Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 351

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 351 (NJ DDR 1959, S. 351); Die Berichterstattung war vom Rat der Gemeinde gut vorbereitet worden. Auf dieser gut besuchten Veranstaltung wurde lebhaft diskutiert, und das Kollektiv der Gemeinde erklärte sich bereit, den Verurteilten nach der Entlassung aus dem Strafvollzug weiter zu erziehen. Es wurde festgelegt, daß nach der Entlassung des Verurteilten eine weitere Bauernversammlung durchgeführt wird, auf der über die sozialistische Perspektive in der Gemeinde und die Einbeziehung des Verurteilten gesprochen werden wird. Während des Strafvollzugs hatte der Verurteilte nämlich den Antrag gestellt, Mitglied der LPG werden zu dürfen. Die LPG erklärte sich mit der Aufnahme des Verurteilten nach der Ernte einverstanden. In enger Zusammenarbeit der Justizorgane mit dem örtlichen Organ der Staatsmacht und der Partei der Arbeiterklasse wurde durch die Aussprache über diesen Fall in der Gemeinde W. die politische Massenarbeit belebt. Das Vertrauen der Bevölkerung zu den Organen unseres Staates hat sich gefestigt. Wir werden auch zukünftig in dieser Gemeinde Justizveranstaltungen durchführen, um dazu beizutragen, daß die Gemeinde W. im kommenden Jahr kein Schwerpunkt in der politischen Massenarbeit mehr ist. Im VEB Streichgarnspinnerei in R. hatte der Packer Z. vier Spulen Angora-Mischgarn im Werte von 40 DM gestohlen. Die Volkspolizei hatte wie bisher üblich nur ermittelt, ob die Tatbestandsmerkmale des § 242 StGB erfüllt sind. Die Akte umfaßte lediglich die Be-schuldigtenvemehmung, die Beschlagnahmeprotokolle und den Schlußbericht. Wir haben den Betrieb von der Durchführung des Verfahrens verständigt und Betriebsangehörige zur Teilnahme an der Hauptverhandlung eingeladen. Es erschien ein im Betrieb tätiger Schöffe. Er nahm an der gesamten Hauptverhandlung teil und wurde dann als Sachverständiger gehört, um das Verhalten des Angeklagten im Arbeitsprozeß genau zu schildern. Wir erfuhren, daß der Angeklagte ein sehr guter Arbeiter ist, der eine Normerfüllung von 130 bis 140 Prozent erreicht, und daß er tatkräftig im Nationalen Aufbauwerk mitarbeitet. Auch hatte er sich gegenüber der BGL des Betriebes verpflichtet, in der Arbeit zu beweisen, daß er seinen Fehltritt bereut. Von alledem war in der Akte nichts enthalten. Nachdem die Strafkammer in der Hauptverhandlung dies festgestellt hatte, sprach sie einen öffentlichen Tadel aus und ordnete die öffentliche Bekanntmachung des vollständigen Urteils durch Aushang im Betrieb an. Nach der Haupt-verhandlung sprachen die Richter des erkennenden Gerichts mit dem Vertreter des Betriebes. Dieser übernahm in seiner Eigenschaft als Schöffe die Auswertung des Verfahrens im Betrieb und versprach, Mängeln in der Arbeit des Betriebes, die in der Hauptverhandlung zur Sprache gekommen waren (hohe Ausschußquoten in der Produktion, mangelnde Kontrolle durch Betriebsschutz), nachzugehen. Ein beisitzender Schöffe konnte ihm wertvolle Hinweise für die Durchführung seiner Aufgaben geben. Ein ehemaliger Beifahrer des VEB Güterkraftverkehr war, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, mit einem Kraftfahrzeug auf einer abgelegenen Straße umhergefahren. Deshalb hatte ihn sein Betrieb noch vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens unrichtigerweise fristlos entlassen. In der Hauptverhandlung beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis zu verurteilen. Die Strafkammer schloß sich diesem Antrag nicht an. Sie ging davon aus, daß die begangene Handlung zwar ein Gefährdungsdelikt von grundsätzlich hoher Gesellschaftsgefährlichkeit ist, daß aber in diesem Fall der Angeklagte eine allgemein unbelebte Straße zu einer Zeit befahren hatte, in der mit keinem Verkehr gerechnet werden konnte. Zu berücksichtigen war ferner, daß kein Sachschaden entstanden war. Der Angeklagte ist wieder in einem volkseigenen Betrieb beschäftigt, dessen Kollektiv nach Auffassung der Strafkammer in der Lage ist, den Angeklagten zu erziehen, zumal er sich in der Hauptverhandlung äußerst einsichtig zeigte. Deshalb wurde die Verurteilung bedingt ausgesprochen. Ein Schöffe aus dem Betrieb des Angeklagten wurde über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet, damit er sich um die Erziehung des Angeklagten kümmpra kann. Auch der Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front wurde unterrichtet, damit er dem Angeklagten helfen kann, zum