Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 338

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 338 (NJ DDR 1955, S. 338); Dabei machen die Verfassungen deutlich, welche Rolle die UdSSR als der stärkste und weitestentwickelte Staat der Arbeiter und Bauern gerade bei der staatsrechtlichen Entwicklung der Volksdemokratien spielt. So sagt z. B. die Präambel der Verfassung der Ungarischen Volksrepublik: „Die Streitkräfte der großen Sowjetunion haben unser Land von dem deutsch-faschistischen Joch befreit, die volksfeindliche Staatsgewalt der Gutsherren und Großkapitalisten zerschmettert und unserem werktätigen Volk den Weg für die demokratische Entwicklung freigelegt.“3) Die Verfassungen bestätigen die Richtigkeit der Leninschen Erkenntnis: „Der Übergang vom Kapitalismus zum Kommunismus muß natürlich eine ungeheure Fülle und Mannigfaltigkeit der politischen Formen hervorbringen, aber das Wesentliche wird dabei unbedingt das eine sein, die Diktatur des Proletariats.“4) In den Verfassungen der europäischen Länder der Volksdemokratie zeigt sich, wie es die Volksmassen dieser Länder unter Führung ihrer mit der Kenntnis der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung ausgerüsteten Arbeiterparteien verstanden haben, die Erfahrungen der Werktätigen in der UdSSR schöpferisch für den Aufbau des Sozialismus und für die Schaffung ihrer eigenen Staatsmacht in ihren Ländern auszuwerten. So spiegeln die einzelnen Verfassungen nicht nur das Gemeinsame aller sozialistischen Staaten wider, sondern auch die nationalen und die sich aus den besonderen historischen Entwicklungsbedingungen jedes dieser Staaten ergebenden Besonderheiten wider, also das, was die einzelnen Volksrepubliken voneinander unterscheidet. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung sein, alle diese Unterschiede, diese nationalen und historischen Besonderheiten, herauszuarbeiten. Die Aufmerksamkeit des Lesers sei in diesem Zusammenhang nur auf folgende, als Beispiele herausgegriffene Unterschiede gelenkt : 1. Die Verfassungen der europäischen Länder der Volksdemokratie legen die historischen Entwicklungsbedingungen der Volksdemokratie in jedem Land ausdrücklich dar. So bestimmt z. B. Art. 3 der Verfassung der Volksrepublik Albanien: „Die politische Grundlage der Volksrepublik Albanien sind die Volksräte, die im nationalen Befreiungskampf gegen den Faschismus und die Reaktion entstanden und im Ergebnis des in diesem Kampf errungenen historischen Sieges und des Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus erstarkt sind.“5) Diese Bestimmung und die ihr entsprechenden der anderen Verfassungen zeigen besonders deutlich das Unterschiedliche in der Entwicklung der einzelnen Volksrepubliken einerseits und ihr Gemeinsames andererseits, nämlich, daß sie sozialistische Staaten sind. 2. Die Lösung der nationalen Frage in den einzelnen Volksrepubliken weist ebenfalls Besonderheiten auf. Als Verfassungen sozialistischer Staaten legen alle Verfassungen das Prinzip der Gleichberechtigung und der freien Entwicklung der nationalen Minderheiten in den einzelnen Staaten fest.“0) In der Tschechoslowakischen Republik und der Volksrepublik Rumänien hat jedoch die Lösung der nationalen Frage zu besonderen staatsrechtlichen Formen geführt: in der CSR zu den slowakischen Nationalorganen (Slowakischer Nationalrat und Beauftragtenkollegium), die im Rahmen des einheitlichen Staates der beiden gleichberechtigten slawischen Nationen, der Tschechen und Slowaken, deren Gleichberechtigung gewährleisten7). 3) vgl. auch Deklaration zur Verf. Tschechoslowakei (S. 187), Einleitung zur Verf. Rumänien (S. 139). 4) Lenin, Ausgew. Werke, Bd. n S. 183. B) vgl. auch Art. 1, 2 Verf. Bulgarien, Präambel der Verf. Polen, Art. 1 bis 3 Verf. Rumänien, Deklaration zur Verf. Tschechoslowakei, Präambel und Art. 1 bis 3 Verf. Ungarn. 0) Art. 14, 39 Verf. Albanien, Art. 71 Verf. Bulgarien, Art. 69 Verf. Polen, Art. 81, 82 Verf. Rumänien, § 1 Verf, Tschechoslowakei, Art. 49 Verf. Ungarn. 7) Art. II, VIII Verf. Tschechoslowakei. In Rumänien führte die Lösung der nationalen Frage zur Bildung des Autonomen Ungarischen Gebietes, einer Form der Gebietsautonomie im einheitlichen rumänischen, volksdemokratischen Staat8 9). 