Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 156

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 156 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 156);  Das Volkseigentum Von Dr. Heine Such, Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig (Schluß) III. Die Durchführung des Arbeitsprozesses 1. Das Besitz- und Verwendungsrecht der Werktätigen am Volkseigentum Das Wesen des Volkseigentums erschließt sich aus der Betrachtung vom Standpunkt des Volkes. Die Befugnisse derjenigen, die über es tatsächlich und rechtlich verfügen, ergeben sich aus einer Betrachtung von oben, also aus der Betrachtungsweise, auf die sich die Formaljurisprudenz allein beschränkte. Beim kapitalistischen Privateigentum sind diejenigen, die die von ihm erfaßten Sachen verwenden, Besitzdiener und diejenigen, die über die Rechte verfügen, Stellvertreter. Bei ■ ihm wird die Arbeit des Lohnarbeiters und des Angestellten genommen, d. h. angeeignet. Beim Volkseigentum gibt der Werktätige die Arbeit, allerdings nicht nach seiner Willkür, sondern im Rahmen der Richtlinien des Planes. In den Verordnungen der DWK, den Anordnungen der Hauptverwaltungen, den Arbeitsanweisungen der Vereinigung volkseigener Betriebe (WB) und des Leiters des Betriebes erhalten diese ihren immer konkreteren Inhalt. Als Angehöriger des souveränen Volkes hat der Werktätige Gelegenheit, unmittelbar oder durch seine staatlichen oder gesellschaftlichen Repräsentanten an der Ausarbeitung des Planes mitzuwirken. Seine Arbeitsdisziplin beruht, sobald er sich dessen bewußt wird, auf der bewußten freiwilligen Einordnung in das gemeinsame Werk. Dieser Sachlage entspricht es, ihn als den unmittelbaren Besitzer der ihm anvertrauten Arbeitsgeräte und -gegenstände der Produktionsmittel und der Produkte anzusehen. Er übt das Besitz- und Verwendungsrecht nicht zu persönlichem Nutzen und nicht nach persönlicher Willkür aus, sondern als Verwalter dieses Teiles des Volksvermögens. Der Inhalt dieses unmittelbaren Besitzes ist vom bürgerlichen Rechtsbewußtsein aus nicht faßbar, denn es ist sein Besitz, obwohl er nicht der Eigentümer ist. Es ist sein Besitz im gleichen Sinne wie die Angelegenheit aller seine Angelegenheit ist. Hierin kommt das neue Verhältnis des Menschen zum Produktionsmittel, das neue Eigentumsrecht, das neue Rechtsbewußtsein zum Ausdruck. Er ist nicht mehr vom Kapitalisten privat angeeignete Arbeitskraft, sondern Werktätiger, Mensch, der sich in bewußter, freier Disziplin als Glied in die gesellschaftliche Organisation der Arbeit einfügt. Werktätiger sein heißt, sich die Wirklichkeit des Volkseigentums bewußt machen. Der Bewußtseinsinhalt des Menschen spiegelt nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Vielfältigkeit bei jedem verschieden , d. h. im Kern das Eigentumsrecht, wider. Der Bewußtseinsinhalt bedingt die Fähigkeiten und die manuellen Fertigkeiten, denn auch letztere werden vom Gehirn gesteuert. Fähigkeiten und Fertigkeiten sind nur der qualitative Umschlag sich anhäufender und angehäufter wahrer Erkenntnisse. Hierin Hegt die Grunderkenntnis aller wissenschaftlichen Psychologie und Pädagogik. Wir sprechen vom bürgerlichen Juristen und vom bürgerlichen Menschen, weil bei diesen das Eigentumsrecht der kapitalistischen Produktionsweise, deren Wirklichkeit, als selbstverständlich, als ewig, als ohne Prüfung hingenommenes Vorurteil den Bewußtseinsinhalt bestimmt. Sie übersehen, daß alle Wirklichkeit und damit alle Wahrheit relativ ist, weil eine Grundeigenschaft alles Wirklichen die Veränderung ist. Ihre Blickrichtung geht daher nicht auf das Neue, das Kommende, das Werdende, sondern haftet am Gewordenen, das ihnen als das Einzige erscheint. Sie sind apolitische Juristen, weil Politik das Bewußtmachen des Neuen ist, um es gestalten zu können. Sie treiben reine Wissenschaft und sehen deshalb weder die Widersprüche des gesellschaftlichen Seins noch die ihres Denkens, das jene nur widerspiegelt. Bürgerliche Juristen sind nur halbe Juristen, weil die Aufdeckung der Widersprüche der Störungen, Interessenkonflikte die spezifische Betrachtungs- weise des Lebens durch den Juristen ist und der Grundwidenspruch der kapitalistischen' Produktionsweise