Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 752

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 752 (NJ DDR 1960, S. 752);  meisten bisher von den MTS und RTS kamen, von der Industrie nicht zügig in der weiteren Produktion verwertet. Diese Vernachlässigung hemmt die Initiative der Genossenschaftsbauern, der Werktätigen der volkseigenen Güter sowie der MTS und RTS und hemmt in der Auswirkung in erster Linie die Entwicklung der Genossenschaften. Wenn diese- Probleme hier auch im einzelnen nicht behandelt werden können, so ist es doch notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Neuerer-, Rationalisatoren- und Erfinderbewegung auch für die sozialistische Entwicklung in der Landwirtschaft eine hervorragende Bedeutung hat. III Die Förderung des Erfindungs- und Vorschlagswesens entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse ist schon seit Jahren Gegenstand des für alle Staatsanwaltschaften verbindlichen jährlichen Schwerpunktplans der Obersten Staatsanwaltschaft. Jeder Staatsanwalt ist darüber hinaus verpflichtet, diesen Schwerpunktplan entsprechend den Bedingungen in seinem Territorium zu ergänzen. In Kreisen und Bezirken mit umfangreicher industrieller Produktion liegt es auf der Hand, daß das Erfindungs- und Vorschlagswesen ein Schwerpunkt staatsanwaltlicher Tätigkeit sein muß. Es ist natürlich nicht möglich, daß der Staatsanwalt in einem Jahr alle Betriebe in seinem Territorium hinsichtlich des Erfindungs- und Vorschlagswesens überprüft. Das ist auch gar nicht erforderlich. Er muß mit den Betrieben, die eine vorrangige Bedeutung für die Vollendung des Aufbaus des Sozialismus haben, beginnen. So muß z. B. für den Staatsanwalt des Stadtbezirks Dresden-Ost das Sachsenwerk in Niedersedlitz Schwerpunkt seiner gesamten Arbeit und damit auch hinsichtlich des Erfindungs- und Vorschlagswesens und der Neuerer-, Rationalisatoren- und Erfinderbewegung sein. Die weitestgehende Entfaltung aller Kräfte, die sich in besonderem Maße in dieser Massenbewegung zeigt, ist hier eine vorrangige Aufgabe. Wenn Erich A p e 1 auf der Konferenz der Elektroindustrie, die am 6. und 7. April I960 in Berlin stattfand, erklärte, daß die Entwicklung der Elektrotechnik zum Schwerpunkt Nr. 1 innerhalb des Maschinenbaus werden muß20, so kommt dem Sachsenwerk als dem größten Werk der WB Elektromasehinen eine besondere Bedeutung zu. Erich Apel stellte auf dieser Konferenz die Forderung „ zur höheren Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Anwendung der Neuerermethoden und Aktivierung des Vorschlags- und Erfindungswesens “ auf. Neben einer ganzen Reihe großartiger Erfolge in der Elektroindustrie besteht ein grundlegender Mangel in der unbefriedigenden Förderung der Neuerer. Der Zweig Elektrotechnik liegt im Bereich des Maschinenbaus an letzter Stelle. Die Hauptursache dafür liegt in der mangelhaften Leitungstätigkeit. Die Leitungen unterstützen die Neuerer noch ungenügend. U. a. zeigt sich das darin, daß der Siebenjahrplanfonds vielfach noch nicht als ein wirksames Instrument im Kampf um die neue Technik anerkannt und ausgenutzt wird, obwohl ein entsprechender Beschluß der Staatlichen Plankommission vom 17. Juni 1959 vorliegt21. Bei dieser Situation und den klaren Forderungen von Partei und Staat ist es unverantwortlich, wenn der Staatsanwalt des Stadtbezirkes Dresden-Ost das Sachsenwerk fast ein Jahr lang nicht aufgesucht und 20 vgl. Erich Apel, Die Elektroindustrie im Siebenjahrplan, KD (Ausg. B) vom 9. April 1980, S. 3. 