Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 220

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 220 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 220); 220 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 7. Juli 1978 Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Präsidenten geregelt. §13 (1) Dem Präsidenten stehen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung Vizepräsidenten zur Seite. (2) Das Amt ist zur Lösung seiner Aufgaben in Hauptabteilungen und Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Amtes werden vom Ministerrat bestätigt. (3) Der Präsident legt die Verantwortung der Vizepräsidenten, die Aufgaben der Struktureinheiten, die Art und Weise ihres Zusammenwirkens sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Amtes sowie in Funktionsplänen fest. (4) Zur Durchführung der in den Rechtsvorschriften geregelten Verfahren vor dem Amt bestehen Prüfungs- und Recherchestellen, Spruchstellen und Schlichtungsstellen. Über ihre Zusammensetzung entscheidet der Präsident des Amtes. (5) Beim Amt besteht ein Senat. Er hat die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung durch die Prüfungs- und Recherchestellen, Spruchstellen und Schlichtungsstellen in den Verfahren vor dem Amt zu sichern. Die Mitglieder des Senats werden durch den Präsidenten ernannt und abberufen. (6) Das Amt gibt Bekanntmachungen und Mitteilungen heraus. Es ist Herausgeber von Fachzeitschriften in seinem Verantwortungsbereich. §14 (1) Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Amt wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten vertreten. Die Vizepräsidenten sind berechtigt, das Amt im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Amtes oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Präsidenten schriftlich erteilten Vollmachten das Amt vertreten. §15 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 31. Juli 1963 über das Statut des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 68 S. 547) außer Kraft. Berlin, den 15. Juni 1978 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Statut der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Beschluß des Ministerrates vom 16. Juni 1978 §1 (1) Die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR (nachstehend Akademie genannt) ist eine wissenschaftliche Bildungs- und Forschungseinrichtung des sozialistischen Staates. (2) Die Akademie untersteht dem Ministerrat. Der Vorsitzende des Ministerrates legt die sich hieraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse fest. (3) Die Akademie ist verantwortlich für die Hochschulausbildung von Staatsfunktionären und die Qualifizierung leitender Kader der Staatsorgane. Sie erfüllt Forschungsaufgaben zur Weiterentwicklung der Staats- und Rechtsordnung sowie zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Tätigkeit der Staatsorgane. (4) Grundlage der Tätigkeit der Akademie sind die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. Die Lehr- und Forschungsarbeit erfolgt in Durchführung der vom Ministerrat festgelegten Aufgaben. (5) Die Akademie arbeitet bei der Lösung ihrer Aufgaben eng mit den zuständigen Staatsorganen, den wissenschaftlichen Institutionen der DDR und der sozialistischen Bruderländer zusammen. (6) Das wissenschaftliche Potential sowie die materiellen und finanziellen Fonds der Akademie sind für die Erreichung hoher Leistungen in Lehre und Forschung effektiv einzusetzen. §2 (1) Die Akademie hat die Aus- und Weiterbildung von Staatsfunktionären auf hohem politischem und fachlichem Niveau zu gewährleisten. Die Bildung und Erziehung an der Akademie dient der ständigen klassenmäßigen Stärkung des sozialistischen Staatsapparates, der Erhöhung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse der Leiter und Mitarbeiter der Staatsorgane und der Entwicklung ihrer politischen und fachlichen Fähigkeiten, schöpferisch die Politik der marxistisch-leninistischen Partei im Interesse der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur weiteren Festigung der Arbeiter-und-Bau-ern-Macht und der ständigen Erhöhung ihres internationalen Ansehens zu verwirklichen. (2) Die Aus- und Weiterbildung von Staatsfunktionären an der Akademie erfolgt durch das staats- und rechtswissenschaftliche Hochschulstudium, die Hochschulweiterbildung, in Kurzlehrgängen für leitende Kader der Staatsorgane, im Organisierten Selbststudium und in anderen Formen. (3) Die Qualifizierung der Abgeordneten sowie die marxistisch-leninistische Weiterbildung der Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates ist durch die Akademie allseitig zu unterstützen. Entsprechend den Festlegungen der zuständigen Staatsorgane hat sie die erforderlichen Materialien auszuarbeiten und den zentralen sowie den örtlichen Staatsorganen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. (4) Zur Sicherung eines hohen Niveaus der Ausbildung und Erziehung im Organisierten Selbststudium arbeitet die Akademie mit den Betriebsakademien der Räte der Bezirke zusammen. (5) Die Akademie unterstützt die Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoemle“, Weimar, zur Gewährleistung eines hohen Niveaus der staats- und rechtswissenschaftlichen Fachschulausbildung. §3 (1) Die Aufgaben der Forschung werden entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR und den vom Ministerrat bestätigten Forschungsplänen durchgeführt. (2) Die Forschung konzentriert sich insbesondere: auf grundlegende Entwicklungsprobleme des sozialistischen Staates entsprechend den Erfordernissen der Leitungstätigkeit des Ministerrates; auf die weitere Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung durch die systematische Schaffung eines wissenschaftlichen Vorlaufes für die Gesetzgebung, die Mitwirkung an der Ausarbeitung von Gesetzen und anderen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

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