Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 39

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 39 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 39); Hochschule für Belesen Cottbus Iibiiothek der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Berlin, den 12. Februar 1990 Teil I Nr. 7 Tag Inhalt Seite 5. 2. 90 Beschluß der Volkskammer fiber die Gewährleistung der Meinungs-, Informationsund Medienfreiheit , 39 5. 2. 90 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zu Aktivitäten der Partei Die Republikaner auf dem Territorium der DDR .40 5. 2. 90 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahlperiode der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 41 8. 2. 90 Verordnung fiber die Gewährung staatlicher Unterstützung und betrieblicher Aus- , gleichszahlung an Bürger während der Zeit der Arbeitsvermittlung 41 8. 2. 90 Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld 42 Beschluß der Volkskammer Uber die Gewährleistung der Meinungs-, Informationsund Medienfreiheit vom 5. Februar 1990 Zur allseitigen Durchsetzung der in der Verfassung vor allem in den Artikeln 27 Abs. 1 und 2; 28 Abs. 2; 30 Abs. 1, aber auch in Artikel 6 Abs. 5 festgelegten Grundrechte und -pflichten sowie zur Durchsetzung von Verpflichtungen der DDR aus internationalen Abkommen und Erklärungen zu --- den Grundrechten der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit sind sofortige Maßnahmen erforderlich. Die DDR fördert einen freien Informationsaustausch und eine breite internationale Zusammenarbeit im Bereich von Information und Kommunikation in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen des Völkerrechts, insbesondere der Konvention über zivile und politische Rechte von 1966, der KSZE-Schlußakte von 1975 und der UNESCO-Massenmediendekla-ration von 1978. Zu diesem Zweck faßt die Volkskammer folgenden Beschluß, der bis zum Erlaß von gesetzlichen Regelungen zu den Medien gilt: 1. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich um Informationen und Ideen aller Art, ungeachtet der Grenzen mündlich, schriftlich oder gedruckt, in Form von Kunstwerken oder durch jedes andere Mittel seiner Wahl zu bemühen, diese zu empfangen und mitzuteilen. 2. Es ist verboten, die Medien für Kriegshetze, Aufruf zur Gewalt, die Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß sowie für militaristische, faschistische, revanchistische und andere antihumanistische Propaganda zu mißbrauchen. Ebenso verboten sind Veröffentlichungen, die geeignet sind, die Würde des Menschen zu verletzen oder den Schutz der Jugendlichen und Kinder zu gefährden. ' 3. Aus der Wahmahme seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte auf freie und öffentliche Meinungsäußerung dürfen niemandem Nachteile erwachsen. 4. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR haben das Recht auf wahrhaftige, vielfältige und ausgewogene Information durch die Massenmedien. Das Recht auf Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptungen ist in demselben Medium zu gewährleisten. 5. Jegliche Zensur der Medien der DDR ist untersagt. 6. Die Medien haben alle Veröffentlichungen verantwortungsbewußt und sorgfältig auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen. Sie haben die Würde und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren. 7. Die öffentlichkeitswirksamen Mitarbeiter in den Medien sind persönlich für ihre Arbeit verantwortlich. Die Mitarbeiter der Medien haben das Recht, die Ausarbeitung eines Materials zu verweigern, wenn Themenstellung und Auftrag ihren persönlichen Überzeugungen widersprechen. Sie sind nicht verpflichtet, öffentlich Ansichten zu vertreten, die ihrer persönlichen Meinung zuwiderlaufen. Mitarbeiter der Medien haben das Recht, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Rahmen dieses Beschlusses alle ihnen notwendig erscheinenden Informationen einzuholen. Sie sind nicht verpflichtet, die Quellen ihrer Informationen offenzulegen. Ausnahmen sind' nur durch gerichtliche Entscheidung zulässig. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind strikt zu beachten. 8. Alle staatlichen Organe, Betriebe, Genossenschaften so- wie politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sind verpflichtet, den Medien alle Auskünfte zu erteilen, die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben und eine wahrheitsgetreue Information erforderlich sind. Sie unterstützen die Medien durch Informationsdienste jmd Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit. Einschränkungen der Informationspflicht sind nur durch Gesetz zulässig. 9. Alle staatlichen Organe, politischen Parteien und sonstigen gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die sozialen und ethnischen Minderheiten haben das Recht auf angemessene Darstellung in den Medien. Die Massen- Diese Ausgabe entbält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt und Stichwortverzeichnis für das Jahr 19S9;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit von entscheidender Bedeutung sind. Für die konsequente Durchsetzung der auf dem zentralen Führungsseminar insgesamt gestellten Aufgaben zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit umzusetzen haben. Durch ihre aktive Einbeziehung müssen sie den Inhalt voll verstehen und sich damit identifizieren. Wenn auch die Durchsetzung und vor allem die Qualität der Ausgangsmaterialien zur Gewinnung von nicht den Erfordernissen der politisch-operativen Arbeit. Völlig unzureichend ist die Nutzung der sich aus der und der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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