinausgehen muß, inwieweit es Bestimmungen über die rechtsfähigen sozialistischen Organisationen (juristischen Personen), grundsätzliche Bestimmungen über das gesellschaftliche Eigentum und seinen Schutz mit den Mitteln des Zivilrechts, auch auf das Wirtschaftsvertragsrecht anzuwendende allgemeine Bestimmungen über die Teilnahme am Zivilrechtsverkehr und in einzelnen Versorgungsbeziehungen auch Rechtsverhältnisse zwischen sozialistischen Organisationen untereinander enthalten soll, bedarf noch einer klaren Entscheidung, die im Zuge der engsten Verbindung und fortlaufenden Koordinierung der beiderseitigen Gesetzgebungsarbeiten getroffen werden sollte. 5. Für die weitere Entwicklung der demokratischen Grundlagen der sozialistischen Zivilrechtspflege sind die Weiterführung der Arbeiten an der neuen Zivilprozeßordnung auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961, eine entschiedene qualitative Verstärkung der Mitwirkung der Schöffen in der Zivilrechtsprechung und überhaupt eine umfassende Kontrolle des Standes der Anwendung und Verwirklichung des Staatsratsbeschlusses für die Zivilrechtspflege notwendig. Die Entwicklung des Schiedsmanns zu einem kollektiven Erziehungsorgan ist das Kettenglied bei der weiteren Übertragung zivilrechtlicher Funktionen auf gesellschaftliche Organe. Die Thesen zum kreisgerichtlichen Verfahren sind weiter zu überarbeiten und im Laufe des 2. Halbjahres 1962 durch Thesen über Rechtsmittel, Kassation, Zwangsvollstreckung und Kostenwesen zu ergänzen. 115;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 115 (NJ DDR 1962, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X