Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 167); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1961 Berlin, den 11. August 1961 Nr. 15 Tag 11.8.61 Inhalt Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen des Friedensvertrages Seite 167 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen des Friedensvertrages. Vom 11. August 1961 Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik stimmt der vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates und Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Dr. Lothar Bolz, abgegebenen Stellungnahme der Regierung zu den Fragen des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages zu. Seit der Grundsatzerklärung, mit der der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Walter Ulbricht, den „Friedensplan des deutschen Volkes“ vor der Volkskammer begründete, ist die gefährliche Entwicklung in Westdeutschland, die den Abschluß eines Friedensvertrages zur unaufschiebbaren Notwendigkeit macht, in beschleunigtem Tempo weitergegangen. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik bringt ihre volle Übereinstimmung mit der Einschätzung der Lage in Westdeutschland zum Ausdruck, die der Vorsitzende des Ministerrates der UdSSR, N. S. Chruschtschow, in seiner Fernsehrede am 7. August 1961 gegeben hat. Durch die Aufrüstung und Atombewaffnung der westdeutschen Bundeswehr und infolge der verschärften Revanchepolitik wurde in der Tat im Zentrum Europas mehr Zündstoff angehäuft als in irgendeinem anderen Gebiet der Welt. Dieser Herd der Kriegsgefahr kann durch den Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten unschädlich gemacht werden. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik begrüßt es deshalb, daß die Regierung der UdSSR in ihren Noten an die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs nicht nur die Bereitschaft zu Verhandlungen über die Friedensregelung mit Deutschland, sondern zugleich die Entschlossenheit ausgesprochen hat, im Interesse der Sicherung des Friedens den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages mit allen Staaten herbeizuführen, die dazu bereit sind. Die Oberste Volksvertretung der Deutschen Demokratischen Republik stimmt mit der Feststellung der Beratung der Ersten Sekretäre der Zentralkomitees der kommunistischen und Arbeiterparteien der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages überein, daß eine weitere Hinauszögerung des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages eine Ermunterung der deutschen Revanchisten bedeutet und einer bewußten Förderung der Steigerung der Gefahr eines neuen Krieges in Europa und in der Welt gleichkommt. Deshalb begrüßt es die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, daß die zuständigen Organe der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages festgelegt haben, alle notwendigen außenpolitischen und wirtschaftlichen Maßnahmen vorzubereiten, die den Abschluß des deutschen Friedensvertrages einschließlich der Bestimmungen, die Westberlin als eine Freie Stadt betreffen, gewährleisten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 167) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 167)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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