Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 758

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 758 (NJ DDR 1959, S. 758);  sichtigt hätten, dann hätte es nicht geschehen können, daß die Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung der Richterwahl, die ja Ausdruck der neuen Qualität der Justizarbeit ist, im Referat unerwähnt blieb. Die große Kraft, die von den Arbeitern der sozialistischen Betriebe ausgeht, wurde bei den Diskussionsbeiträgen von Mitgliedern sozialistischer Brigaden sichtbar. Dies beweist die Richtigkeit der Forderung nach der engen Verbindung der Mitarbeiter der Justizorgane mit der materiellen Produktion, wie sie gerade in der körperlichen Arbeit der Staatsfunktionäre verwirklicht wird. Auf einer Reihe von Aktivtagungen mußte Kritik daran geübt werden, daß einzelne Justizfunktionäre ungenügend um die Verwirklichung dieses Beschlusses kämpften. Der Sinn der körperlichen Arbeit besteht gerade darin, durch eine enge Verbindung mit unseren Werktätigen den Staatsfunktionären die Möglichkeit zu geben, von den sozialistischen Brigaden zu lernen und zugleich beispielgebend bei der Lösung bestimmter Aufgaben voranzugehen. In diesem Zusammenhang muß die Forderung einer Reihe von Beschlüssen der Aktivtagungen unterstrichen werden, die dahin geht, daß Richter, Staatsanwälte und Notare ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der politischen Ökonomie erweitern und vertiefen und sich eingehend mit den Fragen der sozialistischen Rekonstruktion und ihrer Auswirkung auf die Betriebe ihres Kreises vertraut machen. Erst damit werden die Voraussetzungen geschaffen, noch erfolgreicher als bisher zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe und des Siebenjahrplans beizutragen. Die Verbesserung der Leitungstätigkeit Die dritte Frage ist schließlich, was in der Leitungstätigkeit getan werden muß, um die Arbeit der Justiz auf die Höhe ihrer Aufgaben zu heben. Es ist eine Konsequenz aus dem demokratischen Zentralismus, daß sich die zentralen Justizorgane auf die Anleitung zur Lösung der Schwerpunktaufgaben konzentrieren. Dadurch, daß sie die Anforderungen an die Arbeit der Justizorgane auf der Grundlage der Parteibeschlüsse wissenschaftlich und konkret herausarbeiten, ist es ihnen möglich, ihrer Aufgabe, die Grundlage für die einheitliche Entwicklung der Justizorgane zu gewährleisten sowie den Kreisen und Bezirken bei der Lösung der Probleme wirksam zu helfen, gerecht zu werden. Wenn die zentralen Justizorgane diese Aufgaben erfüllen, dann wird nicht nur den Justizorganen, die noch keine klare Konzeption der Arbeit haben, die Entwicklung erleichtert. Es wird auch die Initiative der gut arbeitenden Justizorgane geweckt, und es werden viele Irrwege vermieden. Die Erkenntnis, daß die Punkte, um die es bei der Weiterentwicklung der Justizorgane geht, gleichmäßig für Staatsanwaltschaft, Gericht und Staatliches Notariat Bedeutung haben, führt zu dem Schluß, daß die Wirksamkeit der Anleitung durch die Zentrale und den Bezirk wesentlich erhöht werden kann, wenn die Kräfte der zentralen Organe Ministerium der Justiz, Oberste Staatsanwaltschaft und Oberstes Gericht weitgehend vereinigt werden. Das bedeutet jedoch, daß an die ideologische Klarheit und Festigkeit der Mitarbeiter der Anleitungsorgane immer höhere Anforderungen gestellt werden müssen. Jeder Mitarbeiter muß sich ein umfassendes Wissen über die Lage in den jeweiligen Bezirken und Kreisen aneignen sowie in die Problematik der sozialistischen Umgestaltung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens tief eindringen. Dies alles setzt eine erhöhte Qualifikation der Mitarbeiter voraus, die ständig an sich arbeiten müssen, um ihr fachliches und gesellschaftliches Niveau zu heben. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, die nachgeordneten Dienststellen auf die schwerpunktmäßige Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zu orientieren. Sie müssen sich dabei auf die Erfahrungen der sozialistischen Brigaden und Gemeinschaften in der Produktion stützen und selbst zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit übergehen. Deshalb kommt den Leistungsvergleichen und den Erfahrungsaustauschen in den Bezirken eine so große Bedeutung für die Verbesserung der Leitungstätigkeit zu; denn sie sind ein wichtiges Mittel, um das Neue in der Arbeit der Justizorgane zu erkennen und zu verallgemeinern. Auch für diese Formen der staatlichen Leitung haben die Justizorgane gute Beispiele geschaffen. In Wernigerode verpflichtete sich der Direktor des Kreisgerichts, monatlich eine Woche beim Kreisgericht Wanzleben zu arbeiten, um so die Leitungstätigkeit des Direktors dieses Gerichts verbessern zu helfen. Das Kollektiv des Kreisgerichts Wernigerode übernimmt die Mehrbelastung, die dadurch für das Gericht entsteht. Ähnliche Verpflichtungen wurden bei den Gerichten in Berlin-Friedrichshain und Ilmenau übernommen. In den Bezirken Halle und Rostock wurden in Vorbereitung der Aktivtagungen bereits die ersten Erfahrungen für die Leistungsvergleiche gesammelt. Bei diesen Leistungsvergleichen ist es richtig, diejenigen Punkte besonders zu beachten, die in den Mittelpunkt der Arbeit der Justizorgane zu stellen sind. So umfaßt der Leistungsvergleich, der zwischen den Kreisgerichten Zeitz, Weißenfels und Merseburg abgeschlossen worden ist, die anleitende Tätigkeit der Grundorganisation für die Arbeit des Gerichts, die Tätigkeit des Gerichts zum Schutz der staatlichen Ordnung und zur Wahrung der Rechte der Bürger, die Einwirkung des Gerichts auf die Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe und den Inhalt der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Das ist eine richtige Aufgabenstellung. Fehlerhaft jedoch ist es, daß die Staatsanwaltschaft und die Staatlichen Notariate nicht in diesen Leistungsvergleich einbezogen sind und daß der Leistungsvergleich nicht mit den im Bezirk Halle organisierten Leistungsvergleichen zwischen den örtlichen Organen koordiniert worden ist. Die Verbesserung der Arbeit der Justizorgane kann nur durch eine Verbesserung der Kontrolltätigkeit durch die Anleitungsorgane erreicht werden. Auf den Aktivtagungen zeigten sich noch Schwächen in dieser Kontrolltätigkeit, weil das Prinzip der Einheit von Beschlußfassung und Beschlußdurchführung noch nicht Allgemeingut der Justizfunktionäre geworden ist und weil die Kontrolle noch nicht immer dazu diente, die Verantwortlichkeit der Justizfunktionäre für die Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben zu erhöhen. Die Anleitungsorgane werden nur dann eine allgemeine Verbesserung der Arbeit erreichen, wenn sie denjenigen zur Verantwortung ziehen, der konkrete, ihm gestellte Aufgaben nicht erfüllt hat. Das wird auch die Staatsdisziplin erhöhen. Um keinen Tempoverlust in der Auswertung der Aktivtagungen zu erleiden, muß deshalb die Kontrolltätigkeit schnellstens verbessert werden. Das bedeutet insbesondere: Die Kontrolle der Justizorgane muß die Einschätzung des ideologischen Zustandes der betreffenden Justizfunktionäre mit umfassen und darf sich nicht mit Äußerlichkeiten zufriedengeben. Weiter ist es wichtig, die Kontrolltätigkeit planmäßig auszuüben. Nur ein mit der ökonomischen Entwicklung in Einklang gebrachter Plan der Kontrolle wird gewährleisten, daß die jeweils entscheidenden Aufgaben gestellt und gelöst werden. Es wäre aber falsch, die Aufgaben der Kontrolle nur auf den eigenen Apparat der Anleitungsorgane zu beschränken. Die Aktivtagungen haben gezeigt, wie breit die Front der positiven Kräfte in den Justizorganen ist und wie viele Werktätige in der Lage sind, sehr treffende Einschätzungen der Arbeit der Justizorgane zu geben. Die Tätigkeit der Anleitungsorgane der Justiz muß daher darauf gerichtet sein, bei der Entwicklung der verschiedensten Formen und Methoden alle diese Kräfte in die Kontrolle mit einzubeziehen. Wir sind davon überzeugt, daß die Impulse und die große Initiative, die von den Aktivtagungen der Bezirke ausgehen, recht bald zu greifbaren Ergebnissen in der Verbesserung der Arbeit der Justizorgane führen, wenn die Grundorganisationen der Justiz die in diesem Beitrag behandelten Fragen sofort auf die Tagesordnung setzen. 75 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 758 (NJ DDR 1959, S. 758) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 758 (NJ DDR 1959, S. 758)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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