Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 342

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 342 (NJ DDR 1955, S. 342); achtlos über diese Tatsache hinweg. Im Gegenteil, sie stellen, wie schon aus der Zwecksetzung des Kommentars hervorgeht, die Tätigkeit dieses Gerichts in den leuchtendsten Farben dar. So schreiben sie in der Einleitung von der Autorität, die sich das Reichsgericht erworben hat21), und Dr. Schröer kann in seiner Besprechung des RGR-Kommentars in der westdeutschen „Juristenzeitung“ den Hinweis nicht unterlassen, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts noch heute den Weg weise, wie das alte Gesetz und die Erscheinungen des modernen Lebens in Einklang zu bringen seien22). Die faschistische Ideologie ist auch in der 10. Auflage des Kommentars nicht ausgemerzt worden, obwohl die Bearbeiter behaupten, daß eine Abkehr vom nationalsozialistischen Gedankengut stattgefunden habe23). Dieses Ziel wird unerreichbar bleiben, solange sich nicht die Herausgeber von der den nationalsozialistischen Interessen dienenden Rechtsprechung des faschistischen Reichsgerichts distanzieren. Das formale Versprechen der Beseitigung dieser Entscheidungspraxis im Kommentar ist nicht ausreichend, wenn auf der anderen Seite eine Vielzahl von Entscheidungen des ehemaligen Reichsgerichts von mehr oder minder nationalsozialistischer Prägung zitiert und damit der Praxis zur Nachahmung empfohlen wird. So ist z. B. bei § 138 Anm. 1 des Kommentars der Hinweis auf das Urteil des ehemaligen Reichsgerichts v. 25. November 1935 (VI/133/35) enthalten, dessen Leitsatz in dem Kommentar mit fol-. g'enden Worten auf genommen wurde: „Sittenwidrig sind namentlich Rechtsgeschäfte, die einen Mangel an vaterländischem Pflichtgefühl erkennen lassen, so z. B. ein Vertrag, durch den kriegswirtschaftliche (von mir hervorgehoben G. Z.) im vaterländischen Interesse erlassene Anordnungen eines auf Betreiben der Regierung gegründeten Syndikats umgangen werden.“24) Ein ähnlicher Tatbestand aus dem ersten Weltkrieg liegt einer an gleicher Stelle im Kommentar zitierten Entscheidung25) zugrunde, in der es als Sittenverstoß angesehen wurde, daß jemand durch ein Rechtsgeschäft Gegenstände der Beschlagnahme entzog, die der impe-v rialistischen Kriegführung des ehemaligen Deutschen Reiches dienen sollten. In beiden Fällen wurden die raubgierigen, monopolistischen Interessen weniger Geldmagnaten durch den Begriff „vaterländisches Pflichtgefühl“ geschützt, während auf der anderen Seite für diese Interessen Millionen Menschen ihr Leben lassen mußten. Den Nazirichtern kam es bei der erstgenannten Entscheidung nur darauf an, mit Hilfe des § 138 BGB die Interessen des auf Betreiben des imperialistischen Staates gegründeten Monopolverbandes zu schützen und durch eine grundlegende Entscheidung des RG-Senates die imperialistische Kriegführung zu rechtfertigen. Das war u. a. notwendig, um den von den Faschisten geplanten zweiten Weltkrieg sorgloser vorbereiten zu können. Man muß sich fragen, was solche Entscheidungen in einem Nachkriegs-Kommentar zu suchen haben, dessen Bearbeiter doch selbst beteuern, daß sie eine Abkehr vom nationalsozialistischen Gedankengut vollzogen haben. Hierbei handelt es sich zum großen Teil nur um ein Lippenbekenntnis, denn wenn sich die Verfasser um ein weiteres Beispiel herauszugreifen bei § 242 Anm. 226) auf eine Entscheidung27) des ehemaligen Reichsgerichts aus dem Jahre 1942 berufen und sich aus ihr, wenn auch etwas abschwächend verbrämt, den aufschlußreichen Satz entleihen, daß die weitgehende Rücksichtnahme auf die Schwierigkeiten, in die ein „Volksgenosse“ durch seine Einziehung zum faschlsti- 21) Einleitung zum RGR-Kommentar, Bd. I, S. 5. 22) Juristenzeitung 1953, S. 287. 23) Einleitung zum RGR-Kommentar, Bd. I, S. 7. 24) RGR-Kommentar, Bd. I, S. 270. 25) RGZ 100/247. 28) RGR-Kommentar, Bd. I, s. 441. 