Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 16

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 16 (NJ DDR 1951, S. 16); tätig zu sein; er kann nicht gewählt werden und nicht wählen. Das entspricht der Regel des Art. 6 Abs. 3 der Verfassung und ist in § 9 Abs. 1 des Gesetzes gesagt. § 9 Abs. 2 enthält für minderwichtige Fälle die entsprechende Kannvorschrift. In dem schon erwähnten § 10 befindet sich die Zuständigkeitsregelung. Darüber, ob nach diesem Gesetz Anklage erhoben wird, entscheidet allein der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, der die Anklage vor dem Obersten Gericht oder, sei es selbst oder durch einen anderen Staatsanwalt, vor einem anderen Gericht erheben kann. Daß das Gesetz in seiner Zuständigkeit nicht an den von den fortschrittlichen Kräften in allen Teilen Deutschlands nicht anerkannten Zonengrenzen haltmacht, daß es seine Aufgabe darin sieht, jeden Deutschen zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, der durch sein Verhalten den Frieden bedroht, der zum Kriege hetzt, der die Verwendung von Atomwaffen propagiert, der deutsche Söldner für die französische Fremdenlegion werben will, der die Weltfriedensbewegung verächtlich macht, der also daraufhin arbeitet, daß Deutschland zum Aufmarschgebiet eines dritten imperialistischen Weltkrieges und deutsche Menschen zum Kugelfang der Kriegsbrandstifter werden, war eine Selbstverständlichkeit. Die Schockwirkung, die gerade diese Vorschrift bei den anglo-amerikanischen Imperialisten und ihren deutschen Handlangern hervorgerufen hat, beweist, daß das Gesetz mit der Aufstellung dieses Grundsatzes das Richtige getroffen hat. Es hat nur das formuliert, was in der Präambel bereits zum Ausdruck gebracht worden ist: „Die Erhaltung des Friedens ist das dringlichste nationale Interesse und die Forderung aller demokratischen und patriotischen Kräfte des gesamten deutschen Volkes.“ Zum Beginn des ersten deutschen Fünfjahrplanes Von Josef Streit, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Das Jahr 1951 ist das erste Jahr des großen Fünfjahrplanes, von dem der Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht, sagte: „Der Fünfjahrplan gewährleistet einen bisher in De”ts'-hland nicht gekannten Aufschwung der Wirtschaft und Kultur, die Entwicklung der Wirtschaft ohne Kriege u-d Arbeitslosigkeit und ununterbrochene Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung Der Fünfjihrplan wird dazu beitragen, das Bü dnis zwischen der Arbeiterschaft, den werktätigen Bauern, den Geistesschaffenden und die Zusammenarbeit mit dem städtichen Mittelstand zu festigen. Der Fünfjahrplan ist der Plan der friedlichen Arbeit, des friedlichen Aufbaues, der friedlichen Entwicklung zu einer glü'klichen Zukunft ds deutschen Volkes in einem einigen, demokratischen Deutschland.“ Das sind große Aufgaben, die dem deutschen Volk gestellt sind. Es wird aller Kräfte bedürfen, um den Plan zu realisieren Es ist notwendig, daß die in der Justiz tätigen Menschen sich ernsthaft Gedanken darüber machen, was getan werden muß, um den grandiosen Aufbauplan zu schützen und zu sichern. Aber nicht nur darüber sollten sie sich Gedanken machen sondern auch darüber, was sie tun können, um die eigene Arbeit zu verbessern. Zweifellos hat die demokratische Justiz in den vergangenen fünf Jahren viel geleistet. Es ist nun die Zeit gekommen die Qualität der Arbeit zu verbessern. Wie kann das geschehen? Darauf gibt es viele Antworten und viele Möglichkeiten. Ein altes russisches Sprichwort sagt: „In der Erde sind Würmer, im Wasser Nixen, im Wald sind nur Ästchen, bei Gericht gibt es nur Rechtsverdreher; wohin soll man nun gehen?