Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 110 (NJ DDR 1962, S. 110); Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, verlieh am 14. Februar Dr. Hilde Benjamin, Minister der Justiz, anläßlich ihres 60. Geburtstages den Vaterländischen Verdienstorden in Gold. Sie erhielt diese hohe Auszeichnung für hervorragende Verdienste bei der Entwicklung der Rechtspflege und der Justizorgane zu wirksamen Instrumenten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR. Redaktionskollegium und Redaktion beglückwünschen Genossin Minister Dr. Benjamin zu dieser Ehrung. Militärstrafgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik gemacht worden. Zur Klarstellung möchte ich bemerken, daß durch die Bestimmungen des Militärstrafgesetzes die Strafbarkeit von Verbrechen des allgemeinen Strafrechts, die von Militärangehörigen begangen werden, in keiner Weise ausgeschlossen wird. Die Strafen sind entsprechend den Erfahrungen und der Notwendigkeit, die Wirksamkeit des Gesetzes zu sichern, festgelegt worden. Auch hier gilt das Strafensystem unseres allgemeinen Strafrechts, auch mit der Möglichkeit der bedingten Verurteilung. Als neue Strafart ist der Strafarrest aufgenommen, eine militärische Form der kurzfristigen Freiheitsstrafe, bei der die disziplinierende Wirkung im Vordergrund steht. Sie hat nicht zur Folge, daß der verurteilte Soldat aus dem Militärdienstverhältnis ausscheidet. Sie wird auch nicht im Strafregister eingetragen, so daß der Verurteilte nach Ausscheiden aus dem Militärdienstverhältnis als nichtvorbestraft gilt. In besonders schweren Fällen der gefährlichsten militärischen Straftaten, wie Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feind, Dienstverweigerung, kann, vor allem wenn sie im Verteidigungszustand begangen werden, auf lebenslängliches Zuchthaus oder auf Todesstrafe erkannt werden. Hierbei betone ich, daß auch in diesen Fällen der allgemeine Grundsatz unseres Strafrechts gilt, daß die Todesstrafe nicht absolut angedroht wird, sondern wahlweise neben lebenslänglichem Zuchthaus. Schließlich soll noch hervorgehoben werden, daß die Bestimmungen des Militärstrafgesetzes auch für Straftaten gelten, die sich gegen die verbündeten Armeen richten, es also zugleich auch Ausdruck der internationalen Solidarität und der sozialistischen Bündnistreue ist. Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und dem Erlaß des Militärstrafgesetzes macht sich auch die Bildung von Militärgerichten notwendig. Das Gerichtsverfassungsgesetz wird deshalb in zwei Bestimmungen ergänzt: in § 1 und § 79. § 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat bisher folgende Fassung: „Die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik wird ausgeübt durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte und Kreisgerichte. Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht.“ In diesen § 1 wird als Satz 2 eingeschoben: „Die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, wird von Militärgerichten ausgeübt.“ Das bedeutet die grundsätzliche Einführung von Militärgerichten in das Gerichtssystem der DDR. Die Militär- gerichte sind damit Bestandteil der Gerichtsverfassung der Deutschen Demokratischen Republik, und die demokratischen Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege gelten uneingeschränkt auch für die Militärgerichte. Im einzelnen ergibt sich aus dieser Bestimmung: 1. Die Militärgerichte werden zuständig sein für alle Militärpersonen, die eine strafbare Handlung begangen haben, d. h. also nicht nur Verbrechen und Vergehen nach dem Militärstrafgesetz. 2. Vor die Militärgerichte kommen weiter Teilnehmer an Straftaten nach dem Militärstrafgesetz sowie Personen, die andere, nicht im Militärstrafgesetz enthaltene Verbrechen begangen haben, die sich gegen die militärische Sicherheit richten. 3. Die Militärgerichte werden nur zuständig sein für echte, aus Strafgesetzen sich ergebende Straftaten, nicht aber für Disziplinarvergehen. Diese werden außerhalb eines Gerichtsverfahrens im Disziplinarwege behandelt. Diese Einfügung ist in den bisherigen Wortlaut des § 1 aufgenommen. Sie wird also auch von dem letzten Satz des § 1 erfaßt: „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht.“ Daraus ergibt sich, daß die Grundsätze der Rechtspflege, wie sie in der Verfassung und dem Gerichtsverfassungsgesetz enthalten sind, z. B. die Grundsätze der Unabhängigkeit der Richter, die Mitwirkung gewählter Schöffen, das Recht des Beschuldigten auf seine Verteidigung, auch für die Militärgerichte gelten. Auch der Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der DDR hat seine volle Bedeutung für die künftigen Militärgerichte. Die Neufassung des § 79 GVG legt fest, daß Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsverfassungsgesetz vom Ministerrat erlassen werden, der den Minister der Justiz mit dem Erlaß von Durchführungsbestimmungen beauftragen kann. Hierdurch wird die Grundlage dafür gegeben, daß durch eine Verordnung des Ministerrats die Errichtung, Struktur und Tätigkeit der Militärgerichte in den näheren Einzelheiten geregelt werden können. Bis zur Errichtung von Militärgerichten werden die allgemeinen Gerichte für die Behandlung von Militärstrafsachen zuständig bleiben. Wie die Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist auch eine Ergänzung des Staatsanwaltschaftsgesetzes erforderlich. Da das Gesetz über die Staatsanwaltschaft vom 23. Mai 1952 noch keine gesetzlichen Bestimmungen über die Militärstaatsanwaltschaft enthält, ist es notwendig, nunmehr die Aufgaben und die Stellung dieses Zweiges der einheitlichen Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik mit in dieses Gesetz aufzunehmen. Aus der Einbeziehung der Militärgerichte und der Militärstaatsanwaltschaft in die sozialistischen Rechtspflegeorgane und aus dem Charakter unserer Armee ergibt sich, wer Richter unserer Militärgerichte und wer Militärstaatsanwalt sein wird: es werden Söhne von Arbeitern und Bauern sein, die sich durch die gleichen Eigenschaften wie die Offiziere der Nationalen Volksarmee auszeichnen, und sie werden diese Eigenschaften mit denen eines Richters der Arbeiter-und-Bauern-Macht verbinden. Zusammenfassend und abschließend wiederhole ich: Die Bestimmungen dieser Gesetze dienen dem Schutz der Kampfkraft der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe, und sie dienen damit dem Frieden. In diesem Sinne bitte ich, dem zweiten Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches sowie den Gesetzen zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes die Zustimmung zu geben. 110;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 110 (NJ DDR 1962, S. 110) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 110 (NJ DDR 1962, S. 110)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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