Neue Justiz 1954, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 402 (NJ DDR 1954, S. 402); „Welche Verbesserung haben wir nun durch den Aufruf des Bezirksgerichts Leipzig zum Jahr der großen Initiative dm Bezirk Magdeburg erreicht und wie ist der Stand der Selbstverpflichtungen? Die Selbstverpflichtungen der Kolleginnen, die sich fachlich weiterbilden wollten, sind erfüllt bzw. werden noch erfüllt, da die Lehrgänge an den Volkshochschulen noch nicht beendet sind. Die Verpflichtung des Staatsanwalts für Zivilsachen in bezug auf die Schulung in zivilrechtlicher Hinsicht ist zum großen Teil realisiert und steht kurz vor dem Abschluß. Mit Hilfe des Leiters der Allgemeinen Verwaltung, des Leiters der Kaderabteilung und des Haushaltbearbeiters konnten bis jetzt zwei einwöchige Schulungen durchgeführt werden, die ohne Zweifel dazu beigetragen haben, den Kollegen bei ihrer Arbeit in den Kreisen wertvolle Unterstützung und Hinweise zu geben. Die Tatsache, daß der Staatsanwalt des Bezirks in den Dienstbesprechungen sowohl die fachliche Weiterbildung als auch den Erfahrungsaustausch koordinierte, trug wesentlich dazu bei, das Niveau der Dienstbesprechungen auf eine höhere Ebene zu heben. Nicht ganz konnte der Staatsanwalt des Bezirks die Verpflichtung einlösen, alle Staatsanwälte im Plädoyer zu hören; dafür gab er aber den Staatsanwälten ein Merkblatt für die Gestaltung des Schlußvortrags in die Hände. Der Staatsanwalt für die Haftstättenaufsicht trug durch die Herausgabe eines Merkblattes „Was muß der Staatsanwalt bei der Einleitung der Strafvollstreckung beachten?“ und eines Leitfadens für die Überprüfung der Strafvollstreckungsstellen der Volkspolizei wesentlich dazu bei, daß insbesondere die jüngeren Kollegen, die in den Kurzlehrgängen ausgebildet wurden, eine entscheidende Hilfe erhielten. Der Sprechstundenplan konnte in den ersten Wochen noch nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, da im Bezirk Magdeburg die mit Unterstützung durch die Bezirksleitung der SED geführte Aufklärungskampagne über die Strafsachen Haase u. a. sowie Fedora von Steinmetz u. a. im Vordergrund der massenpolitischen Arbeit stand. Dabei wurden 104 Veranstaltungen in volkseigenen Betrieben, volkseigenen Gütern, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Dörfern mit über 20 000 Teilnehmern durchgeführt.“ * Diese erste Übersicht über die Auswirkungen des Leipziger Appells zeigt, daß, wenn auch nicht alle, so doch viele Mitarbeiter der Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaft die Hinweise aus Leipzig als eine Anregung aufgenommen und für die Verbesserung ihrer Arbeit nutzbar gemacht haben. Sie zeigt zugleich, welch weites Feld an zusätzlichen Aufgaben und besseren Arbeitsmethoden noch vor allen liegt und wie notwendig es ist, unablässig und unter Anwendung von Kritik und Selbstkritik die eigene Arbeit mit dem Ziel ihrer Vervollkommnung zu überprüfen. Uber die Durchführung von Justizaussprachen Von Dr. KURT GÖRNER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik haben in den zurückliegenden Monaten und Jahren zahlreiche Justizaussprachen mit den Arbeitern und Bauern, mit der gesamten Bevölkerung durchgeführt. Die Richter und Staatsanwälte sprachen in volkseigenen Betrieben, in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, in volkseigenen Gütern, auf Maschinen- und Traktorenstationen und Einwohnerversammlungen in Städten und Dörfern über unseren .demokratischen Staat der Arbeiter und Bauern und sein Recht. In den Schulen, auf Versammlungen der Parteien und Massenorganisationen und auf Konferenzen von Lehrern usw. behandelten unsere Richter in Justizaussprachen bestimmte Themen des Rechts. So haben unsere Gerichte, voran die Kreisgerichte, dazu beigetragen, bei den Arbeitern und Bauern in der ganzen Bevölkerung das Bewußtsein der demokratischen Gesetzlichkeit und die Überzeugung vom demokratischen Charakter unseres Staates zu festigen. Aber noch immer erfolgt die Durchführung der Justizaussprachen nicht bei allen Gerichten mit gleicher Aktivität. Es gibt Kreisgerichte, wie z. B. Zittau, Bad