Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 276

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 276 (NJ DDR 1953, S. 276); Eigentums, einer weiteren überaus wichtigen Aufgabe der Gerichte in Zivilsachen, beschäftigt. Indem es den Beklagten zur Herausgabe bzw. zum Schadensersatz hinsichtlich dreier Autoreifen verurteilt, die dieser sich im Jahre 1945 unter dem Vorwand seiner Zugehörigkeit zur Sowjetarmee in rechtswidriger Weise verschafft hatte, führt es aus: „Die Kammer hält es für voll erwiesen, daß der Beklagte unter schamlosem Mißbrauch der Autorität der damaligen sowjetischen Besatzungsmacht sich vom Kläger Reifen für seine persönlichen Zwecke verschafft hat. Das Verhalten des Beklagten ist um so verwerflicher, als er durch seine Handlungsweise und auch durch seine unwahren Behauptungen im Rechtsstreit das gilt insbesondere von der unerhörten Behauptung, sowjetische Offiziere hätten bei Beschlagnahme irgendwelche Naturalien hingegeben das Ansehen der Roten Armee, die Deutschland vom Joch des Faschismus befreit hat, aus persönlichen Bereicherungsgründen zu schädigen gesucht hat. Dieses gesellschaftsgefährdende Verhalten des Beklagten ist mit allem Nachdruck zu verurteilen.“ Durch dieses sowohl in der Entscheidung als auch in der Begründung vorbildliche Urteil wird ein bedeutender erzieherischer Einfluß hinsichtlich der Achtung des persönlichen Eigentums anderer und hinsichtlich des Kampfes gegen noch vorhandene antisowjetische Stimmungen und Einstellungen bei einem Teil der Bürger unserer Republik ausgeübt. Es muß noch auf die Zivilsachen hingewiesen werden, die die Verletzung des Lebens, der Gesundheit und einer Reihe anderer immaterieller Güter der Werktätigen betreffen. Es gibt heute noch unzählige Fälle, in denen durch fahrlässiges Verhalten Menschenleben gefährdet und verletzt werden. Nichtachtung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Verkehrsvorschriften, der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften usw. und die sich darin ausdrückende Gleichgültigkeit und Geringschätzigkeit gegenüber den Menschen, die an der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus arbeiten und deshalb im Mittelpunkt der gesamten Politik stehen, sind die Ursachen dieser schädigenden Vorkommnisse. Deshalb müssen die Gerichte besonders sorgfältig und unter Anlegung strenger Maßstäbe solche Fälle behandeln, in denen auf dem Wege des Schadensersatzes durch das Zivilverfahren die Wiederherstellung der Gesundheit der Verletzten eingeleitet wird. Mögen sie dabei den mahnenden Hinweis Stalins über das Verhalten zu den Menschen beachten, den er, an ein eigenes, treffend das gleichgültige Verhalten gegenüber den Menschen charakterisierendes Erlebnis in der sibirischen Verbannung anknüpfend, den Absolventen der Akademien der Roten Armee und damit uns allen gab: „Darum, Genossen, müssen wir, wenn wir den Mangel an Menschen überwinden und es erreichen wollen, daß unser Land Kader in genügender Anzahl hat, die fähig sind, die Technik vorwärtszubringen und in Bewegung zu setzen, vor allen Dingen lernen, die Menschen zu schätzen, die Kader zu schätzen, jede Arbeitskraft zu schätzen, die fähig ist, unserer gemeinsamen Sache Nutzen zu bringen. Man muß endlich begreifen, daß von allen wertvollen Kapitalien, die es in der Welt gibt, das wertvollste und entscheidendste Kapital die Menschen, die Kader, sind. Man muß begreifen, daß unter unseren heutigen Verhältnissen ,die Kader alles entscheiden'.“19) Wenden wir uns nun den erzieherischen Aufgaben der Gerichte bei der Behandlung familienrechtlicher Angelegenheiten zu. Die Erfahrung lehrt, daß Ehe- und Familiensachen einen breiten Raum innerhalb der Tätigkeit der Gerichte einnehmen. Folglich bestehen auf diesem Gebiet auch große erzieherische Möglichkeiten. Gleichzeitig muß man allerdings erkennen, daß in den Fragen der Familie und Ehe die rückständigen, kapitalistischen Anschauungen mit am zählebigsten sind. Deshalb bedarf es auf diesem Gebiet unseres gesellschaftlichen Lebens besonders sorgfältiger, geduldiger, aber auch entschiedener Erzie- 19) Stalin, a. a. O. S. 595. hungsarbeit, wozu das Gesetz eine nicht geringe Anzahl von Mitteln zur Verfügung stellt. Ob es sich um das Verhalten der Ehegatten zueinander während der Ehe, um die Scheidung, um das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern, um Unterhalts- oder sonstige Fragen handelt: stets muß der Richter seine Entscheidung so treffen, daß den am Prozeß Beteiligten und der Öffentlichkeit die große Bedeutung der Familie als eines entscheidenden Kollektivs der sich bei uns entwickelnden sozialistischen Gesellschaft