Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 547

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 547 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 547); Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 7. Juli 1956 547 § 5 (1) Die Arbeitssanitätsinspektionen führen Feststellungen und Untersuchungen über den hygienischen Zustand der Betriebsanlagen, Arbeitsräume und Arbeitsplätze sowie die Einwirkungen der Arbeitsbedingungen auf den Gesundheitszustand durch. Sie können hierfür wissenschaftliche Institute heranziehen. (2) Die Arbeitssanitätsinspektionen geben auf Grund ihrer Feststellungen den Betriebsleitungen Hinweise über Maßnahmen zur Verbesserung arbeitshygienischer Verhältnisse. Sie kontrollieren, ob die Betriebsleitungen die ihnen obliegenden Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Werktätigen im Betrieb treffen. (3) Die Arbeitssanitätsinspektionen und ihre Beauftragten haben das Recht, jederzeit Arbeitsplätze, Betriebsanlagen und sonstige Räume in den Betrieben zu besichtigen und Untersuchungsproben zu entnehmen. Auf Befragen ist von den Betriebsleitungen, von den Werktätigen und den Beauftragten für Sozialversicherung zweckdienliche Auskunft zu geben. § 6 (1) Die Organisierung, Anleitung und Kontrolle der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens und der Durchführung von Therapie und Prophylaxe in diesen Einrichtungen ist Aufgabe der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. * (2) Die Aufgaben der Ortshygiene, Bauhygiene, Hygiene in betrieblichen Einrichtungen für Untersuchungen und Betreuung, Industriehygiene und hygienische Betriebsplanung, die Seuchenbekämpfung, die hygienische Überwachung der Gemeinschaftsküchen und des Verkehrs mit Lebensmitteln sowie die hygienische Überwachung von Wasser und Abwasser obliegen den für diese Aufgabenbereiche zuständigen Organen der Hygieneinspektion. (3) Zur Koordinierung der Aufgaben der Arbeitssanitätsinspektion in den obigen Arbeitsbereichen des staatlichen Gesundheitswesens hat der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes regelmäßig Beratungen durchzuführen. Hierbei sind insbesondere Fragen des Krankenstandes, des Nachbarschutzes, der ambulanten Versorgung in den Betrieben, der Durchführung von Reihenuntersuchungen, der Berufskrankheiten und Betriebsunfälle sowie erforderliche hygienische Maßnahmen zu behandeln und deren Durchführung zu beschließen. Zu diesen Beratungen sind die bezirklichen Vertreter der staatlichen und gewerkschaftlichen Organe des Arbeitsschutzes, der Sozialversicherung und des Deutschen Roten Kreuzes hinzuzuziehenj (4) Die Arbeitssanitätsinspektionen haben mit Betriebsärzten einzelner Industriezweige Arbeitsgemeinschaften zu bilden, in denen ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über arbeitshygienische Fragen erfolgt. § 7 (1) Die Aufgaben zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und Bekämpfung der Gesundheitsgefahren in den Betrieben sind in enger Zusammenarbeit mit den anderen Organen innerhalb der Hygieneinspektion, mit dem Betriebsgesundheitswesen, mit den Ärzteberatungskommissionen, den Organen des staatlichen Arbeitsschutzes, den Sicherheitsinspektionen, den gewerkschaftlichen Funktionären des Arbeitsschutzes und für Sozialversicherung und dem Deutschen Roten Kreuz in den Betrieben durchzuführen. (2) Arbeitssanitätsinspektion und Arbeitsschutzinspektion haben sich gegenseitig Kenntnis von entscheidenden Maßnahmen zu gecen. (3) Das Ministerium für Gesundheitswesen erläßt gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Richtlinien für die Arbeitshygiene einzelner Industriezweige. § 8 Die Arbeitssanitätsinspektionen sorgen für die Aufklärung in den Betrieben unter Mitwirkung der Betriebsleitungen, der Organe des staatlichen und gewerkschaftlichen Arbeitsschutzes, der Sozialversicherung und des Deutschen Roten Kreuzes, um die Werktätigen zur aktiven Mithilfe bei der Verbesserung arbeitshygienischer Verhältnisse zu mobilisieren und zu gewinnen. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Juni 1956 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Neunte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über Devisen verkehr und Devisenkontrolle. (Behandlung von Zahlungsmitteln und anderen Devisenwerten ein-, aus- und durchreisender ' N Devisenausländer) Vom 19. Juni 1956 Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Februar 1956 über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) (GBl. I S. 321) wird zur Änderung der Achten Durchführungsbestimmung vom 22. März 1956 zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Behandlung von Zahlungsmitteln und anderen Devisenwerten ein-, aus- und durchreisender Devisenausländer) (GBl. I S. 332) zu § 9 Abs. 2 des Gesetzes folgendes bestimmt: § 1 Der § 2 der Achten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Devisen verkehr und Devisenkontrolle wird aufgehoben. § 2 Soweit nach § 1 Absätze 1 und 3 der Achten Durchführungsbestimmung erworbene Deutsche Mark der Deutschen Notenbank nicht verausgabt wurden und auch nicht in ausländische Zahlungsmittel zurückgetauscht werden, sind diese vor der Ausreise spätestens bei der Grenzwechselstelle auf ein auf den Namen des Devisenausländers lautendes Devisenausländerkonto bei der Deutschen Notenbank einzuzahlen. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung Ln Kraft. Berlin, den 19. Juni 1958 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt . Stellvertreter des Ministers 8. DB (GBl. I S. 332);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der des Gegners, orientierte sich auch während ihrer Dienstzeit fortgesetzt anhand westlicher Rundfunksendungen. Sie vertreten eine feindliche Einstellung. In einigen Fällen waren politisch ungefestigte Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Person, Personen, Insgesamt beabsichtigten ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen.

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