Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 113 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 113); Abgabe bezugsbeschränkter Erzeugnisse berechtigt sind. Hierbei ist aber zu beachten: a) Die Erfüllung der Ablieferungspflicht begründet für den Bauern noch keine Berechtigung zur Abgabe an nicht bezugsberechtigte Personen. Er kann, falls er das Übersoll nicht in der eigenen Wirtschaft verwendet, nur über die hierfür vorgesehenen Einrichtungen frei veräußern. b) Tauschgeschäfte sind dem Bauern versagt. Wie schon vor Erlaß der neuen Wirtschaftsstrafverordnung wird auch jetzt der Bauer mit seinen Selbstversorgerrationen als Erzeuger, also nicht als Letztverbraucher zu behandeln sein (vgl. Fuhrmann, Wirtschaftsstrafverordnung 1943 Anm. 21 zu § 1 a KWVO), so daß Tauschgeschäfte mit ihm grundsätzlich nicht unter die zwischen Letztverbrauchern erlaubten Handlungen fallen. c) Nicht jedem, der mit Tauschware angetroffen wird, kann man glauben, daß sein Vorsatz ausschließlich auf erlaubten Tausch gerichtet gewesen sei: Art und Menge der mitgeführten Tauschware, die Häufigkeit seiner Reisen, seine Lebensführung und ähnliche Umstände sind hierbei zu berücksichtigen, auch z. B., ob es sich um ein Gebiet handelt, in dem Erzeuger mit freiem Verfügungsrecht kaum anzutreffen sind. Diese Umstände können gegebenenfalls sehr wohl auf den allgemeinen Willen schließen lassen, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Abgabe dort zu beziehen, wo der höchste Gegenwert für die Tauschware geboten wird. Die gegenteilige Behauptung des Beschuldigten wird dann nur unter der Voraussetzung glaubhaft sein, daß er bestimmte legale Bezugsquellen benennen kann. Hermann Hirschfeld, Hauptreferent Justiz und Volkskontrolle Am 27. und 28. April 1949 fand in Leipzig eine Zonenkonferenz der Kontrollkommissionen und Volks-Kontrollausschüsse statt, an der auch der Präsident der D.1V, Max Fechner, teilnahm und auf der wesentliche, die Justiz und ihre Arbeit betreffende Fragen erörtert wurden. Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des Vorsitzenden der ZKK, Fritz Lange, über „die Aufgaben der Kontrollkommissionen und Volkskontrollausschüsse im Rahmen des Zweijahrplans“. Nachdem er einleitend auf die unterschiedliche Entwicklung in der Zeit nach 1918 und nach 145 hin-gewiesen, sowie über Erfahrungen in der Arbeit der seit 1946 gebildeten Kontrollausschüsse berichtet hatte, betonte er, daß nunmehr die Zeit der überwiegend kriminalistischen Tätigkeit der Volkskontrollausschüsse im wesentlichen abgeschlossen sei. Das habe seine Ursache einmal darin, daß infolge der zunehmenden Konsolidierung der allgemeinen Lebensbedingungen die Kriminalität zurückzugehen beginne, und zum anderen darin, daß die Arbeit von Polizei und Justiz, als der für diese Tätigkeit zuständigen staatlichen Organe, in der Zwischenzeit verbessert worden sei. Unter Hinweis darauf, daß die Periode, in der teilweise mit Improvisationen gearbeitet werden mußte, abgelaufen sei, und daß man schon seit längerer Zeit mit dem planmäßigen Aufbau einer Friedenswirtschaft begonnen habe, forderte er, daß das Hauptgewicht der Kontrolle auf die Innehaltung der Plandisziplin, auf die Beachtung der Planehrlichkeit gelegt werde, und stellte fest, daß die Kontrolle der Durchführung der Gesetze durch die aktive Einschaltung der Volkskontrollausschüsse eine wesentliche Voraussetzung für die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sei. Als Richtschnur für die Tätigkeit der Organe der Volkskontrolle führte er zweii bekannte Aussprüche Lenins an, nämlich: „Lieber weniger, aber besser!“ und „Siebenmal messen einmal abschneiden!