21 Beschluß der Staatlichen Plankommission vom 17. Juni 1959 über die Bildung eines „Fonds des Siebenjahrplanes“ in den volkseigenen Betrieben und Anweisung des Ministeriums der Finanzen vom 1. August 1959 über die Bildung von „Fonds junger Sozialisten“ in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (Verfügungen und Mitteilungen der Staatlichen Plankommission 1959, Nr. 17). noch nie das Erfindungs- und Vorschlagswesen in diesem Werk überprüft hat. Das BfE des Werkes, jetzt umgebildet in ein BfN, hat sich an ihn lediglich vor einiger Zeit einmal wegen Klärung einer speziellen Frage gewandt. Der Staatsanwalt kann aber nicht wissen, was sich dort Neues entwickelt, wo Widersprüche auftreten und wie diese gelöst werden. Er hätte aus der Kritik der Partei an der Arbeit des Sachsenwerkes im vorigen Jahre und aus den Schwierigkeiten in der Planerfüllung auch Schlußfolgerungen für seine Aufgaben bei der Entwicklung des Neuerer-, Rationalisatoren- und Erfinderwesens in diesem Werk ziehen müssen. Der Staatsanwalt hätte sich über das Betriebsgeschehen durch die Betriebszeitung informieren können, die er regelmäßig erhielt und in der Artikel, Berichte und Kritiken veröffentlicht waren, die erkennen ließen, daß eine Überprüfung durch ihn notwendig gewesen wäre (vgl. § 12 StAG). Selbst die Mitteilung, daß ein Rückstand in der Bearbeitung und Realisierung von 600 Verbesserungsvorschlägen entstanden war, veranlaßte den Staatsanwalt nicht, tätig zu werden. Eine solche Lage im Neuerer-, Rationalisatoren- und Erfinderwesen wirft die Frage auf, ob in diesem Betrieb keine Produktionsberatungen durchgeführt werden oder falls das doch der Fall ist ob sie sich nicht mit der Förderung der Neuerer-, Rationalisatoren-und Erfinderbewegung beschäftigen. Gerade die Ständigen Produktionsberatungen und ihre Aussdiüsse sind eine entscheidende Form zur Sicherung der Teilnahme der Arbeiter an der Leitung und Organisation der sozialistischen Produktion. Vor allem ist es ihre Aufgabe, dem Neuen, das sich auf Grund der bewußten, schöpferischen Initiative der Werktätigen in unseren sozialistischen Betrieben ständig entwickelt, zum Durchbruch zu verhelfen. Welcher Mangel in der-Arbeit der Ständigen Produktionsberatung und ihrer Ausschüsse im Sachsenwerk auch Vorgelegen haben mag in ihm zeigt sich eine Mißachtung der Rechte der Arbeiter und ein Nichtwahrnehmen dieser Rechte durch die Gewerkschaft22. Die Untersuchungen der Brigade ergaben, daß die Kritiken in der Betriebszeitung des Sachsenwerkes zu Recht bestanden. Es zeigte sich, daß neben verschiedenen anderen Mängeln elementare gesetzliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Erfindungs- und Vorschlagswesens seit Jahren mißachtet worden sind: 1. Das BfE war jahrelang völlig ungenügend besetzt. Dabei wurden die Bearbeiter zum Teil noch für andere Arbeiten eingesetzt, so daß die Rückstände in der Bearbeitung trotz erheblicher Anstrengungen immer größer wurden (Verletzung des § 1 der 1. DB zur VO über das Erfindungs- und Vorschlagswesen). Der neue BfE-Leiter hat in der kurzen Zeit seiner Tätigkeit schon einige Mängel in der Besetzung beseitigt. Mit Hilfe der Staats- und Wirtschaftsorgane ynd durch Einschreiten des Staatsanwalts hätte das aber schon viel früher erfolgen können. Außerdem wäre der neue BfE-Leiter mit Hilfe des Staatsanwalts schneller vorangekommen. 2. Das BfE ist gern. § 3 der 1. DB dem technischen Direktor unterstellt. Daraus ergibt sich aber auch die Verantwortung des technischen Direktors für die Arbeit des BfE, der er in der Vergangenheit nicht genügend nachgekommen ist. 3. Gern. § 6 der Verordnung über die Statuten der Vereinigung volkseigener Betriebe im Bereich der Staatlichen Plankommission vom 13. Februar 1958 (GBl. I S. 149) ist die WB verpflichtet, die Förderung des Rationalisierungs-, Erfindungs- und Vorschlagswesens zu sichern. Während die VVB unmittelbar in 22 vgl. Fußnote 16. 752;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 752 (NJ DDR 1960, S. 752) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 752 (NJ DDR 1960, S. 752)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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