Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 324 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 324); 324 Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 10. Dezember 1980 Wärmeenergiebedarfs haben sie die Übereinstimmung zwischen Zweig- und Territorialentwicklung herzustellen. (3) Die Räte der Bezirke und Kreise bilden zur Koordinierung der territorialen energiewirtschaftlichen Aufgaben und zur Gewährleistung der Zusammenarbeit der an der Erfüllung dieser Aüfgaben beteiligten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe und Energielieferer Energiekommissionen. (4) Die Räte der Bezirke haben das Recht, Betriebe in ihrem Territorium zu beauflagen, feste Brennstoffe über den Eigenbedarf hinaus einzulagern, soweit die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können. Die Auflagen können nicht Herstellern fester Brennstoffe erteilt werden. §n (1) Der Minister für Kohle und Energie bestimmt die zur operativen Steuerung, Regelung sowie ständigen Überwachung von zusammenwirkenden Anlagen zur Erzeugung und Fortleitung von Elektroenergie, Gas oder Wärmeenergie erforderlichen operativen Leitungsorgane. Die operative Leitung erfolgt auf der Grundlage der Bilanzen nach wissenschaftlich-technischen Gesichtspunkten und technisch-ökonomischen Notwendigkeiten unter Beachtung der Qualitätsanforderungen. Bei Elektroenergie und Importerdgas sind die Verpflichtungen aus dem internationalen Verbundbetrieb zu erfüllen. (2) Die zuständigen operativen Leitungsorgane sind insbesondere berechtigt und verpflichtet, 1. die geplante Fahrweise der Erzeugungs- und Fortleitungsanlagen entsprechend den Erfordernissen zu verändern; 2. über planmäßige und operative Außerbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Hauptausrüstungen des Versorgungssystems zu entscheiden; 3. die Einstellung von Schutz- und Regeleinrichtungen an von ihnen auszuwählenden Energieanlagen festzulegen und entsprechend den Erfordernissen zu verändern; 4. die Aufklärung der Ursachen von Störungen an Ener- t gieerzeugungs- und Energiefortleitungsanlagen von den Betreibern mit Fristsetzung zu fordern. (3) Die operativen Leitungsorgane für Elektroenergie sind außerdem berechtigt und verpflichtet, in bezug auf Heizkraftwerke Absenkungen der Vorlauftemperaturen unter Beachtung der Versorgungspflicht gegenüber der Bevölkerung anzuweisen sowie über Versuche in Energieanlagen, die die Versorgungszuverlässigkeit des Verbundsystems beeinflussen können, zu entscheiden. (4) - Es ist unzulässig, ohne Einwilligung des operativen Leitungsorgans den Betriebszustand von Hauptausrüstungen des Versorgungssystems zu verändern oder Schutz- und Regeleinrichtungen an Energieanlagen der Nomenklatur eines operativen Leitungsorgans anzubringen oder deren festgelegte Einstellung zu verändern, es sei denn, die Maßnahme ist geboten, um eine akute Gefährdung von Menschen oder volkswirtschaftlich bedeutenden Sachwerten zu beheben. Es ist weiter unzulässig, Versuche an Elektroenergieanlagen, die die Versorgungszuverlässigkeit des Verbundsystems beeinflussen können, ohne Einwilligung des operativen Leitungsorgans für Elektroenergie durchzuführen. (5) Für den Probebetrieb von Energieumwandlungs- und Energiefortleitungsanlagen gelten spezielle Vorschriften. §12 (1) Temperaturstufen und (als Angebots- oder Abgebotsstufen) Versorgungsstufen werden vom zuständigen operativen Leitungsorgan aufgerufen, nachdem Entscheidungen gemäß § 3 Abs. 5 eingeholt oder getroffen wurden. (2) Bei wesentlicher negativer Abweichung der Außenlufttemperaturen von den langfristigen Mittelwerten ist der Verbrauch von Elektroenergie, Gas oder Wärmeenergie nach Aufruf von Temperaturstufen entsprechend