Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 225

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 225 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 225); 225 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 16. Kapitel Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts §291 Staatliche und betriebliche Kontrolle (1) Die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und die Betriebsleiter haben im Rahmen ihrer Leitungstätigkeit die Einhaltung des Arbeitsrechts in ihren Verantwortungsbereichen zu kontrollieren. Sie sind verpflichtet, bei Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen die Gesetzlichkeit wiederherzustellen, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen zu treffen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. (2) Die örtlichen Volksvertretungen und deren Räte tragen eine hohe Verantwortung für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium und üben hierzu die Kontrolle aus. Sie nutzen dabei die Kontrollergebnisse der Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Räte der Bezirke und Kreise bzw. Stadtbezirke kontrollieren die Einhaltung des Arbeitsrechts in ihrem Territorium unabhängig von der Unterstellung der Betriebe. Sie sind berechtigt, bei Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom zuständigen Leiter oder Organ die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu verlangen. Sie können fordern, daß die Verantwortlichen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften disziplinarisch bzw. materiell zur Verantwortung gezogen oder andere geeignete Erziehungsmaßnahmen angewendet werden. (3) Die Staatsanwaltschaft sowie andere staatliche Kontroll-und Aufsichtsorgane kontrollieren im Rahmen der ihnen durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Einhaltung des Arbeitsrechts. §292 Gesellschaftliche Kontrolle (1) Die Gewerkschaften üben durch ihre Vorstände und Leitungen und andere gewerkschaftliche Organe sowie durch den Einsatz von Arbeiterkontrolleuren die gesellschaftliche Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts aus. (2) Die Vorstände und Leitungen der Gewerkschaften sind berechtigt, von den zuständigen Leitern Auskünfte und Stellungnahmen anzufordern und in Unterlagen einzusehen. Sie können bei Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen fordern, daß die Gesetzlichkeit wiederhergestellt wird und die Verantwortlichen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften disziplinarisch oder materiell zur Verantwortung gezogen, Ordnungsstrafverfahren eingeleitet oder andere geeignete Erziehungsmaßnahmen angewendet werden. Der zuständige Leiter hat innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitzuteilen, was auf Grund der gewerkschaftlichen Forderung veranlaßt wurde bzw. aus welchen Gründen ihr nicht gefolgt werden kann. (3) Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend haben das Recht, gemeinsam mit den Vorständen und Leitungen der Gewerkschaften die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Förderung und zum Schutz der werktätigen Jugend zu kontrollieren. (4) Die Gewerkschaften und die Leitungen der Freien Deutschen Jugend führen ihre Kontrollen über die Einhaltung des Arbeitsrechts in enger Zusammenarbeit mit den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion durch. §293 Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch die Gewerkschaften 1 (1) Die Kontrolle über den Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben wird vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund durch die Arbeitsschutzinspektionen ausgeübt. Ausgabetag: 22. Juni 1977 (2) Zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben haben die Arbeitsschutzinspektoren des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes das Recht, Arbeitsstätten, Betriebsanlagen und -einrichtungen jederzeit zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Auskünfte zu verlangen sowie Ermittlungen über Ursachen von Gefährdungen für Leben und Gesundheit, von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen durchzuführen. (3) Die Arbeitsschutzinspektoren sind berechtigt, dem Betriebsleiter Auflagen zur Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu erteilen und ihn zu beauflagen, Arbeitsmittel einschließlich Anlagen unverzüglich stillzulegen, wenn das Leben von Werktätigen unmittelbar gefährdet ist oder die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung besteht. §294 Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch staatliche Organe (1) Die Kontrolle, Anleitung und Überwachung auf bestimm- ten Gebieten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wird durch spezielle staatliche Organe ausgeübt. Sie haben im Rahmen ihrer in Rechtsvorschriften geregelten Zuständigkeit insbesondere das Recht, Arbeitsstätten, Betriebsanlagen und -einrichtungen jederzeit zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Auskünfte zu verlangen, Ermittlungen durchzuführen und an Untersuchungen teilzunehmen. Sie sind berechtigt, dem Betriebsleiter Auflagen zur Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu erteilen und ihn zu beauflagen, Arbeitsmittel einschließlich Anlagen unverzüglich stillzulegen, wenn das Leben von Werktätigen unmittelbar gefährdet ist oder die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung besteht. ‘ (2) Die staatlichen Organe des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind verpflichtet, mit den gewerkschaftlichen Kontrollorganen und den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion eng zusammenzuarbeiten. §295 V erant Wörtlichkeit bei Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter, die schuldhaft arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzen, werden entsprechend den Rechtsvorschriften disziplinarisch, materiell, ordnungsstrafrechtlich bzw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. 17. Kapitel Entscheidung von A r b e i t s s t r e i t f ä 11 e n und von Streitfällen auf dem Gebiet der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten §296 Grundsätze (1) Werktätige und Betriebe haben das Recht, die Hilfe der Organe zur Entscheidung von Arbeitsstreitfällen und Sozialversicherungsstreitfällen in Anspruch zu nehmen. (2) Die Organe zur Entscheidung von Arbeitsstreitfällen und Sozialversicherungsstreitfällen haben die Aufgabe, zur Festigung und Entwicklung sozialistischer Arbeitsverhältnisse in;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren. Bei der Feststellung von Interessen dritter Personen oder von Gefahrenmomenten für die Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen stellen die genannten Beispiele gestalteter Anlässe und hierauf beruhende Offizialisierungsmaßnahmen durch strafprozessuale Prüfungshandlungen grundsätzlich nur verallgemeinerungsunwürdige Einzelbeispiele dar.

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