Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 131 (NJ DDR 1955, S. 131); i / .1 vu. N U M M E R 5 JAHRGANG 9 ZEITSCHRIF neueJustiz T FÜR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1955 5. M A R Z UND RECHTSWISSENSCHAFT Die Schöffenwahlen 1955 ein wirksamer Hebel zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Die vergangenen zehn Jahre sind erfüllt gewesen von dem Ringen um den Aufbau unseres demokratischen Staates. Untrennbar von dieser Entwicklung ist das Bemühen um den Aufbau unserer demokratischen Justiz. Wichtige Etappen kennzeichnen diesen Weg: Die Einführung des „Volksrichters“, die Schöffenwahlgesetze der Länder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, die Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik, die Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, das Gerichtsverfassungsgesetz vom Jahre 1952. Die Schöffenwahlen des Jahres 1955 bedeuten einen gewissen Abschluß im Aufbau unserer Justiz einen Abschluß, der zugleich Neubeginn auf höherer Ebene ist: Die Schöffenwahl bedeutet den vollen Ausbau unseres Gerichtssystems nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, das der gegenwärtigen ökonomischen und staatlichen Struktur unseres Staates der Arbeiter und Bauern entspricht. Unsere Gerichte beginnen die neue Etappe dieser Entwicklung in einer neuen entscheidenden Periode zu dem Zeitpunkt, in dem die Ratifizierung der Pariser Verträge im Bonner Bundestag zur Verwirklichung jener politischen Situation beiträgt, von der es in der Moskauer Deklaration heißt, daß die Staaten Europas im Falle der Wiedererrichtung des aggressiven deutschen Militarismus unweigerlich gezwungen sein werden, wirksame Maßnahmen zur Selbstverteidigung, zur Verhütung eines Überfalls zu ergreifen. Gemeinsam mit den Kräften der neuen Schöffen, die aus der Arbeiterklasse, den Kreisen der werktätigen Bauern und anderen fortschrittlichen patriotischen Schichten unseres Volkes zu ihnen stoßen, müssen unsere Gerichte in ihrem Arbeitsgebiet zur Lösung aller neu entstehenden Aufgaben beitragen. Zugleich ist diese neue Etappe aber auch dadurch gekennzeichnet, daß wie gerade in der letzten Zeit festzustellen ist unsere Bürger unsere Staatsund Rechtsordnung immer klarer und bewußter anerkennen. Das zeigte sich zum Beispiel in dem weiteren Sinken der Kriminalität, insbesondere in der Anerkennung der Unverletzlichkeit unseres Volkseigentums. Es zeigt sich in der Erkenntnis, daß die Forderungen des 21. Plenums des Zentralkomitees der SED zugleich auch die strikte Einhaltung unserer Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Planung, des Schutzes der Arbeitskraft, der Wirtschaft verlangen. Die Wahlen der Schöffen zu den Bezirks- und Kreisgerichten sind Wahlen des Staates der Arbeiter und Bauern, wobei die Form dieser Wahlen durch die gegenwärtige Organisation unseres Gerichtswesens bestimmt wird. In ihnen kommt der entscheidende Grundsatz jeder unserer Wahlen zum Ausdruck, daß nämlich der Wähler den Kandidaten, dem er seine Stimme gibt, nicht nur kennen, sondern auch prüfen muß. Es ist weiter ein allgemeines Prinzip unserer Wahlen, daß wir keine „Wahlkampagnen“ kennen, sondern die Zeiten der Wahlvorbereitung Zeiten der Rechenschaftslegung über die geleistete, Zeiten der Beschlußfassung für die Grundlage der weiteren, besseren Arbeit sind. Wie zur Zeit der Volkswahlen Rechenschaft gegeben und zugleich auch die Arbeit des Staatsapparates auf einem höheren Niveau beraten und beschlossen wurde, so gilt dies auch für die Durchführung unserer Schöffenwahlen. Die Wahlvorbereitung fällt zeitlich mit der gesetzlich vorgesehenen jährlichen Rechenschaftslegung der Kreisgerichte zusammen. Zugleich muß verantwortungsvoll auf alle Signale geachtet werden, die wir gelegentlich der vorbereitenden Aussprachen, in den Wahlversammlungen, in den Beratungen der Wahlausschüsse erhalten. Alle Erkenntnisse und Ergebnisse der gesamten Periode der Schöffenwahlen stellen in verschiedenster Hinsicht einen äußerst wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte für die nächsten Jahre dar. Die Wahl der Schöffen zu den Kreis- und Bezirksgerichten wird in ihrer Gesamtheit von der Nationalen Front des demokratischen Deutschland getragen. Die Vorbereitung ihrer Durchführung hat in den vergangenen Wochen aber bereits gezeigt, daß ein wesentlicher Teil der sachlichen Verantwortung für das Gelingen der Schöffenwahl bei den Mitarbeitern der Justizorgane liegt. Das wird im noch größerem Maße bei der Durchführung der Wahlversammlungen der Fall sein, in denen die Referenten zum großen Teil Mitarbeiter der Justiz, vor allem Richter, Staatsanwälte und Notare, sein werden. Wir können bereits jetzt feststellen, daß die Richter, vor allem die Kreisgerichtsdirektoren, an der Vorbereitung der Schöffen wähl mit großem Interesse und großem Eifer mitwirken und daß darüber hinaus alle Mitarbeiter der Justiz an der Durchführung und dem Ergebnis der Durchführung der Schöffenwahl auf das höchste interessiert sind. Es genügt jedoch nicht, daß zur Durchführung der Schöffenwahl gute organisatorische und propagandistische Leistungen gezeigt werden. Die Richter, die Mitglieder eines Wahlausschusses sind, müssen auf die strengste Wahrung der Gesetzlichkeit bei der Durchführung der Wahl auf die Einhaltung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Anordnung des Ministers der Justiz vom 10. Januar 1955 zur Durchführung der Schöffenwahl achten. Es darf keine liberale „Auslegung“ dieser Bestimmungen geben, und die Schöffenwahlen müssen alle Beteiligten dazu erziehen, daß Gesetze unseres Staates, insbesondere auch auf dem so wichtigen Gebiet der Gerichtsverfassung, unbedingt zu respektieren sind und nicht durch Zweckmäßigkeitserwägungen ersetzt werden dürfen eine Lehre, die von allgemeiner Bedeutung ist. ( In dieser Zeit der Vorbereitung der Schöffenwahl, die, im ganzen gesehen, der weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger in unsere Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit dienen soll, muß alle Sorge ganz besonders darauf gerichtet sein, daß auch kein einziges Urteil eines Kreis- oder Bezirksgerichts mit den Forderungen strengster Gesetzlichkeit und Parteilichkeit in Widerspruch steht, daß sie ausnahmslos den Interessen der Mehrheit der Werktätigen dienen und von ihnen verstanden werden. Wir erwarten von unseren Schöffen, daß sie den Elan, die Begeisterung, mit der sie ihre Arbeit in der Produktion erfüllen, auch unseren Gerichten übermitteln. Aus ihrer Mitwirkung an der Rechtsprechung soll die Parteilichkeit unserer Entscheidungen immer klarer 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 131 (NJ DDR 1955, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 131 (NJ DDR 1955, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß kurzfristig eine Einschätzung des Wertes der Information erfolgt, die den operativen Diensteinheiten zur Kenntnis zu geben ist. Durch eine feste Ordnung ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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