Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 102

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 102 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 102); 102 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 5. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Staatsmacht in der Stadt. Sie erfüllt ihre Aufgaben und verwirklicht ihre Rechte durch ihre Tagungen und Beschlüsse, die Tätigkeit ihres Rates und dessen Fachorgane, die Tätigkeit ihrer ständigen und zeitweiligen Kommissionen und deren Aktivs, die Tätigkeit ihrer Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. 6. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung üben eine wichtige gesellschaftliche Funktion aus. Die Leiter der staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung dürfen aus ihrer Tätigkeit als Volksvertreter keine beruflichen und materiellen Nachteile erwachsen. 7. Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung obliegt es der Stadtverordnetenversammlung a) Beschlüsse zu fassen, die für den Rat der Stadt und seine Fachorgane, die ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen und für alle Einwohner der Stadt verbindlich sind; b) den Rat der Stadt zu wählen und abzuberufen. Die Mitglieder des Rates der. Stadt sollen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein, über große Kenntnisse in der Leitung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues des Sozialismus verfügen, ständig an ihrer politischen und fachlichen Weiterbildung arbei-beiten und ein enges Vertrauensverhältnis zu den Einwohnern der Stadt haben. Die Stadtverordnetenversammlung kann auf Vorschlag des Stadtausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland Bürger zu Mitgliedern des Rates der Stadt wählen, die damit die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus der Mitte des Rates der Stadt den Oberbürgermeister als Vorsitzenden, die Stellvertreter des Vorsitzenden und den Sekretär des Rates; c) die Vorsitzenden und dif Mitglieder der ständigen und zeitweiligen Kommissionen zu wählen bzw. zu berufen und abzuberufen, ihnen Aufträge zu erteilen und ihre Tätigkeit zu kontrollieren. Nachfolgekandidaten sollen zu Mitgliedern der ständigen Kommissionen gewählt werden; d) die vom Rat der Stadt ausgesprochenen Berufungen und Abberufungen der Leiter der Fachorgane sowie der Leiter der dem Rat der Stadt unterstellten Betriebe und Einrichtungen zu bestätigen; e) Fragen zu erörtern, die über ihren Verantwortungsbereich hinausgehen und dazu den höheren staatlichen Organen Vorschläge zu unterbreiten. Ausgabetag: 7. Juli 19S1 8. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den Leitern der auf dem Territorium der Stadt tätigen zentral- und bezirksgeleiteten Betriebe, Institutionen und Einrichtungen Berichte zu Fragen entgegen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Sie kann ihnen im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs Auflagen und Empfehlungen erteilen. Die Leiter sind verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen ihre Stellungnahme zu diesen Empfehlungen an den Oberbürgermeister einzureichen. II. Die Tagungen der Stadtverordnetenversammlung und ihre Beschlüsse 1. Alle wichtigen Fragen der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Stadt sind auf den Tagungen der Stadtverordnetenversammlung zu beraten und zu entscheiden. Der Rat der Stadt ist verpflichtet, die sich aus der Entwicklung ergebenden Probleme der Stadtverordnetenversammlung darzulegen und Maßnahmen zu ihrer Lösung vorzuschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung tagt mindester alle zwei Monate. Die Stadtverordnetenversammlung arbeitet nach einem Halbjahresarbeitsplan. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Geschäftsordnung über die Vorbereitung und Durchführung der Tagungen. 2. Zur Behandlung grundsätzlicher Aufgaben, die die Entwicklung der Stadt betreffen, führen die Stadtverordnetenversammlung und der Stadtausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland gemeinsame Tagungen durch. 3. Die Stadtverordnetenversammlung lädt, entsprechend den zu beratenden Problemen, sozialistische Brigaden und Arbeitsgemeinschaften, Arbeiterforscher, Neuerer, Aktivisten, Ingenieure, Techniker, Wissenschaftler, Ärzte, Pädagogen, Künstler, Fachleute aus dem gewerblichen Mittelstand, Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und andere Spezialisten zu ihren Tagungen ein. Sie tragen der Stadtverordnetenversammlung ihre Erfahrungen, Forschungsergebnisse, Gutachten und Auffassungen vor. Die Stadtverordnetenversammlung verallgemeinert" in den Beschlüssen die besten Erfahrungen für die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit. 4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt halbjährlich einen Bericht des Rates der Stadt über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger und die daraus gezogenen Schlußfolgerungen entgegen. 5. Die Tagungen der Stadtverordnetenversammlung sind vom Rat der Stadt gemeinsam mit den ständigen und zeitweiligen Kommissionen, mit der Tagungsleitung und den Einwohnern langfristig vorzubereiten. Die Tagesordnung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzugeben. Beschluß Vorlagen können vom Rat der Stadt, von den ständigen und zeitweiligen Kommissionen und von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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