Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 273 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 273); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 21. Juni 1973 273 2. Von der Ausfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen: . Personaldokumente und andere Ausweise; Funksende- und -empfangsanlagen sowie Ersatz- und Zubehörteile dazu; Magnettonbänder und andere Tonträger (außer Schallplatten) sowie alle anderen visuell nicht lesbaren Datenträger; Briefmarken, Landkarten, Filme, Fotoplatten und Fotopapier; gültige und ungültige Zahlungsmittel und Münzen; Wertpapiere; Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus; Produktionsmittel; Mineralien aller Art; Umzugs- und Erbschaftsgut; Kunstgegenstände, Archivgut und sonstige Gegenstände, die nach den Rechtsvorschriften zum Schutze des Kunstbesitzes der Deutschen Demokratischen Republik und des Besitzes an wissenschaftlichen Dokumenten und Materialien ausfuhrverboten sind; Antiquitäten und Antiquariate; Arzneimittel aller Art, die in der DDR rezeptpflichtig sind; feuerfeste und hitzebeständige Glaswaren aller Art für Haushalt, Wissenschaft und Technik („Saale-Glas“ des VEB Jenaer Glaswerk und anderer Herstellungsbetriebe); Bleikristall, Zier- und Gebrauchsporzellan, optische Geräte, Rohfedern, Bettfedern, Daunen; Schuh waren aller Art; Patent-, Konstruktions-, Erfindungs- und Forschungsunterlagen ; Arbeits- und Berufsbekleidung aus Textilien und Ledermaterialien; Kinder- und Babybekleidung; Gardinen und Gardinenstoffe aus synthetischen Materialien; Untertriko-tagen aller Art; Bettwäsche und Bettwäschestoffe. Andere Textilien, soweit ihr Gesamtwert pro Geschenksendung 60 M übersteigt; Fleisch und Fleischwaren aller Art, tierische und pflanzliche Fette und öle; Milchpulver und Eier; Zucker, Spargel, Aal; Gegenstände, die über den Rahmen üblicher Einzelhandelseinheiten hinaus ausgeführt werden sollen; alle nach dem Weltpost vertrag und dem Postpaketabkommen, anderen internationalen Konventionen und Vereinbarungen, den allgemeingültigen Rechtsvorschriften der DDR verbotenen Gegenstände. Berlin, den 14. J.uni 1973 Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anordnung über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. Juni 1973 Auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird folgendes angeordnet: 1. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und andere Personen mit Wohnsitz- in der Deutschen Demokratischen Republik im Rentenalter, Invalidenrentner sowie Sozialunterstützungsempfänger erhalten die zulässige Zahl von Einfuhrgeschenksendungen ohne Zollerhebung. 2. Die im § 7 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz vorgesehene Zollerhebung wird für Einfuhrgeschenksendungen aus der BRD ausgesetzt. 3. Die im § 7 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz vorgesehene Zollerhebung wird für Einfuhrgeschenksendungen aus Westberlin ausgesetzt. 4. Diese Anordnung tritt am 21. Juni 1973 in Kraft. Berlin, den 14. Juni 1973 Der Minister für Außenwirtschaft Solle Einundzwanzigste Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz Änderung des Genehmigungsverfahrens für die Ein-und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vom 14. Juni 1973 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 (1) Die Einfuhr der folgenden Gegenstände ist auf allen Verkehrswegen zugelassen: 1. Fotopapier sowie Filme, Fotoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte) und Diapositive, wenn deren Inhalt bzw. deren Einfuhr den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger nicht widerspricht; 2. Schallplatten, soweit sie Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartsschaffens betreffen.- (2) Die eingeführten Gegenstände unterliegen der Prüfung durch die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik, die entsprechend den vorstehenden Grundsätzen über die Zulassung zur Einfuhr entscheidet. e §2 Kaffee darf bis zu I 000 g genehmigungs- und gebührenfrei eingeführt werden. §3 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 21. Juni 1973 in Kraft. (2) Entgegenstehende Festlegungen der Elften Durchführungsbestimmung vom 12. Dezember 1968 zum Zollgesetz (GBl. II Nr. 132 S. 1057) und der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1972 zum Zollgesetz (GBl. II Nr. 51 S. 571) werden gleichzeitig aufgehoben. Berlin, den 14. Juni 1973 Der Minister für Außenwirtschaft Solle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist jedoch stets zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt.

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