Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 224 (NJ DDR 1960, S. 224); erklären, was wir darüber irgendwo und irgendwie „erfahren“ haben. Nein, wir berufen uns bei der Begründung unserer Auffassung über die amerikanische Rechtsprechung auf ureigene amerikanische Quellen, d. h. auf Bücher, die von amerikanischen Autoren geschrieben und in Amerika selbst herausgegeben worden sind. Zu dieser Art von Büchern gehören beispielsweise die bekannten Romane „Die Bande des Takkers“ von Ira Wolfert, „Ein langer Tag in einem kurzen Leben“ von Albert Maltz und einige andere. Ira Wolfert beschreibt in dem genannten Roman das moralische Antlitz eines amerikanischen Richters folgendermaßen: „Der Richter hat in Gedanken alle ,für‘ und ,wider“ abgewogen. Denn der Richter ist, wie jeder einfache Sterbliche, gezwungen, am Spiel um das Geschäft und an der Berechnung des Vorteils teilzunehmen.“ Nach den Worten eines anderen amerikanischen Schriftstellers Whitman gibt es unter den amerikanischen Richtern „eine überraschende, fast unglaubliche Anzahl unvermögender Leute, Nichtstuer, Menschen von politischer Mittelmäßigkeit, Gauner und Wirrköpfe“. So schreiben Amerikaner selbst über ihr Gericht, und wir haben keinen Grund, ihnen nicht zu glauben. Mister Leibowitz führt in seinem Artikel in der Zeitschrift „Life“ aus, daß der vor einem sowjetischen Gericht Angeklagte angeblich in seinem Recht auf Verteidigung beschnitten sei. Das ist ebenfalls ein großer Irrtum, der im krassen Widerspruch zu den sowjetischen Prozeßgesetzen steht, die bekanntlich jedem Angeklagten alle Rechte auf Verteidigung, bis zur kostenlosen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, garantieren. Demgegenüber sind in den USA die Werktätigen der Möglichkeit beraubt, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen; einen Rechtsanwalt können sie sich nicht leisten. Das ist so allgemein bekannt, daß selbst ein New Yorker Richter, J. Lindsey, gezwungen war, wörtlich zu erklären: „Bedenken Sie die Ironie des Gesetzes, das dem Angeklagten ein Recht gewährt, das nur ein Reicher in Anspruch nehmen kann.“ Als vor einigen Jahren in den USA der skandalöse Prozeß gegen die Führer der Kommunistischen Partei durchgeführt wurde, erklärte der Staatsanwalt zynisch, daß dieser Prozeß „nur eine Schlacht in dieser Kampagne“ darstellt. „Ich leite hier diese Kampagne“, erklärte dieser „Adept der Rechtsprechung“, „und mir ist die Aufgabe übertragen worden, ein bestimmtes Ziel zu erreichen “ So sieht die neuzeitliche amerikanische Themis, die Gpttin der Gerechtigkeit, aus. Wir wiederholen, daß wir nicht beabsichtigen, eine Polemik mit Mister Leibowitz zu beginnen. In seinem im „Life“ veröffentlichten Artikel sind auch interessante, ehrlich wiedergegebene Beobachtungen enthalten. Wie Leibowitz zugibt, überraschte ihn das System der Umerziehung der Verbrecher in den Kolonien und Gefängnissen, das er als zutiefst fortschrittlich und in den Ergebnissen erstaunlich einschätzt. Leibowitz schreibt direkt, daß die amerikanischen Gefängnisse in dieser Beziehung hoffnungslos zurückgeblieben sind, daß aus ihnen in der Regel moralisch gebrochene und verkümmerte Menschen entlassen werden, die keinen Platz mehr im Leben finden können, und daß demgegenüber in der UdSSR jeder Häftling nach Verbüßung der Strafe die Möglichkeit erhält, vollwertiges Mitglied einer Gesellschaft zu werden, in der ihn niemand an seine Vergangenheit erinnert. „Seine Vergangenheit ist einfach ausgelöscht“, schreibt Leibowitz, „und niemand wird ihn an diese Vergangenheit erinnern.