Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 242 (NJ DDR 1960, S. 242); moral und der sozialistischen Lebensweise im Zusammenhang stehen, so betrifft doch diese Forderung nicht nur strafrechtliche Fälle, sondern auch weitestgehend familien rechtliche Bereiche des Lebens. Die erzieherische Kraft der Gewerkschaftsgruppen und Arbeitskollektive, insbesondere aber die der sozialistischen Brigaden, ist schon heute nicht mehr aus der Arbeit der Jugendhilfe wegzudenken. Die Organisierung des gesellschaftlichen Einflusses ist eines der Hauptanliegen bei der sozialistischen Weiterentwicklung der Jugendhilfe, und schon jetzt werden auftretende Konflikte von den Werktätigen selbst gelöst. Es ist eine Tatsache, daß diejenigen Referate Jugendhilfe die besten Ergebnisse in der Arbeit zu verzeichnen haben, die sich in ihrer gesamten Tätigkeit konsequent auf die Mitarbeit und Einbeziehung der Werktätigen stützen. Ob es sich um den Fall eines Unterhaltsschuldners oder um die Vernachlässigung des Rechts der elterlichen Sorge handelte, immer waren es die Brigade oder die Gewerkschaftsgruppe, in der die Aussprache die besten erzieherischen Ergebnisse brachte. So hat sich im Kreis Hoyerswerda eine Brigade um die Entwicklung eines Jugendlichen gekümmert, der unter Vormundschaft steht und aus seiner bisherigen Umgebung gelöst werden mußte. Die Mitglieder der Brigade sorgten für eine Unterkunft, und unter ihrem systematischen positiven Einfluß entwickelte sich der Jugendliche allmählich zu einem vollwertigen Brigademitglied. In einem anderen Fall war das Mitglied einer LPG im Kreis Oschatz als langwieriger Unterhaltsschuldner bekannt. Alle Zwangsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Auf Veranlassung des Referats Jugendhilfe beschäftigte sich die Mitgliederversammlung der LPG mit diesem Unterhaltsschuldner. Es ist einleuchtend, daß die sehr kritischen Stellungnahmen der anderen LPG-Mitglieder, die das Verhalten dieses Vaters verurteilten, nicht ohne Wirkung blieben. Seit dem Tage der Mitgliederversammlung erhält das Kind nunmehr regelmäßig die ihm zustehenden Unterhaltszahlungen.1 Die Schilderung der Beispiele, in denen an die Stelle der sog. Schreibtischpädagogik eine tatsächliche Erziehung in Form der unvergleichbar wirksameren gesellschaftlichen Einflußnahme getreten ist, läßt sich beliebig erweitern. Schon in absehbarer Zeit wird es möglich sein, einzelne Aufgabenbereiche der Jugendhilfe in die Zuständigkeit gesellschaftlicher Organisationen zu übertragen. Warum sollte eigentlich die Jugendhilfe immer mitwirken, wenn es um die Unterstützung von Müttern nichtehelicher Kinder geht? Es ist doch durchaus denkbar und wenn auch in Einzelfällen bewiesen, daß sich die Mutter direkt an die gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb des Vaters wendet und mit Hilfe der Gewerkschaftsgruppe, der Brigade oder auch der Konfliktkommission die Interessen und materiellen Ansprüche des Kindes sichert, wenn der Vater böswillig seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zweifellos wird in den meisten Fällen die Inanspruchnahme der Brigade und Gewerkschaftsgruppe als unmittelbare Kraft der gesellschaftlichen Erziehung ausreichend sein. Zweifellos wird auch hier das Kernstück der künftigen Arbeit der Jugendhilfe bei der Organisierung des gesellschaftlichen Einflusses liegen. Die Aufgaben der Konfliktkommissionen sind grundsätzlicher Natur. Sie dienen der Festigung der sozialistischen Moral. Nicht alle Einzelfälle müssen von ihr behandelt werden; die Brigaden können viele Fragen und Probleme selbst erledigen. Damit dürfte aber die Zuständigkeit der Konfliktkommissionen für Probleme familienrechtlicher Natur nicht grundsätzlich zu verneinen sein. Die objektive Notwendigkeit der breiten Einbeziehung der Werktätigen in die Lösung von Er- l vgl. Beilage zu „Sozialistische Erziehung“ Zeitschrift