Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 753

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 753 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 753); 1975 Berlin, den 23. Dezember 1975 Teil I Nr. 47 Tag Inhalt Seite 4.12. 75 Statut des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Beschluß des Ministerrates 753 11.12.75 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Festlegungen zur Durchführung des Staatshaushaltsplanes 757 25.11. 75 Anordnung über Allgemeine Bedingungen der Staatsbank der Deutschen Demokrati- schen Republik für die Kontoführung und 'die Durchführung des Zahlungsverkehrs Geschäftsbedingungen der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik 757 25.11.75 Anordnung über den Scheckverkehr ■ , 760 17.11. 75 Anordnung Nr. 2 über den [Postscheck- und Postspargirodienst PcKtecheäiordnung 762 27.11. 75 Siebente Durchführungsbestimmung zur Standardisierungsverordnung Standardi- sierung von Forderungen zur Gewährleistung der sozialistischen Landeskultur und des Umweltschutzes 763 14.11. 75 Anordnung über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr 764 Statut des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Beschluß des Ministerrates vom 4. Dezember 1975 §1 (1) Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (nachfolgend Ministerium genannt) ist das Organ des Ministerrates zur Leitung und Planung der Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft. Es verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Repuhiik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. Die Tätigkeit des Ministeriums ist auf die Verwirklichung der Grundsätze der Bündnispolitik der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern gerichtet, um die beschlossenen Maßnahmen zur Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und für den planmäßigen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden mit höchstem Nutzen für die gesamte Gesellschaft zu vollziehen. x (2) Das Ministerium ist verantwortlich für die Leitung und Planung der Nutzung des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds ; der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, der Pflanzenzüchtiing und des Pflanzenschutzes; der Produktion und Verarbeitung tierischer Erzeugnisse, der Tierzucht und des Veterinärwesens; der Forstwirtschaft; des Landbaus und des Meliorationsbaus; der Instandhaltung der Landtechnik und der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion; des landtechnischen Anlagenbaus; des Jagdwesens; der Binnenfischerei; der Pferdezucht und des Pferderennsports. (3) Das Ministerium gewährleistet die weitere Entwicklung der LPG und GPG, der anderen sozialistischen Genossenschaften (im folgenden LPG und GPG genannt), der VEG, der kooperativen Einrichtungen sowie der Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Es leitet die weitere sozialistische Intensivierung sowie den Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Standortverteilung der Produktion beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden. (4) Die Aufgaben des Ministeriums umfassen vor allem die konsequente Verwirklichung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen sowie in langfristigen Plänen festgelegten wirtschaftspolitischen Ziele zur weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität; die Schaffung aller Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen; die Entwicklung der volkswirtschaftlich langfristig bestimmenden Faktoren für das weitere Wachstum der Produktion auf dem Wege der Intensivierung durch zielstrebige Entwicklung von Wissenschaft und Technik, umfassende Planung und Vorbereitung der Investitionen, Gewährleistung stabiler Kooperationsbeziehungen, weitere Nutzung der Möglichkeiten der Konzentration und Kombination und Entwicklung der Spezialisierung und Arbeitsteilung sowie durch die umfassende Erschließung und Nutzung aller Reserven; die weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration; die Erfüllung der Exportaufgahen mit hoher Qualität und Rentabilität. Das Ministerium hat dabei die effektivste Nutzung des Arbeitszeitfonds, des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds, der vorhandenen Grundmittel sowie der zur Verfügung stehenden Investitionen zu sichern. Auf dieser Grundlage ist;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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