Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 198

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 198 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 198); 198 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. Juli 1979 §1 Die Anlage 1 zu § 15 sowie zu den Abschnitten II und V der Elften Durchführungsbestimmung vom 12. Dezember 1968 zum Zollgesetz, Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr Genehmigungsverfahrensordnung (GBl. II Nr. 132 S. 1057) wird um die Ziffer 38 ergänzt: „38. Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Solle Vierte Änderung1 der Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. Juli 1979 Gemäß § 9 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Ergänzung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht : In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S- 272) wird der Abschnitt 2 „Von der Ausfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen:“ um folgende. Position erweitert: Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ Diese Änderung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Solle 1 Dritte Änderung vom 30. November 1976 (GBl. I Nr. 43 S. 502) Dritte Änderung1 der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. Juli 1979 Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Zweiundzwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Aus-und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut (GBl. I Nr. 28 S. 274) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Ergänzung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht : In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S. 275) wird der Abschnitt 1 „Von der Ausfuhr als Umzugs- und Erbschaftsgut sind ausgenommen:“ um folgende Position erweitert: „Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ Diese Änderung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Sölle * 1 2 3 4 Anordnung über die Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für Kernanlagen Kernanlagen-Genehmigungsanordnung vom 21. Juni 1979 Auf Grund der §§ 6, 9 bis 11 und 29 der Strahlenschutzverordnung vom 26. November 1969 (GBl. II Nr. 99 S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt das Verfahren zur Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für Kernanlagen. §2 Strahlenschutzgenehmigung (1) Die Strahlenschutzgenehmigung gemäß § 6 der Strahlenschutzverordnung für den Betrieb einer Kemanlage wird erteilt, wenn der Nachweis erbracht ist, daß die Kemanlage die Forderungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes erfüllt, den Anforderungen an die nukleare Sicherheit entspricht und die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb gegeben sind. (2) Die Strahlenschutzgenehmigung ist Bestandteil der Genehmigungsdokumentation der Investition und ersetzt nicht Zustimmungen und Genehmigungen anderer Staatsorgane. (3) Die Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung erfolgt in 5 Etappen a) Zustimmung zum Standort einer Kemanlage b) Zustimmung zur Errichtung einer Kemanlage c) Zustimmung zur Inbetriebnahme einer Kemanlage d) Zustimmung zum Dauerbetrieb einer Kemanlage e) Zustimmung zur Stillegung einer Kemanlage. Die Zusammenfassung aufeinanderfolgender Etappen bei der Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung sowie die Erteilung von Zustimmungen für Teilanlagen kann von dem Verantwortlichen beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beantragt werden. (4) Die Zustimmungen gemäß Abs. 3 sind beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz schriftlich zu beantragen. Den Anträgen sind in zweifacher Ausfertigung die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Anforderungen \ 1 Zweite Änderung vom 7. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 37 S. 427);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen-. Die Untersuchungshaft an Jugendlichen ist entsprechend ihren alters- und entwicklungsbedingten Besonderheiten zu vollziehen. Die inhaltliche Gestaltung der erzieherischen Einflußnahme auf Jugendliche während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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