Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 25. Juni 1984 Industrie und des zuständigen Versorgungsbereiches eine Entscheidung zu treffen. §6 Aufschlüsselung durch die Fondsträger (1) Die Fondsträger halben die gemäß § 5 Absätze 3 und 4 erhaltenen Bilanzanteile auf die Bedarfsträger aufzuschlüsseln und darüber den VEB Flachglaskombinat Torgau innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bilanzanteile schriftlich zu informieren. (2) Über Veränderungen der auf die Bedarfsträger aufgeschlüsselten Bilanzanteile ist der VEB Flachglaskombinat Torgau unverzüglich zu informieren. §7 Bestellungen Die Bedarfsträger haben bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der mit den staatlichen Aufgaben übergebenen Bilanzanteile Jahresbestellungen untergliedert nach Quartalen für den Direktbezug an die Betriebe des VEB Flachglaskom-hinat Torgau, für den Bezug aus Importen an die Importleitbetriebe und für den Lagerbezug an die zuständigen VEB Baustoffversorgung zu übergeben. §8 Vertragsabschluß (1) Auf der Grundlage der mit den staatlichen Planauflagen festgelegten Bilanzanteile sind die Jahresverträge abzuschließen. (2) Die Jahresverträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der staatlichen Planauflagen zwischen Bedarfsträger und Lieferer (Direkt- und Lagerbezug) abzuschließen. Die gemäß § 32 Abs. 3 der Dritten Durchführungsverordnung vom 25. März 1982 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge über den Export und den Import (GBl. I Nr. 16 S. 333) benannten Importleitbetriebe haben die Jahresverträge mit den Bedarfsträgern bis zum 15. Dezember des dem Planjahr vorhergehenden Jahres abzuschließen. In ihnen sind Festlegungen über Sortiment, Menge, Qualität, Lieferzyklus und soweit dies nicht durch einen Koordinierungsvertrag gemäß Abs. 3 erfolgt ist auch über das Verfahren für eine gegebenenfalls erforderliche Konkretisierung der Leistung und der Leistungszeit zu treffen. (3) Das Verfahren der Konkretisierung der Leistung und Leistungszeit soll erzeugnisspezifisch in Koordinierungsverträgen zwischen dem VEB Flachglaskombinat Torgau und dem Fondsträger, bei Importmaterial unter Mitwirkung des Produktionsmittelhandels, vereinbart werden. (4) Die Jahresverträge sind quartalsweise zu spezifizieren und nach Monaten aufzugliedern. Dazu haben die Bedarfsträger Spezifikationsangebote spätestens bis zu folgenden Terminen den Lieferern zu übergeben: für das I. Quartal mit dem Abschluß des Jahresvertrages, für das II. Quartal bis 28. 2. des Planjahres, für das III. Quartal bis 31. 5. des Planjahres, für das IV, Quartal bis 31. 8. des Planjahres. (5) Die Lieferer sind verpflichtet, bis zu folgenden Terminen die Spezifikationsangebote zu bestätigen oder Gegenangebote zu unterbreiten: für das I. Quartal bis 20.12. des Vorjahres, für das II. Quartal bis 15. 3. des Planjahres, für das III. Quartal bis 15. 6. des Planjahres, für das IV. Quartal bis 15. 9. des Planjahres. (6) Die Fondsträger haben zu gewährleisten, daß die Spezi-fikatiorisangebote unter Berücksichtigung der verbraucherseitigen Bestandsentwicklung erfolgen. Überschreiten die Bestände die staatlichen Normative bzw. betrieblichen Vorratsnormen, haben die Fondsträger dem VEB Flachglaskombinat Torgau spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Quartals nachzuweisen, wie der Bestandsabbau im Folgequartal gewährleistet wird. Überschreiten die Spezifikationsangebote eines Fondsträgerbereiches die ihm erteilten Quartalsanteile oder abgestimmten Aufteilungen im Direkt- bzw. Lagerbezug, hat der Fondsträger spätestens 4 Werktage nach Erhalt der Aufforderung durch den VEB Flachglaskombinat Torgau bzw. den Produktionsmittelhandelsbetrieb zu entscheiden, welche Spezifikationsangebote abzulehnen oder zu reduzieren sind. §9 Fondsrückgabe und Kontrolle (1) Die von den Fondsträgern nicht benötigten Bilanzanteile sind dem VEB Flachglaskombinat Torgau unverzüglich, spätestens 14 Tage nach deren Feststellung, zurückzugeben und von diesem entsprechend der geltenden Ordnung plan-und bilanzwirksam zu machen. Über die Rückgabe sind die zuständigen Versorgungsbereiche zu informieren. (2) Der VEB Flachglaskombinat Torgau ist verpflichtet, die verbraucherseitige Bestandsentwicklung (einschließlich Baustellenbestände) kontinuierlich auszuwerten, gemeinsam mit den Fondsträgern bei der Bilanzdurchführung Bedarfsüberprüfungen und Bilanzkontrollen durchzuführen und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag einzuleiten. § 10 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1984 in Kraft und ist erstmalig für alle nach diesem Zeitpunkt abzugebenden Bestellungen und noch abzuschließenden Verträge, die 1984 zu erfüllen sind, sowie für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1985 anzuwenden. Berlin, den 15. Mai 1984 Der Minister für Glas- und Keramikindustrie Prof. Dr. G r ü n h e i d Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraßc 47, Telefon: 233 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1086 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf- Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil 10,80 M, Teil II1,- M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt. PostschlieBfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Sclbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138-1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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