Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 723

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 723 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 723); Gesetzblatt Teil I Nr. 44 Ausgabetag: 26. November 1975 723 §4 (1) Vorschlagsberechtigt sind die Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. (2) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung. (3) Der Minister für Nationale Verteidigung erläßt Bestimmungen über den Verfahrensweg zur Verleihung der Ehrentitel. §5 Die Verleihung der Ehrentitel erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung am 1. März, dem Tag der Nationalen Volksarmee, am 7. Oktober, dem Tag der Republik, oder unmittelbar nach der gezeigten Leistung. §6 (1) Zu jedem Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie von 5 000 M. (2) Es können jährlich bis zu 20 Ehrentitel „Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee“ und bis zu 5 Ehrentitel „Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR“ verliehen werden. (3) Die finanziellen Mittel sind vom Ministerium für Nationale Verteidigung zu planen. §7 (1) Die Medaille der Ehrentitel ist rund, Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von 35 mm. Auf der Vorderseite ist eine Handfeuerwaffe, verbunden mit der Truppenfahne der Nationalen Volksarmee bzw. der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik, abgebildet. Beide sind mit einem Lorbeerzweig unterlegt. Auf der Rückseite befinden sich die Worte „Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee“ bzw. „Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR“, die oben und unten mit einem Lorbeerzweig abgeschlossen werden. (2) Die Medaille wird an einer fünfeckigen Spange getragen. Die Medaillenspange zum Ehrentitel „Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee“ ist mit einem dunkelblau-weiß gestreiften Band und die zum Ehrentitel „Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR“ mit einem dunkelgrün-weiß gestreiften Band bezogen (4 Streifen dunkelblau bzw. dunkelgrün und 3 Streifen weiß). Die Gesamtbreite des Bandes beträgt 24 mm. (3) Die Interimsspange ist rechteckig (24 mmX13 mm) und mit dem gleichen Band wie die Medaillenspange bezogen. §8 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform ist obligatorisch. (2) Das Tragen der Medaille an der Uniform zu besonderen Anlässen erfolgt auf Anweisung. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird auf der linken oberen Brustseite getragen. §9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluß vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen Aus-. zug - (GBl. I Nr. 17 S. 173). über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen vom 6. November 1975 Zur Verwirklichung des Rechts der Bürger, ihre Interessen durch gemeinsames Handeln in Vereinigungen entsprechend den Grundsätzen und Zielen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wahrzunehmen, wird folgendes verordnet: §1 (1) Vereinigungen im Sinne dieser Verordnung sind organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Erreichung gemeinsamer Ziele. (2) Vereinigungen können tätig werden, wenn sie in ihrem Charakter und ihrer Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, ein geistig-kulturelles oder ein anderes gesellschaftliches Bedürfnis für ihre Tätigkeit besteht und diese den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften nicht zuwiderläuft. §2 (1) Vereinigungen bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Anerkennung. Mit der staatlichen Anerkennung sind Vereinigungen rechtsfähig. (2) Über die staatliche Anerkennung von Vereinigungen entscheiden : a) der Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Stadt- oder Landkreises, wenn sich die Tätigkeit der Vereinigungen auf den Stadt- oder Landkreis beschränkt; b) der Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Bezirkes, wenn sich die Tätigkeit der Vereinigungen über mehrere Kreise des Bezirkes erstreckt; c) der Leiter der Hauptabteilung Innere Angelegenheiten des Ministeriums des Innern, wenn sich die Tätigkeit der Vereinigungen über mehrere Bezirke erstreckt, es sich um Vereinigungen mit internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der Deutschen Demokratischen Republik handelt. (3) Die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen kann durch besondere Rechtsvorschriften bestimmt werden. §3 (1) Die beabsichtigte Gründung einer Vereinigung ist beim Fachorgan des Rates des Stadt- oder Landkreises bzw. des Bezirkes bzw. zentralen staatlichen Organ, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter sowie die Zielstellung der Vereinigung berührt wird (nachfolgend zuständiges Fachorgan bzw. zuständiges zentrales staatliches Organ genannt), schriftlich anzumelden. (2) Gründungshandlungen sind erst nach der Bestätigung der Anmeldung durch das zuständige Fachorgan bzw. zuständige zentrale staatliche Organ zulässig und innerhalb von 3 Monaten abzuschließen. §4 (1) Jede Vereinigung muß nach ihrer Gründung eine Leitung sowie ein Statut, eine Satzung oder Ordnung (nachfolgend Statut genannt) haben. (2) Die Leitung muß aus mehreren, entsprechend dem Statut gewählten Personen bestehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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