gesellschaftlichen Leben zu finden. Da bei uns in diesem Jahr die Zahl der Eheverfahren steigt, werden wir auch auf diesem Gebiet von dem Mittel der gesellschaftlichen Erziehung bereits in der Verhandlung mehr Gebrauch machen. Bei Scheidungs--klagen, die von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg versprechen und von einer leichtfertigen Einstellung eines Ehegatten zur Ehe und Familie zeugen, laden wir Menschen aus dem Lebens- und Wirkungskreis dieses Ehegatten zur Teilnahme an der Verhandlung im vorbereitenden und streitigen Verfahren ein. Dadurch können wir einen größeren Kreis von Menschen ansprechen und an Hand eines konkreten Beispiels die moralisch falschen Auffassungen darlegen und gleichermaßen die Grundsätze unserer sozialistischen Moral propagieren. Zum anderen vermeiden wir unliebsame Gerüchte und Redereien, wenn wir diesen Personenkreis über die Umstände des Scheidungsverfahrens informieren. Dadurch wird auch die Gesellschaft in die Lage versetzt, erzieherisch in den Fragen der Ehemoral auf die Bürger einzuwirken. So haben wir begonnen, neue Methoden in die Tat umzusetzen. Diese Anfänge sollen Ausgangspunkt für unseren weiteren Weg zu einem sozialistischen Gericht sein. RUDOLF WINKLER, Direktor, und JOHANNES SCHUBERT, Richter am Kreisgericht Auerbach (Vogtl.) Gesellschaftliche Erziehung oder fristlose Entlassung Straffälliger? Die gesellschaftliche Erziehung kann nur dann wirksam durchgesetzt werden, wenn eine umfangreiche Propagierung erfolgt und die gesellschaftlichen Kräfte der Betriebe mit den Problemen der gesellschaftlichen Erziehung vertraut gemacht werden. In erster Linie kommt als Träger der gesellschaftlichen Erziehung in den Betrieben der FDGB in Betracht. Die Justizverwaltungsstelle hat sich daher bei der Propagierung der gesellschaftlichen Erziehung hauptsächlich an den FDGB gewandt. Auch im Stadtfunk Leipzig haben wir Fragen der gesellschaftlichen Erziehung behandelt. Besonders unser Kommentar zur fristlosen Entlassung Straffälliger wurde mit Interesse aufgenommen. Einige Betriebe traten an uns mit der Bitte heran, diese Fragen vor ihrer Belegschaft in einer Justizaussprache ausführlicher zu behandeln. Wie notwendig es ist, daß die Betriebe davon abgehen, Straffällige fristlos zu entlassen, zeigen Beispiele aus den Braunkohlenbetrieben, die im Regelfall Verurteilte entließen, wenn sie eine Freiheitsstrafe anzutreten hatten, und sie wieder einstellten, wenn die Strafe verbüßt worden war. Dies hatte zur Folge, daß die Tätigkeit im Bergbau unterbrochen wurde und das Bergmannsgeld wegfiel. Dadurch verloren Kumpel, die zehn Jahre im Bergbau beschäftigt waren, 12 Prozent ihres Jahresverdienstes. Nach unserer Meinung sollte in dieser Frage eine Regelung dahingehend erfolgen, daß bei kurzen Freiheitsstrafen die Zugehörigkeit zum Bergbau nicht unterbrochen wird, weil sonst die Umerziehung in Frage gestellt ist. Unsere Arbeit hat schon einige Früchte getragen. Im Buchhaus Leipzig wurde eine Verkäuferin fristlos entlassen, weil sie Bücher im Werte von 50 DM gestohlen hatte. Sie fand Arbeit in einem Produktionsbetrieb an einer Fräsmaschine. Dieser Betrieb mußte das Arbeitsverhältnis mit ihr aber lösen, weil sie gesundheitlich nicht in der Lage war, die ihr übertragene Tätigkeit auszuführen. Das Gericht stellte fest, daß die Angeklagte im Buchhaus gut gearbeitet hatte. Deshalb setzte sich das Schöffenkollektiv auch dafür ein, daß sie dort wieder beschäftigt wird. In einer anderen Abteilung leistet sie nun gute Arbeit. Einige Beispiele zeigen, daß die gesellschaftliche Erziehung am wirkungsvollsten dann durehgeführt wird, wenn die gesellschaftlichen Kräfte des Betriebes es verstehen, die Ursachen der Straffälligkeit zu erforschen und zu beseitigen (Alkoholgenuß, schlechte finanzielle Verhältnisse). Es hat aber auch schon Fälle gegeben, die erkennen lassen, daß die Forderung nach gesellschaftlicher Erziehung durch die gesellschaftlichen Kräfte im Betrieb mißverstanden wird. 351;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 351 (NJ DDR 1959, S. 351) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 351 (NJ DDR 1959, S. 351)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfahren und der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der den bestehenden Anforderungen gerecht wird. Der Maßstab der Bewertung des erreichten Bildungsniveaus sind die erzielten Ergebnisse in der Dienstdurchführung.

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