Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 423

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 423 (NJ DDR 1961, S. 423); * der Erzieher des Jugendwerkhofes, Vertretern der Betriebs-, Partei-, Gewerkschafts- und FDJ-Leitung, der Staatsanwaltschaft, dem Kreisgericht, dem Schöffenkollektiv und 'der Abteilung Arbeit durchgeführt, ln dieser Beratung wurde erkannt, daß eine komplexe Zusammenarbeit zwischen allen Organen notwendig ' ist, um alle mit der Erziehung der Jugendlichen verbundenen Fragen zu lösen, und deshalb wurden in einem sich auf längere Zeit erstreckenden Arbeitsplan die politischen, ökonomischen und pädagogischen Aufgaben festgelegt. Die ersten- Teilerfolge dieser Arbeit zeigten sich bereits. Drei Wochen nach dieser Beratung wurde im Werkhof eine FDJ-Gruppe gebildet, die mit der Arbeit begonnen hat und wenn sie richtig arbeitet einen großen Beitrag im Erziehungsprozeß leisten kann, denn die Erziehung durch kollektive, gesellschaftlich nützliche Arbeit muß „durch eine individuell differenzierte politisch-kulturelle Erziehung ergänzt“3 werden. Seit Januar dieses Jahres sind auch keine strafbaren Handlungen mehr im Jugendwerkhof selbst vorgekommen. Kleinere Disziplinverstöße, wie Zuspätkommen, gibt es noch; über diese wird aber im Kollektiv entschieden. Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, wie notwendig eine' gute, planmäßige Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen und den Organen der Justiz ist, um Erfolge zu erzielen. KURT BÜLOW, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Cottbus 3 Aus dem Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 30. Januar 1961, NJ 1961 S. 74. Schnelle Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben Im April dieses Jahres führte die Bezirksverwaltung des Strafvollzugs unseres Bezirks eine Tagung mit den Leitern der Vollzugsabteilungen der Haftanstalten durch. Auf dieser Tagung wurde die Bedeutung des Beschlusses des Staatsrates vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege für die Strafvollzugsorgane erörtert. * Der größte Teil der in Haft befindlichen Bürger steht unserem Staat nicht feindlich gegenüber. Sie können und müssen durch den Strafvollzug zur Einhaltung der Gesetze erzogen und befähigt werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Von diesen Hinweisen des Staatsrates gingen die Genossen in unserem Bezirk aus und richteteten z. B. im Strafvollzug sog. Entlassungsstatio-nen ein. In diese weisen die Strafvollzugsanstalten die Strafgefangenen ein, die in den nächsten zwei bis drei Wochen entlassen werden. In den Entlassungsstellen werden den Strafgefangenen besondere Vergünstigungen gewährt. Das Entscheidende ist aber, daß die Angehörigen des Strafvollzugs bemüht sind, mit diesen kurz vor der Entlassung stehenden Bürgern festzulegen, wie ihre weitere Entwicklung verlaufen soll. Besondere ' Erfolge hat sich dabei eine Strafvollzugsanstalt in unserem Bezirk erworben. In einer Reihe von Fällen wurden hier gute Voraussetzungen für die schnelle Wiedereingliederung von Bürgern in den Arbeitsprozeß geschaffen. Von diesen Erfolgen zeugt z. B. die Tatsache, daß sich mehrere Bürger nach ihrer Entlassung vertrauensvoll und hilfesuchend an die Leitung der Strafvoll-zungsanstalt wandten, als sie mit einigen Schwierigkeiten nicht allein fertig wurden. Das ist aber nur die eine Seite. Auf der anderen Seite muß geprüft wer- den, wie man die Werktätigen auch während der Zeit, in der sich Bürger in Haft befinden, stärker in den Erziehungsprozeß einbeziehen kann. Während der Zeit des Strafvollzugs ist die Einflußnahme der Kollektive der Werktätigen erschwert. Es wäre deshalb zu überlegen, welche Möglichkeiten bestehen, um die erzieherische Einflußnahme des Kollektivs, in dem sich der straffällig gewordene Bürger vorher befand, nicht völlig abbrechen zu lassen. Die Verbindung zwischen dem Betrieb und der Brigade sollte nicht abreißen. Die Brigade könnte sich z. B. über die Führung des Strafgefangenen informieren und ihn selbst über die Arbeit der Brigade- unterrichten. Damit würde auch eine gute Voraussetzung für seine sofortige Wiedereingliederung In den Beiträgen über die Bedeutung des Eröffnungsverfahrens1 wird vor allem darauf hingewiesen, .daß im Stadium der Eröffnung des Hauptverfahrens sorgfältig zu prüfen ist, ob der Sachverhalt die Durchführung der Hauptverhandlung rechtfertigt, ob alle Tatumstände genügend ermittelt sind oder eventuell die Sache in das Ermittlungsverfahren zurück-verwiesen werden muß. Damit ist aber die Bedeutung des Eröffnungsverfahrens noch nicht erschöpft. In jedem Eröffnungs verfahren muß * S. 1 Zum Beispiel Hennig, Mehr Sorgfalt bei der Entscheidung über die Eröffnung eines Strafverfahrens, NJ 1961 S. 156; Herrmann, Die Verantwortung des Gerichts im Eröffnungsverfahren, NJ 1961 S. 267. in den Produktionsprozeß geschaffen. Bei dem Strafgefangenen selbst bliebe das Gefühl, mit den Kollegen, mit seiner Brigade verbunden zu sein, erhalten; er wüßte, daß sich seine Arbeitskollegen um ihn kümmern und er nicht aus der Gesellschaft ausgestoßen ist. Die Richtigkeit dieser Darlegungen wird durch folgendes Beispiel aus unserem Bezirk bewiesen: Die Brigade einer Verurteilten erhielt die Möglichkeit, diese regelmäßig zu besuchen. Durch die gemeinsamen Bemühungen der Genossen der Strafvollzugsanstalt und der Brigade wurde erreicht, daß die Verurteilte das Verwerfliche ihrer strafbaren Handlung einsah. Sie erklärte selbst, daß sie sich wegen ihrer Handlungsweise schäme und alles tun werde, um die Kollegen ihrer Brigade, die ihr so viel Vertrauen entgegenbringen, nicht zu enttäuschen. HEINZ KL1TZSCH, Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt nämlich das Gericht zugleich mit der Eröffnung bestimmen, wie die Hauptverhandlung vorzubereiten ist. Die Anordnung prozeßleitender Maßnahmen zur Vorbereitung der Hauptverhandlung ist Sache des Vorsitzenden. Die richtigen Maßnahmen können jedoch nur getroffen werden, wenn im Eröffnungsverfahren zwischen dem Vorsitzenden und den Schöffen Klarheit darüber erzielt wird, welche politisch-ideologischen Probleme im Verfahren herausgearbeitet werden sollen und wie die notwendige breite erzieherische Wirkung der Haupt-'verhandlung erreicht werden kann. Die Durcharbeitung der Akten des Ermittlungsverfahrens verschafft dem Vorsitzenden und den Schöffen Die gesellschaftliche Zielsetzung des Verfahrens bereits bei der Eröffnung beachten! 423;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 423 (NJ DDR 1961, S. 423) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 423 (NJ DDR 1961, S. 423)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Sozialismus bekannt sein muß und zu deren Einschätzung, Überprüfung, Sicherung, Nutzung oder Bearbeitung Aktivitäten duroh Staatssicherheit erforderlich sind. Eine ist operativ bedeutsam, wenn sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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