Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1982 Teil I (GBl. I Nr. 1-41, S. 1-654, 14.1.-23.12.1982).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1982, Seite 269 (GBl. DDR I 1982, S. 269); ?./**** /r r. .CP- ; ;; *u& *4s fci WJ ?/$ u w .f / ? r/ i fj 111 j 11 y} U $**?? u a fc i 5J u vo. i r 6 o Ci) s c i *i u v?- * i * i 3fA GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik {j\ (SM ?&i-e&64 .cU-i 269 1982 Berlin, den 6. April 1982 Teil I Nr. 13 Tag Inhalt Seite 25. 3. 82 Gesetz ueber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - 269 12. 3. 82 Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik ueber die Taetigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissionsordnung 274 12. 3. 82 Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik ueber die Taetigkeit der Schiedskommissionen Schiedskommissionsordnung 283 Gesetz ueber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG -vom 25. Maerz 1982 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen ?1 (1) Gesellschaftliche Gerichte sind die Konfliktkommissionen und die Schiedskommissionen. (2) Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, die Bildung, die Wahl, die Zustaendigkeit, die Grundsaetze der Arbeitsweise und die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte. (3) Die Taetigkeit, Arbeitsweise und Unterstuetzung der Konflikt-und Schiedskommissionen werden durch Beschluesse des Staatsrates naeher bestimmt. Hinsichtlich der Konfliktkommissionen ist der Bundesvorstand des FDGB vorschlagsberechtigt. (4) Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege im Sinne des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften sind gesellschaftliche Gerichte entsprechend diesem Gesetz. ?2 (1) Die gesellschaftlichen Gerichte ueben im Rahmen der ihnen durch Gesetz uebertragenen Aufgaben Rechtsprechung aus. Sie wirken in ihrer gesamten Taetigkeit Ursachen und Bedingungen entgegen, aus denen Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen entstehen koennen. (2) Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden gewaehlt, berichten ueber ihre Taetigkeit und sind abberufbar. (3) Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung unabhaengig. Sie sind nur an die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. ?3 (1) Die Taetigkeit der gesellschaftlichen Gerichte foerdert gesellschaftliche Aktivitaeten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Staedten und Gemeinden. Sie ist darauf gerichtet, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung sowie das sozialistische Eigentum zu schuetzen, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Buerger zu schuetzen, zu wahren und. durchzusetzen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewusstsein der Buerger zu festigen, ihre Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts zu foerdern und ihre Unduldsamkeit gegenueber nicht gesellschaftsgemaessem Verhalten zu verstaerken. (2) Die Konfliktkommissionen uebermitteln die Erfahrungen aus ihrer Taetigkeit den Betriebsleitern sowie den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen. Sie unterstuetzen damit die Leiter bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung fuer.die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie die Gewerkschaften bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zur Mitwirkung an der Ausgestaltung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts und bei der Ausuebung der gesellschaftlichen Kontrolle ueber dessen Einhaltung. (3) Die Schiedskommissionen uebermitteln die Erfahrungen aus ihrer Taetigkeit den oertlichen Volksvertretungen und deren Organen in den Staedten und Gemeinden, den Ausschuessen der Nationalen Front der DDR sowie den Vorstaenden der Produktionsgenossenschaften. Sie unterstuetzen sie damit bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung fuer die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihrem Bereich. 2. Kapitel Bildung und Wahl ?4 Bildung der Konfliktkommissionen (1) Konfliktkommissionen werden in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung, in kooperativen Einrichtun-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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