Neue Justiz 1954, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591); nismus unter den Bedingungen der moralisch-politischen Einheit des Sowjetvolkes errichtet wird. Diesen Hinweis gilt es für uns bei der Ausnutzung sowjetischer Erfahrungen zu beachten, denn es ist ein sehr großer Unterschied, ob z. B. eine Organisationsform in der Sowjetunion entstand, als es keine antagonistischen Klassen mehr gab, oder ob sie für unseren Staat nutzbar gemacht werden soll, der im Kampf um die Einheit Deutschlands dem wiedererstandenen deutschen Imperialismus gegenübersteht und in dem noch Klassengegensätze wirksam sind. Fedossejew zeigt noch einen weiteren grundsätzlichen Unterschied zwischen den beiden genannten historischen Abschnitten: beim Übergang zum Kommunismus besteht kein Widerspruch mehr zwischen der fortgeschrittenen Form der politischen Macht und der rückständigen Ökonomik. Das wiederum führt zu einem weiteren ungeahnten Aufschwung der Rolle des Staates und des Rechts. Fedossejew geht hier auf die Rolle der Förderungsmaßnahmen bei der kommunistischen Erziehung der Menschen ein. „Eins der mächtigsten Instrumente bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist das sozialistische Sowjetrecht. Es bringt in Übereinstimmung mit den Weisungen der Partei zur Schaffung der materiell-technischen Basis der kommunistischen Gesellschaft den Willen der Arbeiterklasse, des gesamten Sowjetvolkes zum Ausdruck und verwendet klug Förderungsmaßnahmen für gewissenhafte Mitglieder der Gesellschaft und Zwangsmaßnahmen gegen Desorganisatoren der Produktion, Eigennützige, Faulenzer usw.“ (S. 233) Den stärksten Beweis seiner Überlegenheit erbrachte der Sowjetstaat im Großen Vaterländischen Krieg. Binnen kürzester Zeit wurde das gesamte Leben im Lande auf die Bedürfnisse des Krieges und der Verteidigung umgestellt. Ein solcher Erfolg war, wie Fedossejew feststellt, nur in einem Land denkbar, in dem es keine gegensätzlichen Klasseninteressen gibt, in dem die volle politisch-moralische Einheit des Volkes hergestellt ist. Die Fragen, die bei der Schaffung der Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus von Bedeutung sind, bilden einen weiten Abschnitt des IV. Kapitels. Fedossejew zeigt, wie der Staat die Großbauten des Kommunismus errichtet, das technische Niveau der Arbeiter hebt, den Gegensatz zwischen geistiger und körperlicher Arbeit und zwischen Stadt und Land aufhebt sowie eine allseitige Kulturrevolution durchführt und wie er sich bei der Lösung dieser Aufgaben des Rechts bedient. Fedossejew geht dabei besonders auf die Fragen der kommunistischen Erziehung ein und setzt sich mit den Methoden der Überzeugung und des Zwanges bei der Brziehung der Menschen auseinander. Im § 7 dieses Kapitels befaßt sich Fedossejew mit der Frage des Bestehens von Staat und Recht in der kommunistischen Gesellschaft. Er stellt die Lehren der Klassiker zu dieser Frage zusammen und führt die inneren und äußeren Faktoren an, die die Voraussetzungen für das Absterben des Staates sind. Abschließend stellt Fedossejew seine Untersuchungen in den Rahmen der Weltpolitik und weist auf die internationale Bedeutung der Oktoberrevolution hin. Er zeigt, wie das Beispiel der Sowjetunion die Entwicklung der volksdemokratischen Länder bestimmt und welchen gewaltigen Einfluß das Bestehen der Sowjetunion auf die Entwicklung aller Völker der Erde hat. In diesem letzten Kapitel wird für uns sehr augenfällig, wie sorgfältig und wissenschaftlich die sowjetische Verwaltung mit dem Mittel des Rechts arbeitet. Dem Leser drängt sich der Vergleich zu der manchmal noch sehr nachlässigen Handhabung des Rechts durch einen Teil unserer Staatsfunktionäre auf. Die große Bedeutung, die dem Recht bei der Entwicklung und Festigung unserer Verhältnisse zukommt, verlangt, daß bei der Ausarbeitung neuer Normen endlich die Flüchtigkeit und die schädliche Hast überwunden werden, die meistens der wahre Grund für die schlechte Form unserer Normen sind8 9). Erst wenn wir solche Gesetze, Verordnungen und Anordnungen schaffen, deren