Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 493

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 493 (NJ DDR 1950, S. 493); dung analoger Bestimmungen selbst zu finden. Tatsächlich ist da es sich ja nicht um ein neues Problem handelt die Rechtsprechung auch in dieser Weise verfahren, und es hat sich im Laufe der Jahre eine weitaus überwiegende Meinung dafür gebildet, daß unter Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, wonach der, der ein Verfahren in Gang setzt, bei Rücknahme des Antrages die Kosten zu tragen hat, auch bei Rücknahme des Güteantrages ein entsprechender Kostenbeschluß möglich ist. Dieser Auffassung ist auch in der Literatur allgemein zugestimmt worden mit der einzigen Ausnahme von Jonas-Pohle, der im Falle der Rücknahme des Güteantrages eine Kostenentscheidung für unzulässig hielt. Aber auch dieser Kommentar hat in seiner zur Zeit erscheinenden, von S c h ö n k e bearbeiteten 17. Auflage seine bisherige Auffassung aufgegeben und sich der herrschenden Meinung angeschlossen (Stein Jonas Schönke, § 499e Anm. II, vgl. auch die dort zitierte umfangreiche Rechtsprechung und Literatur). Wie Rammler zutreffend ausführt, entspricht diese herrschende Meinung auch durchaus der Billigkeit und dem Verkehrsbedürfnis, so daß im Gegensatz zu der Auffassung des AG Eisfeld kein Anlaß besteht, von ihr abzuweichen. Dr. Hans Nathan Gnadenerlaß im Arbeitslager Volkstedt Anläßlich der 750-Jahrfeier des Mansfelder Kupferbergbaues am 2. und 3. September 1950 wurde im Rahmen einer Feier für die Gefangenen der Volk-stedter Arbeitslager ein Gnadenerlaß des Justizministers des Landes Sachsen-Anhalt verkündet, durch den 28 Insassen, die sich durch ihre Arbeit im Schacht und durch Leistung von Übemormen besonders ausgezeichnet hatten, die Reststrafen, wobei es sich um Strafen von mehreren Monaten bis zu 1% Jahren Gefängnis handelte, in Bewährungsarbeit umgewandelt wurden. Bei der Feier waren die 500 Gefangenen, die z. Zt. in den Mansfelder Kupferschächten arbeiten, und das gesamte Vollzugspersonal der Arbeitslager anwesend. Der Vertreter der WB Mansfeld brachte den Gefangenen die Anerkennung der Werkleitung für ihre vorbildliche Arbeitsleistung zum Ausdruck. Der Referent des Justizministeriums in Halle, Möbius, richtete Worte der Anerkennung, aber auch der Mahnung und Besinnung an die Gefangenen. Zum Schluß seiner Ansprache gab er die Namen der durch den Gnadenerlaß Ausgezeichneten bekannt. Die Gefangenen waren von dem Ausmaß der Umwandlung in Bewährungsarbeit überrascht und gaben ihrem Dank und ihrer Freude durch lebhaften Beifall und Überreichung einer Adresse an den Justizminister der Deutschen Demokratischen Republik Ausdruck. Besonders erfreut waren diejenigen Gefangenen, die durch den Gnadenerlaß die Freiheit erlangten und noch am gleichen Tage aus dem Arbeitslager in das Ledigenheim des Werkes übersiedeln durften, um von nun an als Bewährungsarbeiter weiterhin im Werk tätig zu sein. Wie das Justizministerium in Halle mitteilt, hat sich die Maßnahme der Umwandlung der Strafe in Bewährungsarbeit außerordentlich gut auf den Geist und die Arbeitsfreudigkeit der übrigen Lagerinsassen ausgewirkt. Sie erkennen, daß gute Arbeitsleistungen, einwandfreie Führung, kameradschaftlicher Geist und kollektive Einsatzbereitschaft schon vor Ablauf der Strafzeit die Rückkehr in die Gesellschaft als ihr vollwertiges Mitglied eröffnen. Bei der Feier wurde die Veränderung sichtbar, die in der Einstellung der freien Arbeiter zur Arbeit der Strafgefangenen eingetreten ist. Als die ersten Gefangenen für die Mansfelder Schächte abgestellt wurden, stemmten sich die freien Arbeiter des Werkes gegen ihren Einsatz, weil sie glaubten, daß dadurch ihre Arbeit entwertet werde. Nachdem sie aber monatelang als Kumpels mit ihnen „vor Streb“ Arbeit, Mühe und Gefahr geteilt und sich von ihrer Einsatzwilligkeit und Arbeitsleistung überzeugt hatten, hat sich diese Einstellung grundlegend gewandelt. Ein Symptom für diese Wandlung ist die Eingabe freier Arbeiter des Werkes, die vor einigen Tagen beim Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik einging und