Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 559

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 559 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 559); Gesetzblatt Teil II Nr. 49 - Ausgabetag: 23. August 1972 559 8. Gefahrenstellen und ihre Kennzeichnung, 9. Badeverbote, 10. Weisungsrecht des Aufsichtspersonals. §5 (1) Der Rechtsträger ist verpflichtet, alle für den Schwimm- und Badebetrieb notwendigen Rettungsund Hilfsgeräte sowie Einrichtungen zur Ersten-Hilfe-Leistung materiell und finanziell zu planen und diese bereitzustellen (Anlage). (2) Die Rettungs- und Hilfsgeräte sind ständig einsatzbereit zu halten. Sie müssen für alle Badenden sichtbar und an leicht erreichbarer Stelle aufbewahrt werden. §6 Die Turn-, Sport- und Spielgeräte sind vor Beginn jeder Badesaison zu überprüfen und laufend instand zu halten. §7 Arbeitsplätze, Verkehrswege und Fußböden sind unfallsicher anzulegen, zu erhalten und während der Dauer der Benutzung ausreichend zu beleuchten. Fußmatten und Läufer müssen aus hygienisch einwandfreiem und leicht zu reinigendem Material bestehen und sind zu befestigen. §8 ‘ (1) Die Abgrenzung zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerteil muß deutlich sichtbar und 1 m vor dem Beginn des Schwimmerteils angeordnet sein. Das Material für die Absperrung muß korrosionsfrei sein und Verletzungsgefahren ausschließen. Absperrketten sind nicht zulässig. An der Absperrung zum Schwimmerteil ist der Hinweis „Nur für Schwimmer“ und die Wasser-tiefe sichtbar anzubringen. (2) In Schwimm- und Badeanlagen an natürlichen Gewässern (Binnen- und Boddengewässer und Ostseeküste) ist die seeseitige Schwimmgrenze gut sichtbar durch gelbe Bojen zu markieren. Der Abstand zwischen den einzelnen Bojen soll höchstens 100 m betragen. (3) An den wasserbaulichen Anlagen (Buhnen, Molen, Brücken, Stege) sind Rettungsringe oder Rettungsbälle mit 15 m Wurfleine leicht erreichbar anzubringen. Besondere Gefahrenstellen im bzw. unter Wasser sind durch beschriftete Bojen zu markieren bzw. durch Hinweisschilder an Land zu kennzeichnen. Zu den Gefahrenstellen zählen u. a. alte Brücken- und Buhnenpfähle, Wracks, Felsen oder ständige Sogstellen im Bereich wasserbaulicher Anlagen. §9 (1) Der Boden der Nichtschwimmer-, Lehrschwimm-und Durchschreitebecken sowie des Nichtschwimmerteils in Mehrzweckbedien, der umlaufenden Fußspülrinnen, die Oberfläche des Beckenumganges als auch die Trittstufen der Einsteigleitern, der Raststufen, der Startblöcke und der Treppen sind rutschfest zu gestalten. (2) Schwimmanlagen müssen am Beckenrand entlang der Längsseiten durchlaufende Festhaltemöglichkeiten haben. (3) Die Einsteigleitern ins Wasser müssen mindestens 50 cm breit sein. Die Holme müssen aus korrosionsfreiem Material mit einem Durchmesser von etwa 5 cm bestehen. Ein Holm muß 75 cm und der andere 105 cm über den Beckenrand bzw. bei Freibädern über die Stegoberfläche hinausragen. Die Trittstufen der Leitern müssen etwa 8 cm breit sein und mindestens 15 cm von der Wand abstehen. Der obere Auftritt muß bündig und ohne Zwischenraum mit dem Beckenumgang sein. Die Leitern müssen von Algenansatz frei gehalten werden. Einsteigleitem und Fußbodenroste dürfen nicht aus Holz sein. III. Schlußbestimmung §10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. August 1972 Der Staatssekretär für Körperkultur und Sport Weißig Anlage zu vorstehender Anordnung Mindestforderungen zur Ausstattung von Schwimm- und Badeanlagen zur Vorbeugung von Unfällen und Sicherung notwendiger Rettungsmaßnahmen und Erster-Hilfe-Leistungen ABC Unfallhilfestelle im gesonderten Raum mit nachfolgender Ausstattung: x x x 1 Medikamentenschrank, zweiteilig 1 Mehrzweckschrank 1 Tisch 3 Stühle 1 Waschgelegenheit 1 Handtuchhalter 1 Liege 1 Trage 1 Abfalleimer 1 Unfalltagebuch und Unfallprotokolle Funk- oder Fernsprechanlage mit Amtsanschluß X X X Mundbeatmungsgerät X X X Für Krankentransportfahrzeug geeigneter Zufahrtsweg X X X Rettungsringe und -bälle (Ekazell orange) X X X Rettungsstange etwa 3 m X X Rettungsleine mit Gurt X Rettungsboot X Akustische und optische Signalmittel Lautsprecheranlage X X Batteriemegaphon X X X Rufhorn bzw. Signalpfeife X X X Dienstflagge X X Sturmball X;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 559 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 559) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 559 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 559)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X