Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 736

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 736 (GBl. DDR 1954, S. 736); 736 Gesetzblatt Nr. 75 Ausgabetag: 28. August 1954 3. Die Deutsche Bauernbank gewährt den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer Produk-; tionskredite und Kredite für die Anschaffung von Anlagegütern entsprechend dem bestätigten Finanzplan der Produktionsgenossenschaft. 4. Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer werden bei der Gewährung von Krediten zum Bau eigener Häuser und Wirtschaftsgebäude im Rahmen des Bauprogramms den Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften gleichgestellt. 5. Zur besseren Versorgung der Produktionsgenossen- schaften werktätiger Fischer mit Produktionsmitteln wird der staatliche Großhandel verpflichtet, auf Grund der Produktionspläne mit den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer Verträge im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems über die Belieferung mit Netzen, Garnen, Tauwerk, Booten, Motoren und Imprägnierungsmitteln abzuschließen. ' 6. Das Zentrale Absatzkontor der Fischwirtschaft wird verpflichtet, für eine bevorzugte unverzügliche Abnahme und pünktliche Bezahlung der von den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer gefangenen Fische zu sorgen. 7. Von den volkseigenen Betrieben der Binnenfischerei sind die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer vorrangig mit Satzfischen bester Qualität zu beliefern. 8. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Lebensmittelindustrie unter Berücksichtigung der für Produktionsgenossenschaften geltenden Arbeitsrichtlinien Produktionspläne, Musterarbeitsnormen, Jahresproduktionsauflagen für Fangbrigaden und Richtlinien über die Buchhaltung bis zum 30. Juni auszuarbeiten, um in den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung zu gewährleisten. 9. Die Verordnung vom 7. August 1952 über die Bestätigung und Registrierung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. S 713) sowie die Durchführungsbestimmung vom 7. August 1952 zu dieser Verordnung (GBl. S. 716) finden für die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer sinngemäß Anwendung. 10. Dem Institut für Fischerei der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften wird empfohlen, durch seine Biologen, Diplom-Fischwarte und -Fischzüchter die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer bei Beratungen über Besatzmaßnahmen, Bekämpfung von Fischkrankheiten und Planungsarbeiten zu unterstützen. Verordnung über die Stiftung der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. Vom 5. August 1954 Bei der Unwetterkatastrophe im Juli 1954 in der Deutschen Demokratischen Republik sind im Kampf um die Rettung von Menschenleben und um die Erhaltung von Brücken, Dämmen und anderem wertvollem Gut des deutschen Volkes sowie bei der Beseitigung der Hochwasserschäden zahlreiche Beweise eines hohen Staatsbewußtseins und einer tiefen solidarischen Verbundenheit der Werktätigen untereinander erbracht worden. Durch entschlossenes Handeln, uneigennützige Hilfe und opferbereiten Einsatz gelang es, rechtzeitig diie Gefahrenpunkte zu beseitigen und den Umfang des Schadens auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zur Auszeichnung besonders bewährter Helfer bei der Bekämpfung des Hochwassers und bei der Beseitigung der Schäden wird folgendes verordnet: § 1 Zur Anerkennung besonderer Leistungen bei der Bekämpfung der Unwetterkatastrophe im Juli 1954 in der Deutschen Demokratischen Republik wird die „Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954“ gestiftet. § 2 Die Medaille wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom Minister des Innern oder in seinem Auftrag vom Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes verliehen. § 3 Das Statut der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wird vom Ministerrat erlassen. § 4 Durchführungsbestimmungen erläßt die Verwaltung für staatliche Auszeichnungen beim Ministerpräsidenten. § 5 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. August 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Statut der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. Vom 19. August 1954 Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 5. August 1954 über die Stiftung der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 (GBl. S. 736) wird folgendes Statut erlassen: § 1 Mit der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 werden Personen und Gruppen von Personen für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hohe Leistungen bei der Bekämpfung der Unwetterkatastrophe und der Beseitigung der Hochwasserschäden ausgezeichnet. § 2 (1) Die Medaille wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom Minister des Innern verliehen. (2) Der Minister des Innern kann mit der Verleihung den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes, in dem der Einsatz erfolgt ist oder von dem aus der Einsatz veranlaßt worden ist, beauftragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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