den vorgegebenen Limiten planmäßig zu reduzieren. Für die Zeit der Wirk- ■ samkeit der-Temperaturstufen werden in Abhängigkeit von den Limiten die Leistungsanteile gesperrt und die Lieferansprüche der Energieabnehmer sowie die Lieferpflicht der Energielieferer vertragswirksam vermindert. (3) Kann durch den Einsatz der verfügbaren Erzeugungsleistung und anderer Aufkommensquellen der Bedarf zeitweilig nicht gedeckt werden, ist der Verbrauch an Elektroenergie, Gas oder Wärmeenergie nach Abgebotsstufen einzuschränken, die die Stabilität der Versorgungssysteme mit der unter den gegebenen Bedingungen geringsten Minderung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichern. (4) Die für die Versorgungsbereiche verantwortlichen Staatsorgane legen fest, wie die Energieabnehmer ihres Bereiches in die Temperatur- und Versorgungsstufen einzubeziehen sind. Das Ministerium für Kohle und Energie hat dazu Einordnungsgrundsätze zu übergeben. (5) Die operativen Leitungsorgane sind berechtigt und verpflichtet, beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Gefahrenabschaltungen anzuweisen. (6) Beim Aufruf von Temperatur- und Abgebotsstufen und Anweisungen von Gefahrenabschaltungen entfällt für die Energielieferer die Informationspflicht gemäß den Rechtsvorschriften über das Vertragssystem der sozialistischen Wirtschaft.1 §13 (1) Die Versorgung mit festen und flüssigen Brennstoffen ist mit den festgelegten Maßnahmen operativ zu leiten, wenn das zur Überwindung außergewöhnlicher Versorgungssituationen gemäß § 3 Abs. 5 entschieden wurde. Die Energielieferer haben ihre Abnehmer von der Entscheidung und ihrer Aufhebung unverzüglich zu unterrichten; die Mitteilung kann auf den .Zeitpunkt des Beginns bzw. der Beendigung der operativen Leitung der Versorgung beschränkt werden. (2) Operative Leitungsorgane sind: 1. das bilanzbeauftragte Organ für feste Brennstoffe in bezug auf die Groß- und Spezialabnehmer fester Brennstoffe und die Bereitstellung der festen Brennstoffe gegenüber den Bezirken für Abnehmer gemäß Ziff. 3; 2. das bilanzbeauftragte Organ für flüssige Brennstoffe in bezug auf die von den Herstellern direkt zu versorgenden Abnehmer flüssiger Brennstoffe; 3. die Räte der Bezirke in bezug auf alle anderen Abnehmer fester und flüssiger Brennstoffe; 4. der VEB Kombinat Minol in bezug auf flüssige Brennstoffe bei der Bereitstellung gegenüber den Bezirken für die Abnehmer gemäß Ziff. 3. (3) Die Räte der Bezirke haben über Abs. 2 Ziff. 3 hinaus bei der Festlegung operativer Leitung das Recht, Betriebe in ihrem Territorium zu beauflagen, feste Brennstoffe zur Deckung eines dringenden Bevölkerungsbedarfs zeitweilig bereitzustellen. Sie haben unverzüglich für die Auffüllung der Vorräte der Beauflagten in der entsprechenden Brennstoffart und -Sorte zu sorgen. (4) Die Auflagen gemäß Abs. 3 sind vorher mit dem bilanzbeauftragten Organ für feste Brennstoffe abzustimmen und mit dem übergeordneten-Organ des Betriebes zu beraten, es sei denn, die Dringlichkeit gestattet keinen Aufschub. Die Auflagen können nicht Herstellern fester Brennstoffe erteilt werden. (5) Die Räte der Bezirke sind berechtigt, bestimmte Aufgaben bei der operativen Leitung an die Räte der Kreise zu übertragen. (6) Das operative Leitungsorgan ist berechtigt, den Austausch des bisher eingesetzten Energieträgers entsprechend der beim Energieabnehmer möglichen Anlagenfahrweise festzulegen, wenn das als eine operative Maßnahme zur Überwindung einer außergewöhnlichen Versorgungssituation vorgesehen oder zugelassen ist. Der Energieabnehmer ist ver- 1 Z. Z. gilt der § 81 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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