Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 192

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 192 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 192); 192 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 18. Juli 1987 Festlegungen des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zur Durchführung des Beschlusses des Staatsrates über eine allgemeine Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1. Die allgemeine Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik gilt für Personen, die vor dem 7. Oktober 1987 zu Strafen mit Freiheitsentzug oder zu Strafen ohne Freiheitsentzug rechtskräftig verurteilt worden sind. 2. Personen, die zu Strafen mit Freiheitsentzug verurteilt worden sind, werden aus dem Strafvollzug entlassen. Strafen sind nicht zu vollstrecken, wenn der Vollzug noch nicht begonnen wurde. Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel und Geldstrafe als Haupt- oder Zusatzstrafe) werden erlassen, soweit sie noch nicht verwirklicht sind. Andere Zusatzstrafen sowie gerichtlich angeordnete Maßnahmen der Wiedereingliederung bleiben bestehen. Schadensersatzforderungen werden von der Amnestie nicht berührt. 3. Ermittlungsverfahren gegen Personen und nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren, die vor dem 7. Oktober 1987 eingeleitet wurden, sind einzustellen, sofern keine dem Anliegen der Amnestie entgegenstehenden Ausschlie- ßungsgründe vorliegen und im Zeitraum bis zum Abschluß der Amnestie die allseitige Aufklärung der Straftat gewährleistet ist. 4. Die Entlassungen aus dem Strafvollzug und der Untersuchungshaft werden in der Zeit vom 12. Oktober bis zum 12. Dezember 1987 durchgeführt. Die Entlassungen sind gründlich vorzubereiten. Die Wiedereingliederung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Wiedereingliederung vom 7. April 1977. Die örtlichen Räte haben die Wiedereingliederung der amnestierten Bürger in das gesellschaftliche Leben durch die gleichberechtigte Eingliederung in den Arbeitsprozeß unter Beachtung der vorhandenen Qualifikation, die Unterstützung bei der Aufnahme und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, die wohnungsmäßige Unterbringung und die Organisierung der gesellschaftlichen Betreuung und Unterstützung zu sichern. 5. Werden amnestierte Personen innerhalb von 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ist die bisher nicht vollstreckte Strafe zusätzlich zu verwirklichen bzw. dem eingestellten Strafverfahren Fortgang zu geben. 6. Der Generalstaatsanwalt der DDR gewährleistet - in Zusammenarbeit mit den Leitern der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane die Durchführung der allgemeinen Amnestie und berichtet darüber dem Staatsrat. Berlin, den 17. Juli 1987 E. Honecker Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Abschaffung der Todesstrafe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Juli 1987 1. Der Staatsrat beschließt die Abschaffung der Todesstrafe in der Deutschen Demokratischen Republik. 2. Die dem entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen sind ab sofort nicht mehr anzuwenden. 3. Der Staatsrat unterbreitet gemäß Artikel 65 der Verfassung der DDR die entsprechenden Gesetzes Vorlagen der Volkskammer zur Beratung und Beschlußfassung. 4. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung durch den Vorsitzenden des Staatsrates der DDR in Kraft. Berlin, den 17. Juli 1987 Ber Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Juli 1987 1. Der Volkskammer wird vorgeschlagen, das Gerichtsverfassungsgesetz der DDR vom 27. September 1974 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: a) Das Oberste Gericht der DDR ist auch zuständig als Gericht zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Senate des Obersten Gerichts in erster Instanz in Strafsachen. b) Zu diesem Zweck ist beim Obersten Gericht ein Großer Senat zu bilden, der in' der Besetzung mit dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten als Vorsitzender und vier Oberrichtern oder Richtern vom Präsidium des Obersten Gerichts bestimmt wird. 2. Der Minister der Justiz wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obersten Gerichts und dem Generalstaatsanwalt der DDR den erforderlichen Gesetzentwurf für die Beratung und Beschlußfassung in der Volkskammer vorzubereiten. Berlin, den 17. Juli 1987 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates, der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin, 1020 Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -,80 M, Teil II 1,-M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten ,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten ,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten -.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten ,15 M mehr. Einzelbestellüngen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, SOIO. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Gerichten, der Staatsanwaltschaft sowie anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer sozialen Stellung einen gewissen Einfluß auf-andere Menschen und eine Leitbild!unktion besitzen, wirken selbst ein.stellungsprägend. Sie werden nachgsahmt, man identifiziert sich mit ihnen, sie belehren und unterweisen.

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