“ Dieses Sprichwort hat in der Sowjetunion seit 1917 seinen Sinn verloren und kann seit 1945 auch bei uns nicht mehr gelten. Auch bei uns sind neue Menschen in die Gerichte und Staatsanwaltschaften eingezogen. Und doch gibt es immer noch Schwierigkeiten. Immer noch werden Prozesse unverantwortlich lange verzögert. Immer noch werden die rechtsuchenden Menschen vertröstet, und wertvolle Arbeitszeit geht der Wirtschaft verloren. Die Richter sollen einmal eine einfache Rechnung aufstellen und die Stunden zusammenzählen, die der Wirtschaft verlorengehen, wenn 10 Zeugen statt um 10 Uhr, wie auf der Zeugenladung vermerkt, um 14 Uhr vernommen werden. Wir müssen es dahin bringen, daß die Menschen mit Vertrauen zum Gericht oder zum Staatsanwalt kommen. Das setzt voraus, daß jeder Formalismus in deren Arbeit verschwindet Unsere Richter und Staatsanwälte müssen noch mehr als bisher aktiven Anteil am öffentlichen Leben nehmen. Dann wird die an einzelnen Orten noch bestehende Kluft zwischen der werktätigen Bevölkerung und der Justiz schnellstens überwunden werden. Die demokratischen Richter haben nicht nur die Pflicht, das Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen; sie haben d:e Pflicht, es zu verhindern. Das heißt sie haben die Gesetze nicht nur anzuwenden, sondern sie der Bevölkerung klarzumachen. Unsere Richter sollten ihren Kollegen in der Sowje'union nacheifern, von denen der große sowjetische Erzieher und Staatsmann M. J. Kalinin gesagt hat daß sie Propagandisten der Gesetze, Kämpfer für die Durchführung der Gesetze und die Wahrung der Staatsdisziplin sind. Es wäre auch zu prüfen, ob es sich nicht ermöglichen ließe, öffentliche Sprechstunden der Richter einzurichten. In diesen könnte sich die rechtsuchende Bevölkerung Ra+ holen, und es ließen sich dann viele zeitraubende Prozesse vermeiden die zum Verdruß sowohl des Klägers wie auch des Beklagten geführt werden. Allein diese eine Frage bietet eine Fülle von Stoff und Anregungen, über die es sich lohnt, nachzudenken und zu diskutieren. Wir kommen zu einer weiteren Frage. Das ist die konsequente Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit. M. J. Kalinin hat sehr treffend das bürgerliche Gericht charakterisiert, indem er sagte: „Es ist der reaktionärste Teil des Staatsapparates ; die Arbeiter, die Schutz ihrer Interessen suchen, finden dort kein Recht.“ Der amerikanische Jurist Houd antwortete auf die Frage, was Rechtspflege heißt und was ihre Hauptaufgabe ist. mit folgenden Worten: „Rechtspflege ist ein annehmbarer Weg zur Befriedigung der in Konflikt geratenen Interessen der Gesellschaft.“ Diese Antwort ist bezeichnend für den Juristen in der kapitalistischen Gesellschaft. Die Aufgabe der demokratischen Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik ist eine andere. Diese Aufgabe besteht zunächst in der strikten Durchführung der Gesetze. Die Gesetze schützen den wirtschaftlichen und staatlichen Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und vor allem den Fünf jahrplan, der wiederum das erste Gesetz unseres Handelns ist. Eine weitere große Aufgabe unserer Rechtspflege ist der Schutz des Volkseigentums. Unsere Richter und Staatsanwälte müssen erkennen, daß Personen, die sich am Volkseigentum vergehen, nicht nur asoziale Elemente sind, die auf Kosten des Volkes parasitär leben, sondern daß es Feinde der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sind, die deren wirtschaftlichen Grundlagen zu unterhöhlen suchen. Auch kleinste Entnahmen von Metall und sonstigen Rohstoffen sind ein großer Verlust für unsere Wirtschaft. Wir müssen erkennen lernen, daß der Dieb von Volkseigentum uns alle bestiehlt. Wir müssen immer wieder in die Betriebe gehen und den werktätigen Menschen sagen: wer Volkseigentum stiehlt, bestiehlt sich selbst. Um in dieser Richtung aufklärend wirken zu können, bedarf es großer Kenntnisse von den gesellschaftlichen 16;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 16 (NJ DDR 1951, S. 16) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 16 (NJ DDR 1951, S. 16)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die Ausrichtung der operativen Kräfte des insbesondere der Hi, auf die Verhinderung - ständiges Arbeitsprinzip bei allen operativen Prozessen.

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