in der diese im Hinblick auf den Gnadenerlaß für ein dem Gefangenenlager angehöriges Mitglied ihrer Arbeitsbrigade einen solchen Gnadenerlaß erbaten mit der Begründung, daß dieser Arbeiter zu den tüchtigsten im Schacht gehöre. An Stelle der früheren Ablehnung ist also ein vom kollektivem Arbeitsgeist erfülltes Zusammenarbeiten getreten. Aus diesen Erfahrungen sollte die Lehre gezogen werden; sie sollten Anlaß geben, zu prüfen, wie man den hier beschrittenen Weg noch wirksamer und auf noch breiterer Ebene verfolgen kann. Einzelgnadenerweise, die im Laufe eines Jahres in einem Gefangenenkollektiv erfolgen, können nicht dieselbe anspornende Wirkung haben wie solche gemeinschaftlichen Gnadenerweise in einer festlich umrahmten Feier vor versammelter Belegschaft, für die man besondere Gelegenheiten, etwa den Kampftag aller Werktätigen, den 1. Mai, oder den Feiertag der Gründung unserer Deutschen Demokratischen Republik, den 7. Oktober, wählen sollte. Paul H u ß o c k , Hauptreferent Seidenbau in den Vollzugsanstalten Eine wenig bekannte, jedoch volkswirtschaftlich bedeutungsvolle Aufgabe ist die Förderung der einheimischen Erzeugung von Naturseide. Für den Import dieses besonders für verschiedene technische Zwecke unentbehrlichen Rohstoffes müssen noch immer große Summen kostbarer Devisen ausgegeben werden. Dabei besitzen wir in der VVB Mitteldeutsche Spinnhütte, Plauen, eine modern eingerichtete Naturseidenspinnerei und -Weberei, deren Kapazität bisher nur zu einem kleinen Teil ausgenutzt wird. Von den verantwortlichen Regierungsstellen der Planung, der Landwirtschaft und der Industrie wurde daher alles unternommen, um den Seidenbau in der Deutschen Demokratischen Republik zu entwickeln. Auch die Justizverwaltung hat sich in den Dienst dieser volkswirtschaftlich wichtigen Aufgabe gestellt und ist seit 1948 mit ständig steigendem Erfolg bemüht, die Seidenraupenzucht in den Vollzugsanstalten einzuführen. So konnte im Jahre 1949 die beachtliche Menge von 248 kg Frischkokons abgeliefert werden, die im Jahre 1950 trotz Abgabe einiger Anstalten mit größeren Zuchten noch um 55% auf 387 kg gesteigert wurde. Besondere Anerkennung verdient die Vollzugsanstalt Cottbus, die mit über 100 kg abgelieferter Kokons an der Spitze steht. Durch den Austausch von Erfahrungen zwischen den Anstalten, durch bessere Vorbereitung und eingehende Beobachtungen war es möglich, auch die relativen Zuchtergebnisse zu erhöhen. Wurde 1949 von 10 gr Brut ein durchschnittlicher Ertrag von 9,750 kg Kokons erzielt, so ergab sich in diesem Jahr bereits ein Verhältnis von 10 gr : 13,650 kg, d. h. eine Steigerung von etwa 45%. In der Vollzugsanstalt Dreibergen-Bützow z. B. wurde eine neue Methode entwickelt: Anlegung eines Tagebuchs, an Hand dessen die Entwicklung der Raupen laufend überwacht werden konnte. Es wurden hier 31,010 kg Kokons von 10 gr Brut geerntet. Daß auch kleine Anstalten mit Erfolg Seidenbau betreiben können, zeigt das Beispiel des Gerichtsgefängnisses Kamenz, das 10 gr Brut aufzog und davon 27,100 kg Kokons abliefern konnte. Schwierigkeiten ergaben sich in der Beschaffung des zur Fütterung notwendigen Maulbeerlaubes. Für die diesjährige Aufzucht waren hierfür 15 000 bis 20 000 Maulbeersträucher erforderlich, womit der für die Vollzugsanstalten zur Verfügung stehende Bestand erschöpft ist. Die Neuanlage von Maulbeerkulturen wurde jedoch an allen geeigneten Stellen in Angriff genommen und verspricht für die nächsten Jahre eine weitere Erhöhung der Erträge. Für den erheblichen Beitrag, den so die Justizvollzugsanstalten bei der Einsparung wertvoller Devisen und bei der Entwicklung der heimischen Seidenraupenzucht leisten, hat die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, Fachabteilung Seidenbau, dem Justizministerium der Deutschen Demokratischen Republik ihren Dank ausgesprochen. Otto Schaefer, Referent;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 493 (NJ DDR 1950, S. 493) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 493 (NJ DDR 1950, S. 493)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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