Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 313

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 313 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 313); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 20. April 1982 313 (2) Die Erlaubnis zum Transport von Sprengmitteln und anderen Explosivstoffen ist 1. zur Ausfuhr durch den Herstellerbetrieb oder den zuständigen Außenhandelsbetrieb, 2. zur Einfuhr durch den zuständigen Außenhandelsbetrieb oder einen von ihm vertraglich gebundenen anderen Betrieb, 3. zur Durchfuhr vom Versender oder Empfänger über den VEB Kombinat DEUTRANS beim Ministerium des Innern schriftlich zu beantragen. (3) Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen gemäß Abs. 2 haben zu beinhalten: t Bezeichnung des Absenders, Bezeichnung des Empfängers, genaue Bezeichnung und Menge der zu transportierenden Sprengmittel und anderen Explosivstoffe, Art und nähere Bezeichnung des Transportmittels (beim Eisenbahntransport Wagennummer, beim Straßentransport polizeiliches Kennzeichen), Grenzübergangsstellen, vorgesehener Zeitpunkt des Passierens des Grenzüberganges beim Eisenbahntransport, Tag des Passierens der Grenzübergangsstelle beim Straßentransport. §5 Gebühren Für die Erteilung von Erlaubnissen werden entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften Verwaltungsgebühren erhoben.1 §6 Sprengmittelverwenderliste Das staatlich beauftragte Absatzorgan hat Eintragungen in die amtliche Sprengmittelverwenderliste gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes dem Ministerium des Innern zur Kenntnis zu geben. N ach weisführung §7 Nach weisführung bei der Herstellung Über Menge und Verbleib der hergestellten Sprengmittel und anderen Explosivstoffe ist ein Nachweis zu führen, der täglich nach Schichtschluß rechnerisch abzuschließen ist. Dies gilt auch für die Herstellung von ANO-Sprengstoffen in Verwenderbetrieben. Die Form der- Nachweisführung ist in Abstimmung mit der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei durch den Leiter des Betriebes bzw. der Einrichtung festzulegen. §8 Nachweisführung im Sprengmittellager Im Sprengmittellager ist ein Sprengmittellagerbuch über den Zugang, Abgang und Bestand von. Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln zu führen. Die Eintragungen sind sofort nach Zu- bzw. Abgang vorzunehmen. 9 Nachweisführung bei Sprengarbeiten Der Sprengberechtigte hat über den Empfang, die Verwendung und den in seiner Verwahrung verbleibenden Bestand von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln ein Sprengmittelnachweisbuch zu führen. Die Eintragungen in das Sprengmittelnachweisbuch sind unmittelbar nach Empfang, nach Abschluß der Ladearbeiten, nach Beendigung der Spren- 1 Z. Z. gilt die Anordnung vom 9. Juni 1978 über die Festsetzung von Verwaltungsgebührentarlfen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern (Sonderdruck Nr. 999 des Gesetzblattes). gung bzw. bei mehreren Einzelsprengungen nach Abschluß der Sprengarbeiten einer Schicht vorzunehmen. Vor Arbeitsschluß hat der Sprengberechtigte den buchmäßigen mit dem tatsächlichen Bestand zu vergleichen. §10 Sprengmittelnachweise (1) Sprengmittellagerbücher und Sprengmittelnachweisbücher sind durch das staatlich beauftragte Absatzorgan herauszugeben. Ihre inhaltliche Gestaltung ist mit dem Ministerium des Innern abzustimmen. (2) Die in den §§ 7 bis 9 genannten Nachweisunterlagen sind so aufzubewahren, daß sie den Kontrollorganen jederzeit vorgewiesen werden können. (3) Sprengmittellagerbücher sind, vom Tage der letzten Eintragung gerechnet, mindestens 5 Jahre und Sprengmittelnachweisbücher mindestens 1 Jahr im Betrieb aufzubewahren. §11 Kontrolle der Nachweisführung Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben zu gewährleisten, daß die Sprengmittellagerbücher mindestens monatlich und die Sprengmittelnachweisbücher mindestens wöchentlich einmal kontrolliert werden. Dabei sind die Eintragungen in den Nachweisbüchern mit dem tatsächlichen Bestand auf Übereinstimmung zu überprüfen. Dje Kontrollen sind in den Nachweisbüchern durch Unterschrift zu bestätigen. §12 Aus- und Weitergabe in Verwenderbetrieben (1) In Verwenderbetrieben dürfen Sprengmittel nur an Sprengmittelerlaubnisinhaber ausgegeben werden, die im gleichen Betrieb beschäftigt sind oder in dessen Auftrag arbeiten. Die Ausgabe von Sprengmitteln an Sprengmittelerlaubnisinhaber eines anderen Betriebes ist zulässig, wenn dazu eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit diesem Betrieb besteht. Diese Ausgabe ist im Sprengmittellagerbuch gesondert nachzuweisen. (2) Die Weitergabe von Sprengmitteln von einem Spreng-berechtigten an einen anderen Sprengberechtigten innerhalb eines Verwenderbetriebes darf nur auf Anordnung des zuständigen leitenden Mitarbeiters erfolgen und ist von diesem im Sprengmittelnachweisbuch des weitergebenden Sprengberechtigten zu bestätigen. Die Weitergabe von ANO-Sprengstoffen, die sich in Sprengmittelladefahrzeugen befinden, ist in einer betrieblichen Regelung festzulegen, die mit dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt und der zuständigen Bergbehörde abzustimmen ist. (3) Im Ausnahmefall können Sprengmittel auch an andere Betriebe und Einrichtungen weitergegeben werden, wenn diese in der amtlichen Sprengmittelverwenderliste eingetragen sind. Über die Weitergabe ist im Sprengmittellagerbuch Nachweis zu führen. Dem örtlich zuständigen Volkspolizei-Kreisamt ist darüber Mitteilung zu machen. Transport auf öffentlichen Verkehrswegen2 §13 Zum Transport zugelassene Sprengmittel (1) Es dürfen nur Sprengmittel transportiert werden, die gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes zugelassen oder zur Erprobung freigegeben bzw. gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes genehmigt sind. Für begründete Einzelfälle kann das Ministerium für Verkehrswesen eine mit der Obersten Bergbehörde abgestimmte Ausnahmegenehmigung erteilen. (2) Ausgenommen von den Bestimmungen des Abs. 1 ist der Transport von Sprengmitteln im Rahmen des Zulassungs- 2 Für den Transport innerhalb von Herstellerbetrieben gilt TGL 30165 und innerhalb von Verwenderbetrieben TGL 30651.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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