“ Aus den Ausführungen Fritz Langes über das Verhältnis der Kontrollkommissionen und Volkskontrollausschüsse zu Polizei und Justiz sollen folgende Sätze zitiert werden: „Den Kontrollkommissionen Sind bei uns außerordentliche Vollmachten gegeben worden. Wenn auch nicht so umfassend, so sind die Vollmachten für die Kreiskontrollbeauftragten und für die Volksausschüsse nicht gering. Diese Vollmachten sind eine außerordentlich scharfe Waffe. Allzu häufiger Gebrauch stumpft die beste Waffe ab. Es wird deshalb notwendig sein, von diesen Vollmachten nur in den äußersten Fällen Gebrauch zu machen. Die Kontrollkommissionen und die Volkskontrollausschüsse sind keine Exekutive, keine Ersatzpolizei. Die Exekutive liegt bei der Polizei und die Rechtsprechung bei der Justiz. Ich empfehle den Mitgliedern und Angestellten der KontroUkommissionen, den Kreiskontrollbeauftragten und den Volkskontrollausschüssen gründlichstes Studium der Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, um Mißverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. Weder die ZKK noch die anderen Organe der Kontrolle haben das Recht, Gemeindeangestellte zu entlassen, Verhaftungen vorzunehmen oder Sachen zu beschlagnahmen oder sicherzustellen. Die ZKK und ihre Organe stellen fest und veranlassen, daß diedazu berufenen und befugten Organe die Maßnahmen durchführen, die die ZKK oder ihre Organe für notwendig befinden. Die Feststellungen der ZKK und ihre Organe entpfiichten die leitenden Personen in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz nicht von ihrer persönlichen Verantwortlichkeit . Die Aufgabe der ZKK und 'ihrer Organe ist nicht hauptsächlich die, irgendwelche Defraudanten, bestechliche Angestellte und sonstige kriminelle Schädlinge aufzuspüren, zu fangen und zu entlarven und der Bestrafung zuzuführen. Das ist Aufgabe der Kriminalpolizei und der Justiz . Die Hauptaufgabe der ZKK und ihrer Organe besteht nicht im „Sptitzbuben-greifen“, sondern im Verbessern! Deshalb sind alle Auffassungen, die in den Kontrollkommissionen eine sogenannte Überpolizei oder Überjustiz sehen, völlig falsch . Verbrecher fangen, ist Sache der Polizei, Verbrecher bestrafen, ist Sache der ordentlichen Gerichte. Wenn allerdings die Kontrollorgane im Verlauf ihrer Tätigkeit auf Verbrecher stoßen, die der Polizei bisher überhaupt nicht oder ungenügend bekannt waren, so sind die Polizeiorgane verpflichtet, entsprechend den Richtlinien. für die ZKK und ihre Organe, die mit der DVdl abgesprochen worden sind, deren Aufträge auszuführen. Es soll nicht meine Aufgabe sein, die Kriminalpolizei schulmeistern zu wollen, ich bitte aber zu überlegen: wieviel Zeit und Energie werden tagtäglich vergeudet zum Schutze des persönlichen Eigentums und wie wenig Aufmerksamkeit und Energie werden noch immer geschenkt dem Schutz des Volkseigentums! Es wird notwendig sein, daß die Kriminalpolizei mehr als bisher Kurs nimmt auf den Schutz des Volkseigentums und die Probleme des Zwei jahrplanes, weil nur so eine verständnisvolle Koordination im Sinne der Richtlinien zwischen Kontrollkommissionen und Polizei geschaffen werden kann. Auch das Verhältnis zur Justiz ist völlig klar. Die Kontrollkommissionen begrüßen die Erklärungen des Präsidenten der DJV, Max Fechner, über die Gesetzmäßigkeit . Der Prozeß gegen die Wirtschaftsverbrecher von Glauchau und Meerane hat bewiesen, daß die ordentlichen Gerichte wohl imstande sind, eine antifaschistische demokratische Justiz zu üben. Ünsere Justiz ist noch jung, auch sie weist noch, wie manch andere Institution, Fehler, Mängel und Schwächen auf, die in der Vergangenheit begründet liegen. Die Zahl der Volksrichter und Volksstaatsanwälte nimmt aber täglich zu und auch unter den älteren Richtern ist wachsendes Verständnis für die Aufgaben unserer Zeit zu beobachten. Das heißt nicht, daß wir gewillt sind, öffentliche Provokationen von Reaktionären hinzunehmen, die auf ihre „Unabsetzbarkeit“ spekulieren. Wir denken nicht daran, die Justizskandale der Weimarer Republik durch dieselben Provokateure im Richterornat bei uns wiederholen zu lassen Es ist selbstverständlich, daß 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 113 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 113 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen zur vorbeugenden Verhinderung derartiger Vorkommnisse, insbesondere der Teilnahme von jugendlichen mit den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der gegnerischen Kontaktpolitik und -tätigkeit ist nach wie vor eine Hauptaufgabe aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, die im Vortrag dargelegten Erkenntnisse und Probleme als Anregung zu werten, die konkrete Situation in der Untersuchungshaftanstalt kritisch zu analysieren und entsprechende Schlußfolgerungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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