Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 549 (NJ DDR 1959, S. 549); Situation von den neu zu schaffenden Tatbeständen aus. In der Diskussion prüften wir, inwieweit die Thesen die neuen Tatbestände begründeten. Die Unterkommission führte über die Thesen der Arbeitsgruppen zwei Lesüngen durch. Sie gab den Arbeitsgruppen konkrete Hinweise und unterbreitete Vorschläge, welche Probleme die Arbeitsgruppe bis zur nächsten .Lesung zu untersuchen und auf welche Art und Weise dies zu geschehen hat. Zwischen den einzelnen Lesungen lag ausreichend Zeit, um die Ergebnisse der Beratungen in der Arbeitsgruppe auszuwerten. Auch die zweite Lesung wurde zusammen mit Experten vorbereitet. So z. B. fand nach der ersten Lesung der Thesen über die Branddelikte' auf Beschluß der Unterkommission eine ganztägige Beratung der Arbeitsgruppe mit Angehörigen der Deutschen Volkspolizei und der Feuerwehr über den neuen Tatbestand der Brandgefährdung statt. Durch die mehrmalige Beratung der Grund- und Einzelprobleme in der Unterkommission kristallisierte sich der Wortlaut der neu vorzuschlagenden Straftatbestände in kollektiver Arbeit heraus. In einigen Fällen mußten wir wegen der, Schwierigkeit der zu regelnden gesellschaftlichen Verhältnisse Eventualvorschläge ausarbeiten. Beide Vorschläge wurden begründet, und es muß den 'größeren Kenntnissen und Erfahrungen der Mitglieder der Grundkommission überlassen werden, welcher Vorschlag die gesellschaftliche Realität in ihrer Entwicklung besser widerspiegelt. Die Unterkommission entwickelte sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einem leitenden Gremium, das die Arbeit in den Arbeitsgruppen auf die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit hinlenkte, richtunggebend beeinflußte und koordinierte. Die kollektive Arbeit der Arbeitsgruppen zeigte sich insbesondere in den Diskussionen über die Arbeitsergebnisse und die Probleme der Arbeitsgruppen. Da sich jedes Mitglied der Arbeitsgruppen' für die Gesamtarbeit verantwortlich fühlte und die Sitzungen qualifiziert gelenkt wurden, hatten die Diskussionen ein hohes Niveau und den Charakter wirklicher Arbeitsberatungen. Über die grundsätzlichen Probleme wurde intensiv diskutiert. Es gab dabei eine Fülle von Meinungsverschiedenheiten, die nicht immer übereinstimmend' gelöst werden konnten. Dennoch förderten alle Diskussionen die gemeinsame Arbeit, sie führten zu konkreten Vorschlägen und gaben Hinweise für die weitere Arbeit in den Arbeitsgruppen. In der dritten Etappe unserer Arbeit wurden die gemeinsam von den Werktätigen und den Experten ausgearbeiteten und von der Unterkommission vorläufig gebilligten Tatbestände mit einem breiteren Kreis von Werktätigen 'beraten. Die Zielsetzung dieser Diskussionen bestand nicht in einer Popularisierung der Gesetzesvorschläge, sondern in einer Überprüfung, ob und inwieweit sie das Verständnis und die Billigung der Werktätigen finden. Das Arbeitsgebiet der allgemeinen Sicherheit ist sehr breit und umfaßt verschiedene, relativ selbständige Gebiete, wie das Waffen- und Sprengmittelwesen, Brände und Katastrophen, Hygiene und Gesundheitswesen. Deshalb sagten wir uns, daß die Teilnahme der Arbeiter an der Diskussion über die Tatbestände dort den besten Erfolg für die Gesetzgebungsarbeiten verspricht, wo sie das Arbeitsgebiet der Werktätigen betrifft. Aus diesem Grunde wurden stets Werktätige aus den ensprechenden Berufszweigen zur Beratung herangezogen; zum Teil waren es langjährige, bewährte Schöffen. Die Tatbestände der Verkehrsdelikte wurden mit Kraftfahrern aus den volkseigenen Verkehrsbetrieben, Fahrlehrern, Angehörigen der Deutschen Reichsbahn (Rangierern, Rangiermeistern, Stellwerksmeistern, Fahrdienstleitern, Lok-Führern), Traktoristen, E-Lok-fahrem und Straßenbahnfahrern beraten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Waffen- und Sprengmitteldelikte“ diskutierten mit Produktionsarbeitern: und Sprengmeistern, aus Betrieben, die mit Sprengmitteln umgehen (Bergbau, Steinbruch, Sprengmittelwerk), Mannschaften und Offizieren der Deutschen Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee, Angehörigen der Kampfgruppen sowie LPG-Bauem. Auf einer Beratung Ende April ging es u. a. darum, ob die Nichtanzeige