Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 13

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 13 (NJ DDR 1956, S. 13); chen typische Fehler zurückzuführen sind. Die Fragen der Gesetzlichkeit und Parteilichkeit werden dadurch zum lebendigen und überzeugenden Mittelpunkt der Schlußbesprechung, daß jeweils gute und kritikbedürftige Entscheidungen hierzu vorgetragen und diskutiert werden. In Karl-Marx-Stadt haben wir in einer vierstündigen Schlußbesprechung alle Feststellungen der Brigade unter folgenden Gesichtspunkten mit dem Kollektiv der Richter diskutiert: Verstöße gegen die demokratische Gesetzlichkeit, Feststellungen zur Parteilichkeit und Überzeugungskraft der Entscheidungen, zur Frage der Strafzumessung, zu schulmäßigen Fehlern und zur Würde der Gerichtsverhandlung. Zu solchen Ergebnissen können wir allerdings nur dann gelangen, wenn die Brigade vor der Schlußbesprechung in einer gründlichen Vorbesprechung die in Karl-Marx-Stadt bis nach Mitternacht dauerte alle ihre wesentlichen Feststellungen nach den Prinzipien ordnet, von denen unsere Rechtsprechung und unsere gesamte Arbeit durchdrungen sein müssen. Diese Hinweise genügen natürlich noch nicht, um die Qualität der Revisionen auf die Stufe zu heben, die der neuen Lage, in der wir alles neu durchdenken und beleuchten müssen, gerecht wird. Wir denken aber, daß sie eine Diskussionsgrundlage sind und uns in der Verbesserung der operativen Arbeit einen weiteren Schritt vorwärts bringen können. Die Instrukteure der Justizverwaltungsstellen sind zur Äußerung aufgefordert. II Von GERHARD KRÜGER, Haupti/nstrukteur im Ministerium der Justiz Allen Revisionen, ganz gleich, ob sie von einer Brigade des Ministeriums der Justiz oder der Justizverwaltungsstelle durchgeführt werden, ist gemeinsam, daß es bei ihnen darauf ankommt, die Kader in ihrem politisch-ideologischen und fachlichen Zustand kennenzulernen. Darüber, wie wir uns diese Kenntnisse verschaffen können, hat Böhme bereits Ausführungen gemacht. Daneben kann man einer Revision durchaus eine bestimmte Richtung geben, beispielsweise auf Grund der jeweiligen politischen Situation bei dem Gericht, oder weil bei der Vorbereitung der Revision bereits bestimmte Schwerpunkte, z. B. in der Rechtsprechung zum Schutze des gesellschaftlichen Eigentums, hervortreten. Immer aber kommt es darauf an, die Kader im Prozeß der Arbeit kennenzulernen. Schon bei der Festlegung des Termins für die Revision ist es erforderlich, sich über die Zusammensetzung der Brigade schlüssig zu werden. Die Auswahl der Brigademitglieder muß den höchstmöglichen Erfolg gewährleisten; die Leitung der Brigade sollte demjenigen Instrukteur übertragen werden, der das zu revidierende Gericht ständig betreut. Je nach der Größe des Gerichts und der. Aufgaben sollen der Brigade ein weiterer Instrukteur oder der Statistiker bzw. der Sekretär eines Kreisgerichts, ein Vertreter der Kaderabteilung und ein bis zwei Richter des Bezirksgerichts angehören. Die Zusammensetzung der Brigade ist vom Leiter der Justizverwaltungsstelle zu bestätigen. Da die Hauptaufgabe der Brigade darin besteht, nicht nur die Tatsachen festzustellen, sondern auch die Ursachen zu erforschen, kann es keine starre zeitliche Begrenzung der Revision geben. Grundsätzlich darf die Revision erst dann beendet werden, wenn die in ihrem Plan festgelegten Aufgaben erfüllt sind. Es ist richtig, schon vor Beginn der Revision jedem Mitglied auf der Grundlage des Plans ein bestimmtes Aufgabengebiet zuzuweisen. Der Plan muß konkrete Angaben enthalten, andererseits aber so elastisch sein, daß Besonderheiten, die sich im Laufe der Revision ergeben, ohne Mühe in ihn aufgenommen werden können. Die Brigademitglieder müssen nach Abschluß eines jeden Arbeitstages über die Erfüllung ihrer Aufgaben berichten, damit die Übereinstimmung des Plans mit dem tatsächlichen Stand der Arbeit kontrolliert werden kann; dabei sind dann die Aufgaben für den nächsten Tag festzulegen. Durch eine solche ständige Übersicht über die Erfüllung des Plans wird die Vorbereitung der Abschlußbesprechung wesentlich erleichtert. Aber nicht die Methode ist das Wesentliche, denn es kann, wie Ministerpräsident Otto Grotewohl auf dem 25. Plenum des ZK der SED sagte, für die