Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191); oder nur unvollkommen aufgeklärt sind, bevor sie über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. In Haftsachen äußern sie sich gleichzeitig dazu, ob der Haftbefehl auf rech terhalten oder aufgehoben werden sollte. Um die Tätigkeit und die Erfahrungen der Schöffen mit maximalem Erfolg nutzen zu können, sind wir bemüht, daß die Schöffen, die über den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses beraten haben, noch während der Einsatzperiode -auch an der Haupcverhandiung mit-wirken. Natürlich wird sich dies nicht in jedem Verfahren realisieren lassen. Wir haben in einigen Fällen aber schon nach dieser Methode gearbeitet und dabei gute Erfolge erzielt. Dafür folgendes Beispiel: Vor dem 1. Strafsenat des Stadtgerichts wurden zwei Rangierer wegen Diversion und Hetze angeklagt. Sie hatten unter dem Einfluß imperialistischer Hetze innerhalb von sechs bzw. neun Monaten durch das vorsätzliche Auflaufenlassen von Eisenbahnwaggons erheblichen Sachschaden verursacht. Vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens haben wir mit den Schöffen und dem Rechtsanwalt der Beschuldigten den Güterbahnhof besichtigt, auf dem die Verbrechen begangen worden waren, und uns Kenntnis über den Arbeitsablauf in der Rangierbrigade und die Tätigkeit der Beschuldigten verschafft. Bei dieser Gelegenheit erhielten Richter und Schöffen nicht nur konkrete Kenntnis über Umfang und Ausmaß der strafbaren Handlung, sondern auch wertvolle Hinweise auf zahlreiche Mängel auf diesem Arbeitsgebiet, die es den Beschuldigten erleichtert hatten, ihre verbrecherische Tätigkeit lange Zeit hindurch ungestört ausführen zu können. Der Senat konnte seine Erfahrungen während der Hauptverhandlung und bei der Urteilsfindung gut verwenden. Auf die Teilnehmer an diesem Verfahren wirkte die Verhandlung überzeugend, weil sie feststellen konnten, daß das Gericht sich allseitig mit der Problematik vertraut gemacht hatte. Die Angeklagten beeindruckte es sichtlich, daß die Schöffen mit sachdienlichen Fragen, mit einem guten Einschätzungsvermögen ihrer fachlichen Tätigkeit und mit einer bis ins Detail gehenden Kenntnis des Sachverhalts am Hauptverfahren teilnahmen. Das Verfahren soll auf dem Verschiebebahnhof auch mit denselben Schöffen ausgewertet werden. Diese haben vorgeschlagen: a) die Kontrolltätigkeit zu verbessern, damit derartigen Verbrechen von vornherein begegnet werden kann; b) über Transportschäden in den Brigaden der Reichsbahn zu diskutieren und nach Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu suchen; c) die Brigaden in ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung zu verkleinern gegenwärtig sind bis zu 100 Arbeiter in einer Brigade vereint , damit eine bessere erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden kann; d) den Wettbewerb zwischen den Brigaden zu organisieren. Bei einer Aussprache über dieses Verfahren wies ein anderer Schöffe darauf hin, daß auf einem Bahnhof in der Nähe seines Wohngebiets durch unsachgemäßes Rangieren ebenfalls hohe Transportschäden verursacht werden. Auch auf diesem Bahnhof werden die Schöffen die Auswertung des erwähnten Strafverfahrens anregen, um durch helfende Hinweise Rechtsverletzungen vorzubeugen und ökonomische Verluste zu verhindern. Diese enge Zusammenarbeit mit den Schöffen hat deren Selbstvertrauen gestärkt und dazu beigetragen, daß ihre Tätigkeit als gleichberechtigte Richter bei den Angehörigen ihrer Betriebe anerkannt wird. Bekanntlich sind auch hier noch nicht alle Vorstellungen überwunden, die sich mit dem zum Statisten verurteilten Schöffen der Weimarer Republik verbinden. Deshalb ist die Auswertung der richterlichen Tätigkeit im eigenen Betrieb ein gutes Mittel, richtige Vorstellungen über die gleichberechtigte Stellung des Schöffen als Richter zu vermitteln, die Beziehungen der Bevölkerung zu den Justizorganen zu festigen und die Werktätigen in den Kampf gegen die Kriminalität aktiv einzubeziehen. Die Schöffen sind sehr kritisch der eigenen Arbeit gegenüber und fühlen sich für die konsequente Durchsetzung der Programmatischen Erklärung des Staatsrates und des Beschlusses vom 30. Januar 1961 mitverantwortlich. Deshalb muß es immer wieder betont werden: Wir müssen eng mit den Schöffen Zusammenarbeiten, sie in vollem Umfang zur Lösung von Widersprüchen einbeziehen und ihre reichen Erfahrungen nutzen, wenn wir die Arbeit der Rechtspflegeorgane verbessern wollen. Für die Arbeit des Gerichts heißt das, eine wirklich kollektive Entscheidung zu fällen, alles kritisch zu betrachten, entlastende Momente genau zu überprüfen und keine Mängel zu dulden, ohne Rücksicht darauf, bei welchen Organen sie auftreten. Auch am Stadtgericht schöpfen wir noch nicht alle Möglichkeiten aus, die uns die Mitwirkung der Schöffen bietet. Das gewissenhafte Studium der Beschlüsse des Staatsrates, ihre Behandlung in den Schöffenschulungen und Dienstbesprechungen wird uns neue Wege zeigen und uns helfen, die Forderungen aus der Programmatischen Erklärung und aus dem Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 zu erfüllen. HERBERT KLAR, Oberlichter am Obersten Gericht der DDR Sorgfältige Prüfung der Kausalität und Schuld ein Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vom 4. Oktober I960 enthielt den Hinweis, daß wir nach der Schaffung der materiellen Grundlage des Sozialismus die noch kompliziertere Aufgabe, das Bewußtsein und die Beziehungen der Menschen wirklich sozialistisch zu gestalten, zu lösen haben. Hierzu gehört auch die Herausbildung einer- neuen, sozialistischen Arbeitsdisziplin eine Frage, die gegenwärtig im Rahmen der allgemeinen Diskussion über den Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs besondere Beachtung verdient. Wir wissen, daß das sozialistische Recht ein wichtiger Hebel zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist und daß es die Bildung des sozialistischen Bewußtseins, das sich unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse entfaltet, fördert. Dieser Hebel ist am wirksamsten, wenn das Recht von den Menschen freiwillig eingehalten wird. Soweit jedoch dagegen verstoßen wird, sorgen schon jetzt in vielen Fällen das Kollektiv oder gesellschaftliche Organisationen für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. In anderen Fällen müssen jedoch Staatsorgane die Gesetzlichkeit unter Zuhilfenahme von Zwangsmaßnahmen wiederherstellen. 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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