von unbefugtem Waffen- und Sprengmittelbesitz strafbar sein soll. Ein Schießmeister sprach sich für die Strafbarkeit der Nichtanzeige aus. Da seine Auffassung die Zustimmung der anderen fand, wurde sie der Grundkommission als Vorschlag unterbreitet. Die Tatbestände der Branddelikte wurden mit Brandschutzbeauftragten der verschiedensten Betriebe, die als Produktionsarbeiter tätig sind, LPG-Bauern, Sicheiiheitsinspektoren und Schornsteinfegermeistern diskutiert. Hier wurde neben anderen Problemen die Frage zur Diskussion gestellt, ob die Vorbereitung einer Brandstiftung strafbar sein soll. Die Mehrzahl sprach sich dagegen aus und brachte Beispiele und Argumente, die die Ablehnung der Strafbarkeit der Vorbereitung unterstützten. Die Vorbereitungshand-lungen wurden deshalb in den Tatbestandsentwurf nicht aufgenommen. Die Beratungen wurden zum Teil direkt in den betreffenden. Betrieben durchgeführt. So wurde der Tatbestand zum Schutze der Bergbausicherheit im Kalibergbau Staßfurt und im Max-Lademann-Schacht Eisleben mit Kumpeln, Fördermaschimisten, Handwerkern von Über- und' Untertage, Sicherheitsinspektoren, Betriebsleitern, Schöffen sowie Vertretern der Parteiorganisation und der BGL der genannten Betriebe diskutiert. Bei diesen Beratungen kam es auch zur Erörterung der Frage, ob nicht die Gefahr besteht, daß sich der Tatbestand etwa nur gegen die Bergarbeiter richtet. In der Beratung im Kalibergbau Staßfurt sagte uns hierzu ein Werktätiger unter der Zustimmung seiner Kumpel: „Unter kapitalistischen Verhältnissen hätten wir einen derartigen Tatbestand rigoros abgelehnt und auch bekämpft. Wir haben das Vertrauen zu unseren Richtern und Staatsanwälten, die in unserem Staat selbst Arbeiter und Bauern sind, daß sie diesen Tatbestand richtig gegen diejenigen anwenden, die der Sache des Sieges des Sozialismus Schaden zufügen wollen. Wir haben deshalb gegen einen solchen Tatbestand keine Bedenken, sondern begrüßen ihn.“ Die mit Klärung von Problemen der Bautechnik betrauten Mitglieder der Gesetzgebungskommission führten - eine Beratung auf der Großbaustelle des Chemie-Programms im Mineralölwerk Lützkendorf durch. Die Diskussionen wurden auch dazu ausgenutzt, um die Probleme des sozialistischen Aufbaus mit zu erörtern, die vor dem Betrieb stehen. So gab es in der Beratung mit Bergleuten des Max-Lademann-Schach-tes eine lebhafte Diskussion über die Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen) unter Tage und über die Bedeutung der Einheit zwischen Sicherheit und Planerfüllung. Bei der Prüfung der von uns ausgearbeiteten Tatbestände wurde die Unterkommission von einigen Praktikern gut unterstützt. In diesem Zusammenhang muß die Volkspolizeischule Aschersleben lobend hervorgehoben werden. Die Lehrer und Schüler sammelten nicht nur Material in Bergwerksbetrieben, sondern diskutierten auch über die vorgeschlagenen Tatbestände mit Bergleuten in Staßfurt. Ein Vertreter der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei Abteilung Feuerwehr sprach über die Thesen und Tatbestände der Branddelikte auf einem Sonderlehrgang mit den. Leitern der BrandkommisJionen aus allen Bezirken der DDR. Sie halfen damit der Unterkommission, ihre Arbeit auf breitere Grundlagen zu stellen. Die Beratungen mit den . Produktionsarbeitern und anderen' Werktätigen waren für die weitere Arbeit an den Tatbeständen' sehr wertvoll. Sie zeigten, daß wir richtig gearbeitet hatten. Es gab aber auch kritische Hinweise und Abänderungsvorschläge. So z. B. haben die Bauarbeiter der Großbaustelle des Mineralölwerkes Lützkendorf unsere Arbeitsgruppe darauf hingewiesen, daß der Tatbestand über die Verletzung der Bauregeln unübersichtlich ist. Auf ihren Vorschlag hin wurde der Kreis der Verantwortlichen so formuliert, daß der Tatbestand jedem Werktätigen verständlich ist. Als weiteres Beispiel sei die Beratung mit Werktätigen 549;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 549 (NJ DDR 1959, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 549 (NJ DDR 1959, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung Berlin, und Schriftenreihe Fachwissen für Volkspolizisten, Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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