Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 772

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 772 (NJ DDR 1960, S. 772); zember 1959 beschlossenen Musterstatuts hervorgehobene Anerkennung der führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des marxistisch-leninistischen Vortrupps der deutschen Arbeiterklasse. Dem neuen politisch-wirtschaftlichen Charakter der sozialistischen Konsumgenossenschaften und den von diesen als Massenorganisation zü lösenden Aufgaben tragen verschiedene von der Regierung und dem Verband Deutscher- Konsumgenossenschäften (VDK) getroffene Maßnahmen Rechnung. So findet dieser Charakter bereits Ausdruck in dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627). Die in diesem Gesetz festgelegten Grundsätze zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung kommen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 auch für die sozialistischen Genossenschaften zur Anwendung. Weiter legt der Vorstand des VDK in einem Beschluß über die Aufgaben der Konsumgenossenschaften, der mit dem Beschluß des Präsidiums des Ministerrats über die Unterstützung der Konsumgenossenschaften vom 2. Januar 1959 bestätigt und bekanntgemacht worden ist (GBl. I S. 3 bis 5), Maßnahmen über deren handelspolitische Ziele und über die Qualifizierung der Kader fest. Der Beschluß des Präsidiums verpflichtet alle Organe der staatlichen Verwaltung, die Konsumgenossenschaften bei der Durchführung ihrer Beschlüsse zu untersützen. Weiter werden die örtlichen Räte verpflichtet, die Perspektiventwicklung der Konsumgenossenschaften nach gründlicher Beratung mit den leitenden Organen der örtlichen genossenschaftlichen Organisationen in den Kreis-und Dorfplänen festzulegen. ' Im besonderen Maße zeigen die unter Abschnitt III dieses Beschlusses festgelegten Maßnahmen zur besseren Einbeziehung der Mitglieder und Mitarbeiter in die Leitung und Organisation der sozialistischen Genossenschaften ihren neuen politischen Charakter. Danach sollen diese wirksam zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe bis zum Jahre 1961 beitragen und bei der Entwicklung eines hohen Niveaus des sozialistischen Handels zur ständigen besseren Versorgung der Bevölkerung, vor allem der Landbevölkerung, bis zum Jahre 1965 helfen. Entsprechend diesen Zielen sind die Konsumgenossenschaften als wichtiger Bestandteil des sozialistischen Handels im Gesetz über den Sieben jahrplan der Deutschen Demokratischen Republik bei der Lösung der Aufgaben zur Entwicklung der Lebensbedingungen der Bevölkerung einbezogen. Ihnen sind spezielle Pflichten auferlegt und entsprechende Funktionen übertragen worden. Die ökonomischen Funktionen der sozialistischen Konsumgenossenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik sind also grundlegend andere als die der Genossenschaften in der kapitalistischen Gesellschaft. Sie sind auf die Durchsetzung der Wirtschaftspolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, besonders auf die maximale Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der Werktätigen gerichtet. Die früheren Genossenschaften dagegen waren jedenfalls ökonomisch in die bestehenden kapitalistischen Verhältnisse eingefügt; ihre Aufgabenstellung blieb im wesentlichen auf Maßnahmen zur Förderung ihrer Mitglieder beschränkt. Die dargelegten Tatsachen zeigen, daß das Genossenschaftsgesetz für die Klärung aller sich aus den sozialistischen Konsumgenossenschaften ergebenden Rechtsverhältnisse nicht mehr geeignet ist. Der 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts hat in einigen Entscheidungen einzelne Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und damit das Gesetz als solches für anwendbar erklärt. Diese Auffassung kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Durch die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse, vor allem durch die Tatsache, daß in den Konsumgenossenschaften die Grundprinzipien der sozialistischen Wirtschaft inzwischen voll wirksam geworden sind, ist das Genossenschaftsgesetz für diese Genossenschaften überholt. Zu einer gegenteiligen Auffassung kann auch nicht die von der damaligen Deutschen Wirtschaftskommission