Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 273 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 273); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 6. April 1982 273 ihren Organen sowie den Ausschüssen der Nationalen j Front der DDR, insbesondere bei der Gewährleistung von j Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Städten und Gemeinden. §26 Aufgaben der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit den gesellschaftlichen Gerichten zusammen. Sie überprüft deren Beschlüsse, erhebt Einspruch gegen ungesetzliche Entscheidungen und wertet gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gerichten die Ergebnisse der Überprüfung aus. Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Gewerkschaften und die Gerichte bei der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte durch regelmäßige Informationen und bei der Schulung ihrer Mitglieder. §27 Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte (1) Die Volksvertretungen und ihre Räte in den Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden sichern in Zusammenarbeit mit dem Kreisgericht, den zuständigen Gewerkschaftsvorständen und -leitungen, der Staatsanwaltschaft, der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei und den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR die Auswertung der Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte für die kom- ' plexe Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Sie informieren in Zusammenarbeit mit den genannten Organen die gesellschaftlichen Gerichte über Probleme der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Verantwortungsbereich. (2) Die Volksvertretungen und ihre Räte in den Städten, Stadtbezirken und Gemeinden nehmen regelmäßig Berichte der Schiedskommissionen entgegen, werten ihre Erfahrungen aus und unterstützen ihre Tätigkeit. (3) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben die sachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Schiedskommissionen zu schaffen, die von den gesellschaftlichen Gerichten ausgesprochenen Geldbußen und Ordnungsstrafen unverzüglich zu erfassen, die erforderlichen Maßnahmen zum termingemäßen Einzug zu veranlassen und bei nicht fristgemäßer Zahlung Antrag auf Erklärung der Vollstreckbarkeit und Vdllstrek-kung nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung beim Kreisgericht zu stellen, für die Verwirklichung der von den gesellschaftlichen Gerichten bestätigten Verpflichtungen zur Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit Sorge zu tragen. §28 Aufgaben der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (1) Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen arbeiten mit den Konfliktkommissionen eng zusammen. Sie nehmen ihre Verantwortung für die regelmäßige Anleitung der Konfliktkommissionen und die Qualifizierung ihrer Mitglieder insbesondere dadurch wahr, daß sie die Schulung der Mitglieder organisieren, Berichte der Konfliktkommissionen entgegennehmen, ihre Tätigkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit analysieren und die besten Erfahrungen verallgemeinern. (2) Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen werden bei der Erfüllung dieser Aufgaben von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes unterstützt; Sie werten regelmäßig mit den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen aus und sorgen dafür, daß sie für die Verbesserung der Leitungstätigkeit im Betrieb genutzt werden. §29 Aufgaben der Betriebsleiter (1) Die Betriebsleiter haben die Konfliktkommissionen allseitig zu unterstützen und sie über Probleme der Entwicklung des Betriebes zu informieren, die für ihre Tätigkeit von Be- deutung sei d. Die Generaldirektoren der Kombinate und die Betriebsleiter werten die Erfahrungen der Konfliktkommissionen aus und nutzen sie für die Verbesserung- der Leitungstätigkeit. Dabei arbeiten sie mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zusammen. (2) Die Betriebsleiter haben die sachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen in ihrem Betrieb zu schaffen. §30 Aufgaben der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB (1) Die Kreisvorstände des FDGB nehmen ihre Verantwor-träig für die regelmäßige Anleitung der Konfliktkommissionen und die Qualifizierung ihrer Mitglieder insbesondere dadurch wahr, daß sie mit Hilfe von Schulungen, Rechtskonferenzen, Erfahrungsaustauschen und Analysen gute Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen verallgemeinern und ihre Wirksamkeit erhöhen. Sie sichern, daß die betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen und ihre Organe ihre Aufgaben gegenüber den Konfliktkommissionen erfüllen. (2) Die Kreisvorstände des FDGB werden bei der Erfüllung dieser Aufgaben von der Staatsanwaltschaft und den Kreisgerichten unterstützt. Sie arbeiten mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zusammen. (3) Die Bezirksvorstände des FDGB sichern, daß die Kreisvorstände des FDGB ihre Aufgaben gegenüber den Konfliktkommissionen erfüllen. §31 Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (1) Die Ausschüsse der Nationalen Front der DDR in den Städten und Gemeinden arbeiten mit den Schiedskommissionen zusammen und fördern die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Sie informieren die Schiedskommissionen über die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens der Bürger und unterstützen Hausgemeinschaften bei der Übernahme von Erziehungsaufgaben. (2) Die Ausschüsse der Nationalen Front der DDR in den Städten und Gemeinden nutzen die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen für die politische Massenarbeit zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Städten und Gemeinden. §32 Aufgaben der Vorstände von Produktionsgenossenschaften (1) Die Vorstände haben die in der Produktionsgenossenschaft tätigen gesellschaftlichen Gerichte zu unterstützen und ihre Erfahrungen auszuwerten. (2) Die Vorstände haben die sachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte zu schaffen. §33 Würdigung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte (1) Die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen und die Ausschüsse der Nationalen Front der DDR haben das Recht, Vorschläge für die Würdigung der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen zu unterbreiten oder diese Würdigung selbst vorzunehmen. (2) Die Betriebsleiter, die Räte der örtlichen Volksvertretungen, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte würdigen die verdienstvolle Tätigkeit von Konflikt- und Schiedskommissionen und von einzelnen ihrer Mitglieder. (3) Die Würdigung erfolgt insbesondere durch Anerkennungsschreiben, Sach- und Geldprämien, Ehrenurkunden des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministers der Justiz, Auszeichnungen der Nationalen Front der DDR, die Verleihung der Ehrennadel der Organe der Rechtspflege oder der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege sowie durch andere gesellschaftliche und staatliche Auszeichnungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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