Liebenwerda, Altenburg, Lübz, Aue und Hildburghausen, die planmäßig und mit gutem Erfolg Justizaussprachen durchführen. Andererseits unterschätzen eine Reihe von Gerichten die Bedeutung der Justizaussprachen und führen diese entweder gar nicht oder unregelmäßig und ohne genügende Vorbereitung durch. Der IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat den Vorschlag unterbreitet, im Herbst Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen durchzuführen. Das Dokument des Parteitages, „Der Weg zur Lösung der Lebensfragen der Deutschen Nation“, stellt die wichtige Aufgabe, in der Deutschen Demokratischen Republik die demokratischen Errungenschaften als Beispiel zur Entfachung des Volkskampfes gegen den Block der Militaristen in Westdeutschland und gegen die Verträge von Bonn und Paris weiter zu festigen und zu entwickeln, die Demokratie in Aktion noch kraftvoller voranzutreiben. Dies bedeutet, die Verbindung zwischen den werktätigen Massen und dem Staatsapparat immer enger zu gestalten. Auch die Justiz hat hierbei ihre Aufgaben zu erfüllen. Ein wichtiger Hinweis ergibt sich aus dem Dokument des IV. Parteitages, wo es heißt: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Staat, der allen seinen Bürgern volle Rechtssicherheit gibt. Die demokratische Gesetzlichkeit der Arbeiter- und Bauernmacht darf nirgendwo und unter keinen Umständen verletzt werden. Wo es doch geschieht, müssen die dafür Verantwortlichen zur vollen Rechenschaft gezogen werden.“ In diesen Sätzen liegt nicht nur die klare Anleitung für die konsequente Parteilichkeit in der Rechtsprechung, sondern auch der Hinweis auf die Bedeutung der massenpolitischen Arbeit der Gerichte, die den Bürgern die Bedeutung der Gesetze erläutert, sie dazu erzieht, den im Gesetz ausgedrückten Willen der Arbeiter und Bauern zu achten. Hier ist aber die Folgerung zu ziehen, daß wir allen Bürgern der Republik und darüber hinaus den Bürgern ganz Deutschlands verständlich machen müssen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Rechtssicherheit gegeben ist, im Adenauer-Staat aber Justizterror und Willkürherrschaft bestehen. Angesichts der vielen Lügen und Verleumdungen durch die amerikahörigen Westzeitungen und die westdeutschen Rundfunksender, die nicht zuletzt gegen die demokratische Rechtsprechung unserer Gerichte gerichtet sind, erhält die massenpolitische Arbeit der Richter und Staatsanwälte eine gesteigerte Bedeutung. Besonderes Augenmerk verlangt hierbei die Durchführung von Justizaussprachen. Um die Arbeit der Gerichte auf dem Gebiet der Justizaussprachen auf den Stand zu bringen, der unserer Aufgabe im Kampf um die Einheit Deutschlands, bei der Entfaltung der Demokratie in Aktion, entspricht, ist die Direktive zur Durchführung von Justizaussprachen vom 17. Mai 19541) durch den Minister der Justiz erlassen worden. Die hierin niedergelegten Grundsätze knüpfen an die Entwicklung an, die seinerzeit mit der Rundverfügung Nr. 102/52 zur Durchführung von Justizausspracheabenden begonnen wurde. Die in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, daß einerseits die Anforderungen erhöht werden müssen und auch erhöht werden können, daß andererseits eine stärkere Differenzierung der Anforderungen nach der Größe der Gerichte und eine Beschränkung der Berichtspflichten notwendig geworden sind. Es muß hier anerkennend hervorgehoben werden, daß gerade die von einem Teil der Gerichte geleistete gute und vorbildliche Arbeit bei der Durchführung von Justizaussprachen erst die neue zentrale Anleitung durch das Ministerium der Justiz ermöglicht hat. Der wichtigste Gesichtspunkt in der * J) Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1954, Nr. 6, S. 13. i 402;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 402 (NJ DDR 1954, S. 402) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 402 (NJ DDR 1954, S. 402)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären. Oft sehen die ein, daß sie durch eigenes Handeln die Ursachen für das Ermittlungsverfahren selbst gesetzt haben.

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