Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 96 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 96); 96 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Januar 1975 § 294 Frist der Hauptverhandlung Die Hauptverhandlung zur Entscheidung über den Protest oder die Berufung hat spätestens vier Wochen nach Eingang der Akten bei dem Rechtsmittelgericht, bei beschleunigten Verfahren und bei Verfahren, in denen auf Haftstrafe erkannt wurde, unverzüglich stattzufinden. Kann die Frist wegen besonderer Gründe nicht eingehalten werden, sind diese von dem Vorsitzenden in den Akten zu vermerken. § 295 Benachrichtigung von der Hauptverhandlung (1) Der Angeklagte und sein Verteidiger sowie die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eines jugendlichen Angeklagten sind vorn Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen. (2) Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen des Angeklagten oder seine Vorführung anordnen. Die Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten ist stets zu prüfen. Der inhaftierte Angeklagte hat, wenn sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet wird, keinen Anspruch auf Anwesenheit. (3) Wird das persönliche Erscheinen eines inhaftierten Angeklagten nicht angeordnet, ist ihm ein Verteidiger zu bestellen. § 296 Mitwirkung der Bürger (1) Das Rechtsmittelgericht hat unter Berücksichtigung des Uberprüfungscharakters des Rechtsmittelverfahrens eine differenzierte Mitwirkung der Bürger zu gewährleisten und, insbesondere bei Durchführung einer eigenen Beweisaufnahme, unter diesem Gesichtspunkt den Ort der Hauptverhandlung zu bestimmen. (2) . Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger oder gesellschaftliche Verteidiger haben das Recht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch dann am Rechtsmittelverfahren mitzuwirken, wenn sie an der Verhandlung erster Instanz nicht teilgenommen haben. (3) Beabsichtigt das Rechtsmittelgericht, ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durchzuführen, hat es den Vertreter des Kollektivs, der an der Hauptverhandlung erster Instanz teilgenommen hat, zu laden, wenn dessen Mitwirkung zur Aufklärung des Sachverhalts oder aus anderen Gründen notwendig ist. (4) Für den Fall der Durchführung einer eigenen Beweisaufnahme ist der gesellschaftliche Ankläger oder der gesellschaftliche. Verteidiger, der an der Hauptverhandlung erster Instanz teilgenommen hat, ebenfalls zu laden. Anderenfalls ist der gesellschaftliche Ankläger oder der gesellschaftliche Verteidiger vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen Hauptverhandlung § 297 (1) Nach dem Beginn der Hauptverhandlung hält der Berichterstatter seinen Vortrag über das bisherige gerichtliche Verfahren. (2) Hierauf werden der Staatsanwalt sowie der Angeklagte und sein Verteidiger mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört. Wer das Rechtsmittel eingelegt hat, wird zuerst gehört § 298 (1) Das Protokoll über die Verhandlung erster Instanz und andere dem Urteil erster Instanz zugrunde liegende Schriftstücke werden verlesen, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. (2) Das Gericht kann, soweit dies erforderlich ist, ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durchführen, wenn der Angeklagte anwesend ist. § 299 Urteil und Beschluß (1) Die Hauptverhandlung schließt mit der Verkündung des Urteils oder des Einstellungsbeschlusses. (2) Das Urteil lautet: 1. auf Zurückweisung des unbegründeten Rechtsmittels; 2. auf Abänderung des angefochtenen Urteils; 3. auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz oder ein benachbartes Gericht gleicher Ordnung. Hat das Gericht unter Verletzung des § 30 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder der §§ 4, II Absatz 2 oder 14 Absatz 1 Ziffer 2 der Militärgerichtsordnung entschieden, wird die Sache an das zuständige Gericht verwiesen. (3) Die Einstellung des Verfahrens durch Beschluß kann unter den gleichen Voraussetzungen ausgesprochen werden wie bei den Verfahren erster Instanz (§§ 247 bis 249). § 300 Notwendige Aufhebung und Zurückverweisung Das angefochtene Urteil ist aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, wenn 1. das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; 2. das erkennende Gericht nach § 30 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder §§ 4, 11 Absatz 2 oder 14 Absatz 1 Ziffer 2 der Militärgerichtsordnung sachlich unzuständig war; 3. die Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten, dessen Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat; 4. das Urteil auf Grund einer Hauptverhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind; 5. die Vorschriften über das Recht auf Verteidigung verletzt worden sind. § 301 Selbstentscheidung (1) Beruht das angefochtene Urteil auf ungenügender Aufklärung oder unrichtiger Feststellung des Sachverhalts und hat das Gericht ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durch geführt, kann es das angefochtene Urteil abändem und in der Sache selbst entscheiden. (2) Ergibt sich auf Grund der Hauptverhandlung, daß das Urteil im Schuld- oder Strafausspruch abzuändem ist, kann das Gericht selbst entscheiden, wenn 1. keine höhere als die in erster Instanz erkannte Strafe auszusprechen ist; 2. eine höhere als die in erster Instanz erkannte Strafe oder eine Zusatzstrafe auszusprechen ist, sofern der Protest zuungunsten des Angeklagten eingelegt und dieser anwesend ist (3) Das Gericht muß selbst entscheiden, wenn der Angeklagte ohne weitere tatsächliche Erörterungen freizusprechen ist; das gleiche gilt, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abzusehen ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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