Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 547

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 547 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 547); i.Kumvt;iüii(iiüuiui& Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 547 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 14. November 1969 I Teil II Nr. 89 Tag Inhalt Seite 15.10. 69 Verordnung über das Statut des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen 547 23.10. 69 Anordnung Nr. 2 über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- wirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft 553 Berichtigung 553 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik i 553 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 554 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 554 Verordnung über das Statut des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 15. Oktober 1969 I. Stellung und Verantwortung des Ministeriums §1 (1) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (nachstehend Ministerium genannt) ist das Organ des Ministerrates für die Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Ministerium verwirklicht seine Aufgaben auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Das Ministerium hat die ständige aktive Mitwirkung aller Hoch- und Fachschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter, Studenten, Arbeiter und Angestellten bei der Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens zu sichern. Es arbeitet eng mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend und mit den zentralen staatlichen Organen, insbesondere mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technik zusammen. (4) Das Ministerium hat durch seine Führungstätigkeit dazu beizutragen, daß zwischen den Universitäten, Hoch- und Fach-. sell ulen (nachstehend Hoch- und Fachschulen ge- nannt) und der Praxis die sozialistische Gemeinschaftsarbeit entwickelt wird daß eine enge Verflechtung zwischen Forschung, Produktion, Aus- und Weiterbildung und sozialistischer Erziehung erfolgt daß die Hochschulforschung der Volkswirtschaft und der Entwicklung der Wissenschaften dient und daß auf der Grundlage einer modernen Wissenschaftsorganisation Pionier- und Spitzenleistungen erreicht werden und darauf aufbauend die Lehre nach neuesten Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik gestaltet wird. §2 (1) Ausgehend von der Prognose der Entwicklung der Gesellschaft, der Volkswirtschaft, der Wissenschaft, der gesamtgesellschaftlichen Bildung sowie des Bedarfs und der Entwicklung des Bestandes an Hoch- und Fachschulkadern ist das Ministerium für die Ausarbeitung und ständige Vervollkommnung der Prognose und der strategischen Linie für die Entwicklung des Hoch- und Fachschulwesens verantwortlich. Das Ministerium gestaltet den Perspektivplan als Hauptsteuerungsinslru-ment des Hoch- und Fachschulwesens. Es hat die Einheit von Politik, Ökonomie, Ideologie, Wissenschaft und Kultur im Hoch- und Fachschulwesen und eine hohe Effektivität der Arbeit auf allen Gebieten zu gewährleisten. (2) Das Ministerium verwirklicht die Konzentration der zentralen staatlichen Planung und Leitung auf die strukturbestimmenden Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung und der Forschung. Es sichert die einheitliche komplexe Planung der Zulassungen der Studenten und des Absolventenaufkommens, der Investitionen, des Arbeitskräfte- und Lohnfonds und der Haushalts-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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