im Einvernehmen mit dem Präsidenten der ehemaligen Deutschen Justizverwaltung erlassene Anordnung über die Umwandlung der Konsumgenossenschaftsverbände vom 1. Juni 1949 (ZVOB1. S. 473) führen, die im wesentlichen organisatorischen Charakter hatte. Sie ging von dem damaligen Entwicklungsstand aus und hatte nur vorübergehende Bedeutung. Zu dem qualitativ neuen Inhalt der Konsumgenossenschaften nahm sie nicht Stellung. Die einzige Rechtsquelle für die Regelung aller sich aus der Tätigkeit der Konsumgenossenschaften ergebenden Beziehungen ist das Musterstatut des VDK, das durch den SMAD-Befehl Nr. 176 Rechtsnorm geworden ist. Mit diesem ist gleichzeitig im § 40 Ziff. 1 die Ermächtigung der Generalversammlung festgelegt, Änderungen des Statuts und der Ziele der Genossenschaft zu beschließen. Dieses Recht beruht auf dem Wesen einer demokratischen Organisation und entspricht dem neuen Charakter der sozialistischen Genossenschaften. Dadurch ist garantiert, daß die Statuten dem Stand der jeweiligen Entwicklung und den ökonomischen Gegebenheiten angepaßt werden können. Auf dieser Grundlage sind auf dem Genossenschaftstag in Leipzig am 15. Juni 1955 Änderungen der Statuten des VDK beschlossen und von den Konsumgenossenschaften durchgeführt worden. Dabei ist u. a. die bisherige Kollektivvertretung in die Einzelvertretung durch jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Arbeitsbereichs geändert worden. Ursprünglich sah das Musterstatut im § 11 Abs. 1 Satz 2 noch eine Vertretung der Konsumgenossenschaft im Rechtsverkehr mit Dritten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vor. Die Änderung der Vertretungsmacht erfolgte, um das Prinzip der Einzelvertretung, wie auch das mit ihm verbundene Prinzip der persönlichen Verantwortung, für die Leitung der sozialistischen Betriebe und Einrichtungen auch der Arbeit der Konsumgenossenschaften zugrunde zu legen. Auf der 15. Tagung des Genossenschaftsrates des VDK sind weitere Änderungen der Musterstatuten beschlossen worden. Die gewählte Statutenkommission hat den Entwurf über die vorgeschlagenen Änderungen allen Mitgliedern zur Diskussion übergeben (veröffentlicht in der Zeitung „Der Konsumgenossenschafter“ vom 13. Juni 1959, Nr. 24), bevor sie vom Genossenschaftsrat des VDK auf seiner 2. Tagung am 3. und 4. Dezember 1959 beschlossen und in die Musterstatuten eingefügt worden sind. Danach werden u. a. die Delegierten zu den jährlich stattfindenden Delegiertenkonferenzen nicht mehr nur aus den Mitgliedern der Verkaufsstellenausschüsse, sondern aus dem Kreise aller aktiven Genossenschafter gewählt. Weiter wurde die Bildung eines Genossenschaftsrates bei den Konsumgenossenschaften und die Wahl des Vorstandes durch den Genossenschaftsrat beschlossen, dem der Vorstand unmittelbar rechenschaftspflichtig ist. Auch diese organisatorischen Änderungen drücken den vollkommen neuen Charakter und Inhalt der Konsumgenossenschaften aus. Sie zeigen entsprechend den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus das Bestreben zur vollkommenen Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der genossenschaftlichen Massenbewegung und die Durchsetzung der Forderung nach straffer und konzentrierter Leitung. Das gegenwärtig gültige Musterstatut des VDK und die ihm folgenden Statuten der Konsumgenossenschaften sind auf der Grundlage des erstgenannten Statutes gemäß der darin enthaltenen Ermächtigung in den dort vorgesehenen Verfahren beschlossen worden. An dem normativen Charakter des Musterstatuts hat sich auch nichts durch Wegfall der SMAD-Befehle, damit auch des Befehls Nr. 176, auf Grund des Staatsvertrages vom 20. September 1955 zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Deutschen Demokratischen Republik geändert. Das Genossenschaftsgesetz ist daher für die in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Konsumgenossenschaften unanwendbar. 77 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 772 (NJ DDR 1960, S. 772) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 772 (NJ DDR 1960, S. 772)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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