“ Bei der ausführlichen Beschreibung der Krjukower Kolonie bemerkt Leibowitz, daß ihre Verwaltung „von oben bis unten vernünftig und menschlich ist“, daß alle Häftlinge gut aussehen, Sport treiben und daß die Kolonie eigentlich von einem Rat geleitet wird, dessen Mitglieder Häftlinge sind, die von den Häftlingen selbst gewählt werden. Bei der Aufzählung dieser und vieler anderer Einzelheiten des Lebens, der Arbeit und der Schulung der Häftlinge kommt Leibowitz zu dem Schluß, daß die Haftanstalten in der UdSSR sich positiv von den besten Gefängnissen der USA unterscheiden und daß die sowjetischen Kriminalisten sehr wirksame Methoden der Umerziehung von Verbrechern gefunden haben, von denen man in den USA nicht einmal zu träumen wagt. Wir wollen nicht alle Komplimente aufzählen, die Mister Leibowitz an die Adresse der sowjetischen Besserungsanstalten gerichtet hat, in denen in den letzten Jahren wirklich viel erreicht werden konnte. Der Artikel von Leibowitz ist in einer anderen Hinsicht interessant: Ein erfahrener bürgerlicher Kriminalist begriff das Wesentliche, daß nämlich das ganze System der Umerziehung der Verbrecher in der UdSSR sich das Ziel stellt, diese Menschen in die Gesellschaft zurückzuführen, und immer bereit ist, ihnen die Hand zu reichen, was wie Leibowitz schreibt einen gewaltigen psychologischen Einfluß auf diese Menschen ausübt. Indem der amerikanische Richter das anerkennt, spricht er allerdings das Wichtigste nicht aus: daß eine solche Auf gäbe nur in einer sozialistischen Gesellschaftsordnung gestellt und gelöst werden kann und daß etwas ähnliches in einem beliebigen kapitalistischen Land nicht möglich war und auch nicht möglich ist. Somit kommt der auffällige Unterschied zwischen den beiden Systemen Kapitalismus und Sozialismus sogar auf einem so spezifischen Gebiet wie dem der Kriminalität und des Kampfes gegen sie zum Ausdruck. * Schon Marx schrieb, daß „ die Geschichte und eine solche Wissenschaft wie die Statistik mit erschöpfender Deutlichkeit beweisen, daß es seit der Zeit Kains der Welt niemals gelungen ist, durch Bestrafung zu bessern oder abzuschrecken“. Deshalb, schrieb Marx an anderer Stelle, „beugt der weise Gesetzgeber dem Verbrechen vor, um nicht gezwungen zu sein, dafür zu bestrafen“. Das bedeutet natürlich ganz und gar nicht, daß dem Verbrechen keine Bestrafung folgen soll. Im Gegenteil, der Verbrecher darf keinerlei Gründe zu der Hoffnung haben, daß das Verbrechen unaufgedeckt und folglich ungesühnt bleiben kann. Deshalb hat Lenin betont, daß es zur Verbrechensvorbeugung nicht wichtig ist, daß ein Verbrechen mit einer hohen Strafe gesühnt wird, sondern daß kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt. Der Sinn dieser Idee besteht darin, daß für die vorbeugende Wirkung des Gerichtsurteils, d. h. der vom Gericht festgelegten Bestrafung, wiederum nicht die Härte des Urteils, sondern die Tatsache seiner Verkündung wichtig ist. Andererseits ist es wichtig, daß nicht nur der Verurteilte, sondern auch seine Verwandten, Bekannten und Nachbarn wissen, wofür er verurteilt und bestraft worden ist. Sieht nämlich schreibt Marx „das Volk die Bestrafung, aber nicht das Verbrechen“ so „hört es auf, dort ein Verbrechen zu sehen, wo es Bestrafung gibt“. Die prophylaktische Wirkung jedes Gerichtsurteils, d. h. der vom Gericht festgelegten Bestrafung, darf nicht nur in der Sühne für das eine oder das andere Verbrechen bestehen, sondern sie muß vor allem darin bestehen, daß das Urteil nicht nur dem Verurteilten, sondern auch der Gesellschaft, in der er lebt und deren Gesetze er verletzt hat, bekannt wird. Je weiter ein Gerichtsurteil bekannt wird, desto größer ist seine 224;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 224 (NJ DDR 1960, S. 224) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 224 (NJ DDR 1960, S. 224)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X