3. Die nationalen Besonderheiten der einzelnen Volksrepubliken kommen auch in der unterschiedlichen Bezeichnung z. B. der Organe der Staatsgewalt zum Ausdruck. In allen Volksdemokratien sind das die staatlichen Massenorganisationen der Werktätigen, die die ganze Machtfülle innehaben, und durch die die Arbeiterklasse die staatliche Leitung der Gesellschaft verwirklicht. In der Bezeichnung dieser Organe .weichen die Verfassungen jedoch voneinander ab. So heißen z. B. das höchste Vertretungsorgan der Volksrepublik Albanien Volksversammlung, die örtlichen Vertretungsorgane Volksräte. Die entsprechenden Organe in der Tschechoslowakischen Republik heißen Nationalversammlung und Nationalausschüsse. In Polen heißen sie Sejm und Nationalräte usw. Diese unterschiedliche Bezeichnung ist keine formale Frage, sondern hat große Bedeutung. Das legte der Ministerpräsident der Tschechoslowakischen Republik, Siroky, in seiner Rede am 2. März 1954 vor der Nationalversammlung anläßlich der weiteren Demokratisierung der Nationalausschüsse dar: „Die Nationalausschüsse und ihre Räte sind durch ihre Rolle in den revolutionären Kämpfen des werktätigen Volkes gegen die Okkupanten und durch ihre Bedeutung beim Aufbau des Sozialismus in unserem öffentlichen Leben tief verwurzelt. Ihre Bezeichnung hat sich eingebürgert, und es besteht deshalb kein wesentlicher Grund zu einer Veränderung.“0) 4. Die nationalen Besonderheiten zeigen sich ferner darin, daß einzelne Verfassungen bei der Regelung der Grundrechte und -pflichten der Bürger neben den in den Verfassungen aller euopäischen Volksdemokratien enthaltenen sozial-ökonomischen Rechten, wie Recht auf Arbeit, Erholung, materielle Versorgung im Alter und bei Invalidität, Bildung usw., neben den grundlegenden politischen Freiheiten, wie z. B. Presse-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, neben den persönlichen Freiheiten, wie Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung und der Garantie des Briefgeheimnisses, noch andere Rechte als verfassungsmäßige Rechte verankern, die den Werktätigen des entsprechenden Landes ihre Erfolge und besonders den Unterschied in ihrer rechtlichen Stellung gegenüber früher verdeutlichen. Solche Rechte sind z. B. das Beschwerderecht10 11 12) oder der besondere Schutz und die Förderung der Jugend11) oder das Urheberrecht an künstlerischen und wissenschaftlichen Werken13) usw. 5. Schließlich kommen die nationalen und die sich aus dem historischen Entwicklungsweg jedes Landes ergebenden Unterschiede im unterschiedlichen Aufbau der Verfassungen selbst zum Ausdruck, wobei besonders die Verfassung der Tschechoslowakischen Republik in ihrem Aufbau von dem der Verfassungen der anderen Volksdemokratien abweicht. Das Studium der Verfassungen der europäischen Länder der Volksdemokratie bestätigt die Richtigkeit der Lehre des Marxismus-Leninismus von der Wechselwirkung zwischen Basis und Überbau, von dem bestimmenden Einfluß der Basis auf den Überbau einerseits und der aktiven, schöpferischen Rückwirkung des Überbaus auf die Basis andererseits. Die Übereinstimmung der Verfassungen der einzelnen europäischen Länder der Volksdemokratie in wesentlichen Fragen ergibt sich gerade daraus, daß beim Aufbau des Sozialismus in allen Ländern die gleichen objektiven ökonomischen Gesetzmäßigkeiten wirken, wie z. B. das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus. Diese objektiven ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bringen im Prozeß ihrer Durchsetzung Übereinstimmungen in den 8) Art. 17 bis 21 Verf. Rumänien. 9) Zitiert bei Engelbert, Staat und Recht 1954, Heft 2, S. 247. 1°) Art. 73 Verf. Polen, Art. 89 Verf. Bulgarien, Art. 32, 33 Verf. Albanien. 11) Art. 52 Verf. Ungarn, Art. 68 Verf. Polen, Art. 77 Verf. Bulgarien. 12) § 20 Verf. Tschechoslowakei, Art. 30 Verf. Albanien. 358;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 338 (NJ DDR 1955, S. 338) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 338 (NJ DDR 1955, S. 338)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit Herstellung der Ordnung erforderllohen Zusammenwirkens der Kräfte steht dabei im Mittelpunkt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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