für Jugendhilfe, Hort und Heim, 1960, Heft 1. Ziehungsaufgaben ist unbestritten ja, nur auf diesem Wege ist die sozialistische Erziehung überhaupt möglich. Die Praxis der Jugendhilfe beweist, daß auch in Einzelfällen die enge Zusammenarbeit mit dem Betrieb und den gesellschaftlichen Organisationen mehr und mehr zum bestimmenden Charakteristikum der Jugendhilfetätigkeit wird. Diese Erfahrungen sollten nicht unbeachtet bleiben, und es erscheint zweckmäßig und richtig, die Konfliktkommissionen auch für die Behandlung bestimmter familienrechtlicher Angelegenheiten zur Sicherung der ungestörten Entwicklung Minderjähriger für zuständig zu erklären. Unterstützt wird dieser Vorschlag durch den sowjetischen Entwurf des Musterstatuts der Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger.2 Nach Artikel 12 dieses Entwurfs können die Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger bei den entsprechenden staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen Anträge stellen, „um Erwachsene, welche Bedingungen zur Begehung von Rechtsverletzungen durch Kinder oder Halbwüchsige schaffen oder welche Minderjährige zur Begehung von Verbrechen oder anderen gesellschaftswidrigen Handlungen verleiten oder heranziehen, zur Verantwortung zu ziehen“. Nach Artikel 13 können diese Kommissionen gegenüber den Eltern solcher Minderjähriger, die Rechtsverletzungen begangen haben, wirksam werden, indem sie „die Sache an das Kameradschaftsgericht übergeben“. Damit ist anzunehmen, daß auch die sowjetischen Kameradschaftsgerichte für die Verhandlung bestimmter familienrechtlicher und die Kindererziehung betreffenden Angelegenheiten zuständig sind. Diese Zuständigkeit wird natürlich nur dann gelten, wenn der gesellschaftliche Einfluß bei Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Art der Handlung erfolgversprechend und ausreichend erscheint. Der in Leuna unterbreitete Vorschlag, auch Fälle der Verletzung der Unterhaltspflicht und der Vernachlässigung der elterlichen Sorge vor den Konfliktkommissionen zu verhandeln, sollte deshalb in der zu erlassenden Richtlinie Berücksichtigung Anden. Es könnten dann bis zum Erlaß des Arbeitsgesetzbuchs schon Erfahrungen vorliegen, welche die dort zu treffende Regelung erleichtern. Evtl, wird es in Zukunft sogar möglich sein, den Konfliktkommissionen die Befugnis zu übertragen, Entscheidungen zu erlassen, die in ihrer Wirkung den jetzigen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wegen Unterhalts gleichkommen. 2 Dieser Entwurf ist in der „Istwestija“, Nr. 253, vom 24. Oktober 1959 abgedruckt. Hinweis Wir weisen alle interessierten Leser darauf hin, daß die Entwürfe der Verordnung über die Neuererbewegung und des Patentgesetzes nebst der 1. Durchführungsbestimmung dazu in der Zeitschrift „Erflndungs-und Vorschlagswesen“ Heft 2/60 (Ausgabe B) veröffentlicht sind. Der Preis dieses Heftes, dem auch der 64 Seiten umfassende A-Teil (Messeausgabe) beigefügt ist, beträgt 2,50 DM. Das Heft kann beim VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Roßstr. 6, direkt bezogen werden. Schriftliche Bestellungen sind an die Redakion „Erflndungs-und Vorschlagswesen“, Berlin C 2, Neue Jacobstr. 4, zu richten. Berichtigung Beim Abdruck des Urteils des Kreisgerichts Weimar-Land vom 27. Mai 1959 - CV 12/59 - (NJ 1960 S. 72) ist uns ein Druckfehler unterlaufen. Im zweiten Satz des Sachverhalts muß es richtig heißen: „Sie unterhält kein eigenes Konto bei der Verklagten.“ D. Red. 242;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 242 (NJ DDR 1960, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 242 (NJ DDR 1960, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zur Anwendung. Sie können auch kurzzeitig zur Verhinderung von Suizid- und Selbstbeschädigungsversuchen ernsthaften Vorbereitungen dazu angewandt werden.

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