Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 196 (NJ DDR 1961, S. 196); CHRISTEL SCHREIBER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Nauen Die öffentliche Hauptverhandlung Höhepunkt des Strafverfahrens Der Minister der Justiz hob in seinem Bericht vor dem Staatsrat der DDR am 30. Januar 1961 hervor, daß sich in der öffentlichen Hauptverhandlung das Verhältnis unserer Gerichte zu den Menschen am sichtbarsten widerspiegelt und die öffentliche Hauptverhandlung der Höhepunkt des Strafverfahrens ist. „Durch die Mitwirkung des Arbeitskollektivs des Angeklagten, der örtlichen Organe der Staatsmacht und von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen in der Hauptverhandlung werden die Ursachen der strafbaren Handlungen besser erkannt, die Kraft der sozialistischen Gesellschaft zur Überwindung dieser Ursachen mobilisiert und eine breite Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit geschaffen.“1 Als wir die Dokumente der 5. Sitzung des Staatsrates im Zusammenhang mit der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 in den Justizorganen des Kreises Nauen auswerteten, erörterten wir u. a. auch diese wichtige Frage. Das Kreisgericht und der Staatsanwalt waren auch in der vergangenen Zeit bemüht, einen möglichst großen Zuhörerkreis zur Hauptverhandlung hinzuzuziehen, um die erzieherische Wirkung der öffentlichen Hauptverhandlung soweit wie möglich auszudehnen. Das war durchaus gut und erfolgreich. Wir schätzten aber auch ein, daß bei weitem noch nicht alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Erziehung genutzt worden sind. In vielen Fällen ließen wir uns davon leiten, die bedingte Verurteilung oder den öffentlichen Tadel nur dann auszusprechen, wenn ein festes und geeignetes' Kollektiv vorhanden war. Wir gaben uns nicht immer die Mühe, dort, wo kein Kollektiv bestand, ein solches zu schaffen. Insbesondere dann, wenn sich Rentner und Hausfrauen vor Gericht zu verantworten hatten, trat dieser Mangel besonders deutlich hervor. Darüber hinaus kontrollierten wir in den Fällen, in denen neue Strafarten angewandt worden waren, nicht immer, ob die damit eingeleitete Erziehung auch fortgesetzt wurde und zum Erfolg führte. Am folgenden Beispiel will ich darüber berichten, wie wir bemüht sind, die zur öffentlichen Hauptverhandlung erwähnten Grundsätze zu verwirklichen. Arbeitskollegen des Schweinepflegers E. einer LPG teilten uns mit, daß dieser in der letzten Zeit seine Arbeit unwillig verrichte und die Tiere roh mißhandle. Untersuchungen ergaben, daß die Schweine schlecht untergebracht waren. Die Futterversorgung war ungenügend. Unzureichend wurden auch Streu und Stroh geliefert. Beim Umtreiben oder Verladen war es dem Schweinepfleger auf Grund des in den Ausläufen und Ställen vorhandenen Morastes nicht möglich, die Tiere ohne Schläge fortzubewegen. Der Schweinepfleger E. war Mitglied des Vorstandes der Genossenschaft gewesen. Er hatte ständig auf diese Mißstände hingewiesen. Verändert wurde jedoch kaum etwas. Deshalb verlor er schließlich die Lust an der Arbeit und begann, die Tiere zu mißhandeln. Wegen Tierquälerei wurde er angeklagt. Zur Hauptverhandlung wurden LPG-Mitglieder, Mitglieder des Vorstandes und vor allem Viehpfleger eingeladen. Auch ein Vertreter des Rates des Kreises war anwesend. Das benachbarte VEG hatte der LPG schon öfters seine Hilfe angeboten, insbesondere zur Zusammenarbeit in der Schweinezucht. Die LPG hatte dieses Angebot jedoch abgeschlagen. In der Hauptverhandlung mußte also auf diese Frage ebenfalls mit eingegangen werden. Deshalb wurde der Schweinemeister des VEG als sachverständiger Zeuge geladen und in der Hauptverhandlung auch gehört. 