unterhalb ihres Bewußtseins bleibt und weil ihr Blick auf die Interessenkonflikte beschränkt ist, die unter den Kapitalisten und innerhalb der kapitalistischen Staatsorganisation auftreten. In dem Maße erst, in dem der bürgerliche Mensch sich die Wirklichkeit des Volkseigentums bewußt macht, wird er sich zum Werktätigen wandeln. In dem Besitz- und Verwendungsrecht in dem hier bestimmten Sinne erschöpfen sich die Befugnisse des Werktätigen im Arbeitsproz'eß. Er ist in der Terminologie des bürgerlichen Rechts ausgedrückt nicht aktiv legitimiert, um die Besitzklagen zu erheben. (Es muß einer speziellen Betrachtung Vorbehalten bleiben, zu untersuchen, inwieweit diese Klagen, die ohnehin schon in der kapitalistischen Wirklichkeit ihre praktische Bedeutung als schneller Rechtsschutz eingebüßt haben, durch andere Rechtsmittel zu ersetzen sind.) Mit anderen Worten, der rationelle Kern des Begriffes des Besitzdieners (§ 860 BGB) bleibt erhalten. Der Werktätige wird aber, zum vollen Bewußtsein des neuen Eigentumsrechts gelangt, auch die volkseigenen Sachen und Rechte, die er nicht selbst im Arbeitsprozeß benötigt, als seine Sachen und Rechte ansehen. Dieses Bewußtsein wird, zur Gewohnheit geworden, dem Volkseigentum einen stärkeren Schutz geben als die Mittel der inhaltlich neuen Staatsgewalt, insbesondere der Justiz. Auch heute wirken ja die Rechte des privaten Besitzers gemäß § 859 BGB stärker durch ihr bloßes Vorhandensein als Mittel des Besitzschutzes als durch ihre tatsächliche Ausübung. 2. Die Rechtsstellung der Leiter der volkseigenen Betriebe Um die Rechtsstellung der Leiter der volkseigenen Betriebe darstellen zu können, bedarf es zunächst eines Überblickes über das, was das Gesetz unmittelbar und mittelbar über sie aussagt. Das gesamte volkseigene Vermögen ist in einzelne Vermögensmassen gegliedert, denen der Gesetzgeber die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gegeben hat. Die zonal von den Hauptverwaltungen der DWK oder länderweise von den Länderregierungen verwalteten industriellen Betriebe sind nach betriebsfachlichen Gesichtspunkten in Vereinigungen volkseigener Betriebe (WB) zusammengefaßt16), die gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die wirtschaftlichen Einrichtungen der Kreise und Gemeinden in den KWU17), die MAS in der „Verwaltung der MAS“18 *). Die WB, die KWU und die Verwaltung der MAS sind Anstalten des öffentlichen Rechts, also selbständige juristische Personen16). Daneben bestehen zur Zeit als volkseigene Handelsunternehmen die Handelsorganisation „Freie Läden“20), die Deutsche Kraftstoff- und Mineralöl-zentrale21), die Vereinigungen volkseigener Erfassungs-und Aufkaufbetriebe für tierische und pflanzliche Erzeugnisse22), die Deutsche Handelszentrale Holz2*) und vier Außenhandelsunternehmungen24). Die WB, die Städte, Gemeinden, Kreise, Genossenschaften, die VdgB25), der FDGB und sonstige demokratische Organisationen26) und die Sozialversicherungs- 10) Anlage A. 2 zum Befehl der SMAD Nr. 76/48 vom 23. April 1948. ZVOB1. 48/142. 17) § 1, VO über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise, vom 24. November 1948, ZVOB1. 48/558. 16) AO über die Verbesserung der Arbeit der MAS und Erweiterung der Hilfe für die Bauern mit Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen vom 9. März 1949, ZVOB1. 49/145 10) Bef. Nr. 76, Anlage A. I. 1 u. 2, KWUVO § 3. MASVO § 2. 20) Satzung d. HO vom 3. November 1948. § 1. 2TVOB1. 48/523. 2!) § 1, AO vom 23. Dezember 1948. ZVOBh 48/592. 22) § 2, AO vom 29. März 1949, ZVOB1. 49/244. 23) § 1, AO vom 10. April 1949, ZVOBl. 49/244. 24) Beschl. über die Errichtung von vier Außenhandelsunternehmungen vom 20. April 1949. § 1. ZVOB1. 49/291. 25) 2. VO zur Ausf. d. SMAD-Befehls Nr. 64 vom 28. April 1948, ZVOB1. 48/141. 26) AO über die Übertragung der volkseigenen Betriebe an die Rechtsträger des Volkseigentums vom 20. Oktober 1948, ZVOB1. 48/502. 156;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse sachkundige Hilfe und Unterstützung zu geben, die bis zur gemeinsamen Erarbeitung von Gesprächskonzeptionen und dgl. reichen kann. Bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer.

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