Form ihrem Inhalt zu voller Wirksamkeit verhilft, werden unsere Normen die Wirkung haben, die wir von ihnen erwarten. Das ist eine der Lehren, die uns Fedossejews Werk vermittelt. III Das Buch ist in vieler Hinsicht Vorbild für unsere wissenschaftliche Arbeit. Es zeigt uns, wie wir das umfangreiche Material aus der praktischen Tätigkeit unseres Staates dadurch wissenschaftlich darstellen können, daß wir wie .es Fedossejew tut die theoretische Untersuchung mit einer Gliederung des Tatsachenmaterials entsprechend dem historischen Ablauf und den Aufgaben jeder Entwicklungsetappe verbinden. Fedossejews Ausführungen sind auch noch aus einem anderen Grunde lehrreich: Es gibt keine Erörterung bestimmter Wesenszüge des sozialistischen Staates und Rechts, es gibt keine grundsätzliche Frage, die nicht im Geiste kämpferischer Auseinandersetzung untersucht wird. Stets werden dep sozialistische Staat und sein Recht dem Staat und Recht der Bourgeoisie gegenübergestellt und wird am Gegensatz das Typische herausgearbeitet. Als charakteristisches Beispiel mag hier Kapitel II § 3 („Das Wesen des sozialistischen Sowjetstaates und Sowjetrechts“) dienen, wo diese Eigenart besonders stark hervortritt. Aber nicht nur in den grundsätzlichen Ausführungen wird mit dem Mittel der Gegenüberstellung gearbeitet, auch im zweiten Teil des Buches werden stets Beispiele aus dem bürgerlichen Staat und Recht gegenübergestellt, werden Vergleiche aus der Wirtschaft gezogen und, wenn notwendig, mit Statistiken belegt. Mehrfach werden reaktionäre Meinungen mit der überzeugenden Darstellung der Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus zerschlagen. Für den deutschen Juristen ist es besonders interessant, zu sehen, wie die Dinge, die er aus der Geschichte der Sowjetunion in ihren ökonomischen und historischen Zusammenhängen kennt, auch eine juristische Erscheinungsform haben, die Fedossejew an bestimmten Normen und Rechtsinstituten deutlich macht. Hier wird, ausgehend von den geschichtlichen Tatsachen, gezeigt, wie jede juristische Maßnahme einen tiefen ökonomischen Sinn hat, ohne den sie auch nicht andeutungsweise verstanden werden kann. Natürlich kann ein Buch wie das vorliegende, bei dem es sich um einen Schritt auf wissenschaftlichem Neuland handelt, nicht völlig fehlerfrei sein. Die Mängel sind in der sehr ausführlichen Rezension von M. A. Arshanow*) kritisch analysiert worden. Man muß deshalb der deutschen Redaktion den Vorwurf machen, daß sie es versäumt hat, die im Zeitpunkt der Übersetzung bereits vorliegende Rezension Arsha-nows, die allerdings die einleitend geschilderte Hauptschwäche des Werkes noch nicht berücksichtigt, in die deutsche Ausgabe mit aufzunehmen. So weist Arshanow z. B. darauf hin, daß im zweiten Kapitel in vielen Fällen das untersuchte Material nicht genügend direkt mit dem vom Autor behandelten Problem der schöpferischen Rolle des Sowjetstaates und des Sowjetrechts verbunden ist. Arshanow kritisiert ferner, daß die Periodisierung des dritten Kapitels nicht von der wissenschaftlich begründeten Periodisierung des Kurzen Lehrganges der Geschichte der KPdSU (B) ausgeht. Fedossejew wendet ohne Begründung eine andere Einteilung an, die die Verbindung der schöpferischen Rolle des Staates und Rechts mit den historischen Aufgaben erschwert. Wünschenswert wäre eine etwas stärkere Herausarbeitung der Formen und Methoden besonders in der Anwendung des Rechts gewesen. Das dritte Kapitel 8) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf z. B. übergab der Regierungskanzlei kürzlich eine Druckfehler*-berichtigung, in der a) „Druckfehler“ aus dem Jahre 1953 berichtigt wurden (s. GBl. 1954 S. 773), b) inhaltliche Änderungen als Druckfehlerbericht jungen bezeichnet wurden und c) Druckfehlerberichtigungen berichtigt wurden. 9) Sowjetstaat und Sowjetrecht! 1952, Heft 4, S. 78 ff. (russ.). .597;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 591 (NJ DDR 1954, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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