bewußt wird, deren wichtigste Aufgabe in der Erziehung der Kinder zu glühenden Kämpfern für die Sache des Sozialismus, zu aufrechten Patrioten ihrer Heimat, besteht. Grundlage der Familie ist die Ehe, d. h. die auf gegenseitiger Liebe, Achtung und kameradschaftlicher Unterstützung und auf der Gemeinsamkeit der ideellen Interessen beruhende Lebensgemeinschaft der Ehegatten. Eine solche Ehe kann sich aber nur in einer Gesellschaft entfalten, die den Boden des Kapitalismus verlassen hat, weil erst mit der Beseitigung der politischen Herrschaft des Kapitalismus und seiner ökonomischen Grundlagen der Vermögenscharakter der Ehe und die Abhängigkeit der Frau vom Mann beseitigt werden kann. Eine solche Ehe und eine auf sie gegründete Familie entsprechen den Interessen unseres Staates ebenso, wie die Interessen unseres Staates auch die Interessen der Familie der Werktätigen sind. Deshalb haben die Gerichte die Aufgabe, die Ehe mit allen Mitteln zu schützen und zu festigen. Sie müssen aus diesem Grunde sehr sorgfältig alle Umstände prüfen, ehe sie auf Grund des Ehegesetzes die Scheidung aussprechen. Auf keinen Fall darf das Gericht ein Scheidungsurteil fällen, wenn die Möglichkeit der Beseitigung aufgetretener Unstimmigkeiten besteht. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier hat das Gericht die Aufgabe, erzieherisch auf die Ehegatten einzuwirken und ihnen eindringlich die Bedeutung der Ehe und Familie zu erläutern. Durch Urteil vom 6. Februar 1953 wies beispielsweise das Bezirksgericht Leipzig die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Amtsgerichts Leipzig in einer Scheidungssache zurück, in der die Ehe der Parteien bereits 26 Jahre bestanden hatte; aus der Ehe waren außerdem 8 Kinder hervorgegangen. Das Bezirksgericht führt in der Begründung des Urteils u. a. aus: „Die Ehe ist eine Lebensgemeinschaft und genießt als Grundlage unseres Staates besonderen Schutz. Die Ehepartner haben daher alles zu tun, um bei den bei längerem Zusammenleben unweigerlich. auftretenden Differenzen eine gütliche Einigung anzustreben, um so mehr dann, wenn Kinder vorhanden sind. Zweifellos hat der Beklagte durch sein früheres Verhalten Anlaß zur Trübung des ehelichen Verhältnisses gegeben. Jedoch nach der Aussöhnung hat der Beklagte tatsächlich seine ehewidrigen Beziehungen abgebrochen. Es liegt nunmehr an beiden Ehepartnern, durch gegenseitiges Nachgeben die eheliche Lebensgemeinschaft im Sinne unserer fortschrittlichen Anschauungen über Ehe und Familie wieder fortzusetzen.“ Leider muß man feststellen, daß nicht alle Gerichte so verantwortungsbewußt ihre erzieherische Aufgabe erfüllen. Das beweist der hohe Prozentsatz der sogenannten „Kompromißscheidungen“. So wurden z. B. vom Kreisgericht Güstrow durch Urteil Ra 243/52 die Parteien als beiderseitig schuldig geschieden, nachdem sie übereinstimmend erklärt hatten: „Durch die ganzen Vorkommnisse in unserer Ehe ist diese zerrüttet, daß ein weiteres Zusammenleben für die Zukunft ausgeschlossen ist. Wir beantragen, die Ehe zur beiderseitigen Schuld zu scheiden. Uns ist bekannt, daß in dieser Erklärung ein gegenseitiges ehewidriges Verhalten liegt.“ Ein solches Verfahren kann man nicht billigen, da es völlig die erzieherische Rolle des Gerichts verkennt. Diese erfordert eine genaue, alle z. B. durch §§ 138 Abs. 1, 139, 622 ZPO gegebenen Möglichkeiten ausschöpfende Untersuchung, eine sorgfältige Prüfung aller Umstände und eine verantwortungsbewußte, auf tiefer Überzeugung von der Unmöglichkeit des Fortbestehens der Ehe beruhende Entscheidung des Richters. Eine solche Scheidung garantiert die Autorität 276;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 276 (NJ DDR 1953, S. 276) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 276 (NJ DDR 1953, S. 276)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinhei,ten der Linie und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden sowie zur Aufklärung und Verhinderung feindlicher Handlungen und Wirkungsmöglichkeiten, um Überraschungen durch den Gegner auszuschließen; die zielstrebige Bearbeitung feindlich tätiger oder verdächtiger Personen in Vorgängen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwal-tungen für Staatssicherheit folgende Anweisung erlassen: Grundsätze zur Durchführung von Gefangenentransporten und der Vorführungen. Mit der Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit integriert, hochgespielt anderweitig ausgenutzt werden können auch solcher, die bereits vor ihrer Verhaftung mit Feindeinrichtungen in Verbindung gestanden hatten und in ihrem Auftrag besonders auch.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X