1 vgl. NJ 1961 S. 79. Durch die Teilnahme dieses Personenkreises an der Hauptverhandlung konnten die Ursachen dieser strafbaren Handlung allseitig aufgedeckt werden. Neben den belastenden Umständen wurde z. B. auch festgestellt, daß der Schweinepfleger durch seine frühere gute Arbeit den Schweinebestand der Genossenschaft von 148 auf 498 Tiere erhöht hatte. Dieses Verfahren bestätigt damit recht anschaulich die Feststellung im Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege vom 30. Januar 1961, daß sich die „Entwicklung unter Schwierigkeiten und mit Widersprüchen“ vollzieht und das „persönliche Verhalten der einzelnen Menschen nicht immer den Normen des sozialistischen Zusammenlebens“ entspricht, „weil das Bewußtsein sich nicht einheitlich, gradlinig und gleich schnell entwickelt“2. Unter Beachtung der konkreten Bedingungen, die zur strafbaren Handlung des Schweinemeisters geführt hatten, seiner Persönlichkeit, seines Bewußtseinsstandes und seiner Entwicklung wurde er mit einem öffentlichen Tadel bestraft. Gleichzeitig wurde die Auswertung des Verfahrens in der Vollversammlung der LPG angeordnet. Zwei Tage nach der Hauptverhandlung werteten wir das Urteil in der Jahreshauptversammlung der LPG aus. Der Schweinepfleger, der zuvor seinen Austritt aus der Genossenschaft beantragt hatte, nahm diesen Antrag zurück. Nach der Verhandlung und Auswertung entwickelte sich zwischen der LPG und dem VEG nun auch die gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit. Eine später erfolgte Stallbesichtigung, an der der Richter und der Staatsanwalt teilnahmen, bewies, daß sich die Zustände im Schweinestall der Genossenschaft seit dieser Zeit bedeutend gebessert haben. Die öffentliche Verhandlung und Auswertung des Verfahrens trug dazu bei, daß möglichst viele Bürger an der Erziehung des Gestrauchelten teilnehmen können. Das Vertrauen der Werktätigen zu unseren staatlichen Organen wurde gefestigt. Das ist nur ein Beispiel aus der Arbeit des Gerichts und der Staatsanwaltschaft unseres Kreises. Wir sind jedoch bemüht, schon vor der Anklageerhebung mit den Arbeitskollegen des Beschuldigten zu sprechen, die strafbare Handlung auszuwerten und uns ein umfassendes Bild über den Beschuldigten zu verschaffen. Das erleichtert einerseits die Durchführung der Hauptverhandlung und dient andererseits dazu, den Beschuldigten, seine Handlung und ihre Ursachen gründlicher einzuschätzen. Den Arbeitskollegen des Beschuldigten, die dann an der Verhandlung teilnehmen, ist die Sache dadurch schon vertraut und leichter verständlich. Insgesamt kann festgestellt werden: Die Kollegen in den Betrieben sind stolz darauf, daß die Justizorgane Vertrauen zur erzieherischen Kraft des Kollektivs haben. Mit diesen Ausführungen wolltc*ich nur einen kleinen Einblick in die Arbeit des Gerichts und des Staatsanwalts im Kreis Nauen geben. Natürlich wissen wir, daß noch nicht alles getan ist, um unser sozialistisches Recht im Sinne des Staatsratsbeschlusses und der Programmatischen Erklärung zu entwickeln und durchzusetzen. Wenn aber auch andere Gerichte und Staatsanwaltschaften in der „Neuen Justiz“ über ihre Arbeit berichten, können wir auf diesem Weg ein gutes Stüde vorankommen. 196 2 NJ 1961 S. 74.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 196 (NJ DDR 1961, S. 196) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 196 (NJ DDR 1961, S. 196)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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