Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 678

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 678 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 678); 678 Gesetzblatt Teil I Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1957 naturwissenschaftlich-technischen Forschung, Entwicklung und Lehre im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen die Informationen einzuholen, die zur Lösung ihrer Aufgaben erforderlich sind, b) von sich aus dem Forschungsrat sowie den auf ihrem Aufgabengebiet tätigen Institutionen Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlich - technischen * Fortschrittes zu geben. § 5 (1) Die Mitglieder eines Arbeitskreises werden durch den Vorsitzenden des Forschungsrates nach Anhören des Leiters der Institution berufen, der der Arbeitskreis zugeordnet ist. (2) In gleicher Weise entscheidet der Forschungsrat über die Bildung, die Auflösung und die Aufgabengebiete der Arbeitskreise. § 6 (1) Die naturwissenschaftlich-technischen und die medizinischen Sektionen der Deutschen Akademie der Wissenschaften sowie die, Sektionen der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften nehmen unbeschadet ihrer sonstigen Funktionen auf dem Gebiete der grundlegenden Forschung die Aufgaben, Rechte und Pflichten,von Arbeitskreisen wahr. (2) Fachgremien, die, ohne Arbeitskreise zu sein, eine der in § 4 Buchst, a genannten Institutionen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes beraten, sind zu Arbeitskreisen umzubilden oder in bestehende Arbeitskreise einzubeziehen bzw. ihrer Aufgabenstellung entsprechend in die Organisation der Arbeitskreise einzugliedern. § 7 Die in § 4 Buchst, a genannten Institutionen sind verpflichtet, die Arbeitskreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie haben insbesondere denjenigen ihrer Mitarbeiter, die Mitglieder von Arbeitskreisen oder ihrer Arbeitsgruppen sind, die Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Arbeitskreis oder in der Arbeitsgruppe zu ermöglichen. § 8 (1) Der Forschungsrat entscheidet über die Registrierung der Arbeitskreise durch das Zentrale Amt für Forschung und Technik beim Forschungsrat der Deutschen Demokratischen Republik. Die Vorsitzenden registrierter Arbeitskreise erhalten vom Zentralen Amt für Forschung und Technik einen Stempel mit dem Namen und der Registriernummer ihres Arbeitskreises. Der Stempel ist im Schriftverkehr der Arbeitskreise zu verwenden. (2) Fachgremien, die das Zentrale Amt für Forschung und Technik nicht registriert, besitzen nicht die Rechte und Pflichten zentraler Arbeitskreise für Forschung und Technik und dürfen in ihrem Namen keine eine solche Stellung andeutende Bezeichnung führen. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1957 Der Leiter des Zentralen Amtes für Forschung und Technik Dr. Baumbach Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Verkehr mit Giften. Giftgesetz Vom 13. Dezember 1957 Auf Grund des § 29 des Gesetzes vom 6. September 1950 über den Verkehr mit Giften Giftgesetz (GBl. S. 977) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Im Verzeichnis der Gifte Anlage I zur Ersten Durchführungsbestimmung vom 26. November 1951 zum Gesetz über den Verkehr mit Giften Giftgesetz (GBl. S. 1108) werden gestrichen: a) In Abteilung 1: „Phosphorsäureester mit insektizider Wirkung“. b) In Abteilung 2 Abschnitt B: „Phosphorsäureester-Zubereitungen mit insek- tizider Wirkung, die in 100 Gewichtsteilen mehr als 4 Gewichtsteile Wirkstoff enthalten“. c) In Abteilung 3 Abschnitt A: „Phosphorsäureester-Zubereitungen mit insek- tizider Wirkung, die in 100 Gewichtsteilen nicht mehr als 4 Gewichtsteile Wirkstoff enthalten“. d) In Abteilung 3 Abschnitt A: „Kupferverbindungen“. (2) An Stelle der Streichungen gemäß Abs. 1 Buchstaben a bis c sind an den gleichen Stellen im Verzeichnis der Gifte einzusetzen: a) In Abteilung 1: „Insektizide Ester und Amide der Phosphorsäuren, substituierten Phosphorsäuren (z. B. Thiophos-phorsäure) und der Phosphonsäuren einschließlich der Ester mit Nitrophenol. Ausgenommen: Dithiophosphorsäure-dikarbäthoxy äthyl - dimethyl-ester, Thiophosphorsäure-isopropylmethylpyrimi-dyl-diäthylester, Trichlotoxyäthylphosphonsäure-dimethylester.“ b) In Abteilung 2 Abschnitt B: „Insektizide Ester der substituierten Phosphorsäuren (z. B. Thiophosphorsäuren) und Phosphonsäuren, soweit es sich um folgende Stoffe handelt: Dithiophosphorsäure-dikarbäthoxyäthyl-dimethyl; ester, Thiophosphorsäure-isopropylmethylpyrimi-dyl-diäthylester, Trichloroxyäthylphosphonsäure-dimethylester. Insektizide Ester und Amide der Phosphorsäuren, substituierten Phosphorsäuren (z. B. Thiophosphorsäure) und der Phosphonsäuren einschließlich der Ester mit Nitrophenol in Zubereitungen, die in 100 Gewichtsteilen mehr als 5, aber weniger als 10 Gewichts teile Wirkstoff enthalten. Ausgenommen: Thiophosphorsäure-methylthioäthyl-dimethyl- ester.“ c) In Abteilung 3 Abschnitt A: „Insektizide Ester und Amide enthaltende Zubereitungen, die als Schädlingsbekämpfungsmittel in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten fertigen und mit dem Aufdruck ,Nur zur Schäd-% lingsbekämpfung nach Gebrauchsanweisung! Ge- * 3; fcB (GBl. 1953 S. 1169);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung besitzen, sich unterschiedlicher, zum Teil widersprechender Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen bedienen, um ihre feindlich-negative Einstellung ihre feindlichnegativen Handlungen zu tarnen. Deshalb ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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