Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 154 (NJ DDR 1960, S. 154); schematisch nach Schwerpunkten zu arbeiten, sondern in jedem Falle genau zu prüfen, ob das Verfahren objektiv geeignet ist, im Sinne der Lösung des Widerspruchs zu wirken. Ferner hat das Bezirksgericht Gera in dem genannten Verfahren die äußerst wichtige Tatsache ignoriert, daß ein volkseigener Baubetrieb einen anderen betrogen hat. Wie will es aber die Arbeiter zur Achtung vor dem Volkseigentum erziehen, wenn es solche Umstände nicht aufklärt und nicht den Zusammenhang mit den darauf beruhenden Hemmnissen herstellt. Bei der Durchführung des Verfahrens zeigte sich aber noch ein weiterer ideologischer Mangel, der in letzter Zeit auch aus anderen Bezirken und Kreisen sichtbar wird. Justizfunktionäre in Gera wandten sich gegen die notwendige Korrektur des fehlerhaften Urteils und die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Oberste Gericht, weil das nach ihrer Meinung der Autorität der örtlichen Organe schade. Die gleiche Auffassung vertraten die Justizorgane des Kreises Wernigerode in einer anderen Sache. Nicht selten wird der Notwendigkeit der Abänderung einer fehlerhaften Entscheidung in der zweiten Instanz auch das Argument entgegengehalten, das Verfahren sei bereits ausgewertet und von der Bevölkerung als richtig befunden worden. Zu solchen Auffassungen muß offen gesagt werden: Die Eigenverantwortlichkeit der Justizfunktionäre wird nicht dadurch gemindert, daß für die Sicherheit auf dem jeweiligen Territorium die örtlichen Organe der Staatsmacht verantwortlich sind! Die Justizorgane tragen die volle und alleinige Verantwortung für die Durchführung von Verfahren und die durch Fehlentscheidungen entstandenen politischen Schäden. Das einzelne Verfahren kann nur dann über den Einzelfall hinaus die diesem Konflikt zugrunde liegenden Widersprüche wirklich lösen, wenn es sie objektiv richtig widerspiegelt. Ein Strafverfahren, das diesem Erfordernis nicht entspricht, kann niemals den Sumpf restlos aufdecken, auch dann nicht, wenn es auf nicht unmittelbar Beteiligte scheinbar überzeugend wirkt. In solchen Fällen erfordert die sozialistische Praxis, daß durch die Rechtsmittelentscheidung angeleitet der Fehler offen korrigiert und die Entscheidung geändert wird. Die Bevölkerung in Gera und Wernigerode wird im Gegensatz zu der von den örtlichen Justizfunktionären vertretenen Auffassung kein Verständnis dafür haben, daß in ihrem Kreis oder Bezirk eine andere Gesetzlichkeit gelten soll als an allen anderen Orten unserer Republik. Das Oberste Gericht als Rechtsmittelund Kassationsgericht muß zur Überwindung dieser Mängel beitragen. Als Rechtsmittelgericht hat das Oberste Gericht die Aufgabe, den Einzelfall entsprechend den Besonderheiten und der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklungsperspektive des jeweiligen Bezirkes so zu entscheiden, daß unabhängig davon, ob Selbstentscheidung oder Zurückverweisung der Sache erfolgt eine politisch klare Anleitung gegeben wird, die die erste Instanz befähigt, einen konkreten und meßbaren Beitrag zur Lösung der ökonomischen und erzieherischen Aufgaben zu geben. Die Anleitung muß über Einzelfragen hinaus die Mitverantwortung der Justizorgane für das gesamte gesellschaftliche. Leben wecken. Jedes Urteil muß ein Arbeitsdokument sein für alle Organisationen und Institutionen, die mit der Sache befaßt gewesen sind. Die zweite Instanz muß das erst- instanzliche Gericht dazu erziehen, die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Hintergründe des jeweiligen Konfliktes so gründlich zu erforschen und so umfassend darzustellen, daß es nicht vorkommt, daß maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Beurteilung der jeweiligen Sache eine Rolle gespielt haben, in der Hauptverhandlung nicht erörtert wurden und dementsprechend im Urteil nicht zum Ausdruck gekommen sind. Die Lösung dieser Aufgaben kann durch eine auf die entsprechenden Schwerpunkte gerichtete Protestpolitik der Staatsanwaltschaft wesentlich gefördert werden. Betrachtet man aber die gegenwärtige Protestpraxis der Staatsanwaltschaft, so ergibt sich in den meisten Fällen ein ziemlich nutzloser Streit um die Strafhöhe. So legte z. B. der Bezirksstaatsanwalt in Halle in der Sache lb Ust 2/60 Protest ein mit dem Ziel, das Strafmaß geringfügig zu erhöhen. Zur Begründung führte er im wesentlichen nur an, daß entgegen der Auffassung des Bezirksgerichts planmäßige Hetze vorliege. Den Hauptmangel des Verfahrens, die ungenügende Aufdeckung der Ursachen und Hintergründe, die zur Isolierung des Angeklagten hatten führen müssen, hatte er nicht beanständet. Eine solche Protestpolitik spiegelt die bürgerlich formale Praxis wider, die das Rechtsmittelgericht in seiner prinzipiellen Anleitungsfunktion hindert. Auch als Kassationsgericht hat das Oberste Gericht die Aufgabe, die Rechtsprechung prinzipiell anzuleiten und auf die Lösung der objektiven Notwendigkeiten beim Übergang zum Sozialismus zu orientieren. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind wir trotz guter Beschlüsse noch nicht entscheidend vorangekommen, weil die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der zentralen Justizorgane noch mangelhaft sind. Aus der uns zur Verfügung stehenden großen Zahl der privaten Anregungen und Anregungen von Rechtsanwälten lassen sich die Schwerpunkte nicht oder nur zufällig finden. In diesem Zusammenhang kann nicht verschwiegen werden, daß eine relativ große Anzahl von Rechtsanwälten die Kassation als drittes Rechtsmittel in Anspruch nimmt. Es ist m. E. an der Zeit, daß bei allen Kollegien der Rechtsanwälte Maßnahmen eingeleitet werden, die das verhindern. Wie Schumann schon mehrmals leider ohne entsprechende Resonanz hervorgehoben hat (u. a. in NJ'1959 S. 674) müssen auch hier die Leiter der örtlichen Justizorgane in kritischer Auswertung ihrer Arbeit in stärkerem Maße Anregungeh zur planmäßigen Ausgestaltung der Kassationstätigkeit des Obersten Gerichts geben. Ein für die Wirksamkeit der Kassation wichtiges Erfordernis ist, daß sie der Entscheidung auf dem Fuße folgen muß, wenn sie erzieherische Wirkung haben soll. Deshalb sollte de lege ferenda auch geprüft werden, ob die Kassationsfrist von einem Jahr heute noch berechtigt ist. Mit den vorstehenden Ausführungen, in denen einige Probleme nur angedeutet worden sind, sollte gezeigt werden, daß jeder Verstoß gegen die neue Konzeption zu Fehlern in der Praxis des sozialistischen Aufbaus führt. Es sollte darauf hingewiesen werden, daß eine ständige kritische Überprüfung der eigenen Arbeit notwendig ist, um beurteilen zu können, ob wir der notwendigen Wende nähergekommen sind und ob unsere bisherigen Arbeitsergebnisse einer Prüfung standhalten, wie sie die zentrale Konferenz mit den Justizfunktionären erwarten läßt. 154;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 154 (NJ DDR 1960, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 154 (NJ DDR 1960, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Verfolgung der Sache durch die zuständigen Organe Erziehungsträger durchzuführen. Solche Maßnahmen können sein: Die aktenkundige Belehrung des Ougendlichen durch die Untersuchunosorgane durch den Staatsanwalt. Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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