Arbeit des Staatsapparates kein durch einmaligen Beschluß für lange Zeit festgelegtes Rezept geben. Das gilt ganz besonders für eine operativ arbeitende Revisionsbrigade. Zum Inhalt der Revision: Um die Qualität der Arbeit auf eine höhere Stufe zu heben, müssen die Gespräche mit den Mitarbeitern in einer solchen Weise geführt werden, die es ermöglicht, die Ursachen für einzelne Erscheinungen zu finden. Dabei darf kritischen Auseinandersetzungen nicht aus dem Wege gegangen werden. Die Revisionsbrigade muß ihre Feststellungen in aller Offenheit einschätzen. Sie muß solchen selbstzufriedenen und falschen Auffassungen entgegentreten, wie: „Es sind keine entscheidenden politischen Fehler gemacht worden.“ Denn diese Auffassung verkennt, daß ein erheblicher politischer Fehler schon dann vorliegt, wenn ein im Ergebnis richtiges Urteil von den Gründen nicht überzeugend getragen wird. Zwar muß die Revisionsbrigade von den bereits durch Urteils- und Aktenstudium usw. getroffenen Feststellungen ausgehen; jedoch darf sich das Gespräch nicht nur um die Lösung von Rechtsfragen, um die Abfassung der Urteile usw. drehen. Es kommt nicht darauf an, einzelne Fälle zu behandeln öder das Wissen durch Unterhaltung über Themen des Fernstudiums festzustellen. Wichtig und notwendig ist es, zu erforschen, worauf diese oder jene Mängel, die in der Verhandlungsführung oder im Urteil zum Ausdruck gekommen sind, zurückzuführen sind. Vor allem gilt es, Widersprüche aufzudecken. Der Zustand der Kader kann nicht allein aus der Qualität der Rechtsprechung oder aus dem vorhandenen Wissensstand erklärt werden. Jemand kann sich durchaus ein gutes Wissen aneignen, die Theorie des Marxismus-Leninismus „gelernt“ haben und es auch verstehen, sein Wissen in den Entscheidungen zum Ausdruck zu bringen. Aber erst wenn das „Wissen“ des Betreffenden in Beziehung gesetzt wird zu seinem gesamten Verhalten, zu seiner Einstellung zur justizpolitischen und gesellschaftlichen Arbeit, zum Kollektiv und zur Leitung, zur Kritik und Selbstkritik, kann sich die Brigade ein vollständiges Bild dieses Menschen machen. So kann es sich ergeben, daß z. B. die Rechtsprechung in ihrem Ergebnis nicht zu beanstanden ist, die gesellschaftliche Arbeit beim Gericht aber erhebliche Mängel aufweist. Das ist doch ein Zeichen dafür, daß bei diesem Gericht „etwas nicht stimmt“, und es kommt darauf an, die Ursachen dafür festzustellen. Die Ende November beim Bezirksgericht Dresden durchgeführte Revision ergab, daß seit Bestehen des Bezirksgerichts dort eine Reihe qualifizierter Richter tätig ist; ebenso lange arbeiten dort aber auch Richter, die eine solche Qualifikation nicht haben. Die Ursachen dieses Mißverhältnisses wurden durch persönliche Gespräche, an denen jeweils ein Vertreter der Kaderabteilung teilnahm, bald auf gedeckt: es stellte sich heraus, daß es bei diesem Bezirksgericht kein Kollektiv gibt, dessen Mitglieder sich gegenseitig helfen und das den Leiter in seiner Tätigkeit unterstützt. Das Gericht arbeitet noch in der gleichen Weise wie das frühere Oberlandesgericht: jecfer einzelne Richter und jeder Senat für sich, ohne das Bewußtsein der Verantwortung aller für die gesamte Tätigkeit des Gerichts. Deshalb konnten sich die weniger qualifizierten Richter auch nicht weiterentwickeln. Eine solche Arbeitsweise führte zu einer Isolierung, zu einer falschen Einschätzung der eigenen Arbeit und der des anderen, ja schließlich zur Uneinsichtigkeit und Überheblichkeit. Es kann nicht der Sinn dieses Beitrags sein, über die Revision beim Bezirksgericht Dresden zu berichten. An diesem Beispiel sollte nur gezeigt werden, daß die Feststellungen einer Revision und die Einschätzung der Arbeit nicht allein auf Grund der Rechtsprechung oder in Gesprächen über die Rechtsprechung getroffen wer- 13;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 13 (NJ DDR 1956, S. 13) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 13 (NJ DDR 1956, S. 13)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens und die erforderliche Einleitung politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenwirken mit den jeweils verantwortlichen operativen. Linien oder territorialen Diensteinheiten.

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