Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 650

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 650 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 650); 650 Gesetzblatt Teil I Nr. 78 Ausgabetag: 23. Dezember 1957 kunft. Eine Aufnahme dieser Strafen in ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht zulässig. (2) Die Frist, nach deren Ablauf Vermerke im Strafregister getilgt werden, die Jugendliche betreffen, beträgt a) 2 Jahre bei Freiheitsentziehung bis zu 6 Monaten, b) 4 Jahre bei Freiheitsentziehung von mehr als 6 Monaten bis zu 3 Jahren, c) 6 Jahre bei Freiheitsentziehung von mehr als 3 Jahren. (3) Für den Beginn der Frist und die Behandlung von Nebenstrafen gelten die Bestimmungen der §§ 8 ff. des Gesetzes vom 11. Dezember 1957 über Eintragung und Tilgung im Strafregister. § 64 Vorzeitige Tilgung Die vorzeitige Tilgung der Strafe im Strafregister kann nach Maßgabe des § 18 des Gesetzes vom 11. Dezember 1957 über Eintragung und Tilgung im Strafregister (GBl. I S. 647) angeordnet werden. Vor der Entscheidung sollen insbesondere der Leiter des Betriebes, in dem der Jugendliche beschäftigt ist, die Jugendgerichtshilfe und die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei gehört werden.“ § 20 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern. § 21 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 1958 in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Gesetz vom 9. April 1920 über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und die Tilgung von Straf vermerken (RGBl. S. 507), b) die Strafregisterverordnung vom 17. Februar 1934 (RGBl. I S. 140) in ihrer zuletzt gültigen Fassung sowie alle hierzu ergangenen Durch- und Ausführungsbestimmungen. (3) Bei Verurteilungen, die schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Strafregister aufgenommen worden sind, berechnen sich die Fristen so, als ob das Gesetz schon zur Zeit der Aufnahme des Vermerks in das Strafregister in Kraft gewesen wäre. Ist aus dem Strafregister nicht zu ersehen, wann die Strafe vollstreckt worden ist, so ist die Frist vom 1. Januar des auf den Tag der Verurteilung folgenden Jahres zu berechnen. Sie verlängert sich jedoch um die Dauer der erkannten Freiheitsstrafe. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreiundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 11. Dezember 1957 Zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954 wird folgendes Gesetz beschlossen: § 1 § 8 des Paßgesetzes erhält folgende Fassung: „(1) Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verläßt oder betritt oder wer ihm vorgeschriebene Reiseziele, Reisewege oder Reisefristen oder sonstige Beschränkungen der Reise oder des Aufenthaltes hierbei nicht einhält, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer für sich oder einen anderen durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen oder Betreten des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik erschleicht. (3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ § 2 § 9 des Paßgesetzes erhält folgende Fassung: „Wer sich ohne Genehmigung im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufhält, kann aus der Deutschen Demokratischen Republik verwiesen werden.“ § 3 Dieses Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreiundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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