27) RGZ 170/158. sehen Wehrdienst geraten sei, eine der ersten Forderungen sei, die das gesunde „Volksempfinden“ in der Kriegszeit stelle28), dann kann wohl von einer antinationalsozialistischen Haltung kaum noch die Rede sein. Noch deutlicher wird die Anlehnung des RGR-Kommentars an die faschistische Rechtsprechung in dem zitierten RG-Urteil vom 15. Dezember 1941 (V, 77/41)29). Im ersten Teil der Begründung zu dieser Entscheidung befaßt sich der V. Zivilsenat mit der Frage, ob das Deutsche Rote Kreuz des Hitler-Staates eine nationalsozialistische Organisation sei oder nicht. Er verweist dabei auf die Kundgebungen führender Männer des nationalsozialistischen Staates30) und kommt dann im zweiten Teil seiner Ausführungen, bei denen er sich mit der Geschäftsgrundlage eines abgeschlossenen Vertrages befaßt, zu der Feststellung, daß jeder Vertrag im Rahmen der „völkischen Gesamtordnung“ seine angemessene Gestaltung erfahren müsse. Wie die Faschisten diese „völkische Ordnung“ zwölf Jahre in Deutschland verwirklicht und wie sie sie auf andere Staaten Europas ausgedehnt haben, ist ja auch heute noch jedermann hinreichend bekannt. Die Bearbeiter des RGR-Kommentars jedoch sehen in der Aufnahme dieser Entscheidung in ihr Werk keinen Verstoß gegen die antinationalsozialistische Haltung. Hieraus läßt sich nur schlußfolgern, daß sie den nationalsozialistischen Anschauungen gar nicht so fernstehen, wie sie in der Einleitung des Kommentars versichern. Der Artikel zum Erscheinen der 10. Auflage des RGR-Kommentars soll nicht beendet werden, ohne ein paar kurze Bemerkungen zu der in der westdeutschen „Juristenzeitung“ erschienenen Buchbesprechung des RGR-Kommentars durch den ehemaligen Reichsgerichtsrat Dr. Schröer anzufügen. Herr Dr. Schröer kritisiert die Bearbeiter des Kommentars, weil diese eine große Anzahl von Entscheidungen der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik in ihr Werk aufgenommen haben. Er führt weiter aus, daß derartige, aus politischen Ressentiments geborene Urteile in einem wissenschaftlichen Kommentar nichts zu suchen hätten31). Dr. Schröer greift den politischen Charakter unserer Gerichtsentscheidungen an. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik haben immer offen ausgesprochen, daß ihre auf der Grundlage der demokratischen Gesetzlichkeit erlassenen Gerichtsentscheidungen politische Entscheidungen seien. Gleichzeitig wurde aber klargestellt, daß auch die Rechtsprechung in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung unter einer bestimmten politischen Zielsetzung erfolgt. In den vorstehenden Ausführungen ist dargelegt worden, wie die kapitalistischen Gerichte im Imperialismus die Interessen des Monopolkapitals durchgesetzt haben. Es wurde ferner aufgezeigt, wie unter der faschistischen Staatsmacht die verderblichen nationalsozialistischen Ziele in der Rechtsprechung verwirklicht wurden und diese Rechtsprechung auch in der neuesten Auflage des RGR-Kommentars Aufnahme gefunden hat. Herr Dr. Schröer will diese Tatsachen verschweigen; er will glaubhaft machen, daß die Gerichte in Westdeutschland über den Klassen und ihren unterschiedlichen Interessen stehen. Von einer politischen Zielsetzung der Entscheidungspraxis nur bei den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik kann also keine Rede sein. Politische Entscheidungen fällen auch die Gerichte in Westdeutschland. Es kommt nur darauf an, welche Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Fortschritt Rechnung trägt. Das trifft allerdings bis auf wenige Ausnahmen in Westdeutschland nur auf die Rechtsprechung der Deutschen Demokratischen Republik zu. GEORG ZOROWKA, wiss. Assistent am Institut für Zivilrecht der Martin-Luther-Universität Halle 28) Dabei kam es den Nazis gar nicht auf diese Rücksichtnahme an, sondern sie bezweckten damit nur, daß die Unzufriedenheit im faschistischen Heer nicht zu großes Ausmaß annahm. 29) RGZ 168/121, ygl. RGR-Kommentar Anm. 3 zu § 242, S. 450. 30) RGZ 168/125. 31) „Juristenzeitung“ 1934. S. 439. 3 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 342 (NJ DDR 1955, S. 342) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 342 (NJ DDR 1955, S. 342)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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